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   BGH, 15.06.2009 - 3 StR 77/09   

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https://dejure.org/2009,11085
BGH, 15.06.2009 - 3 StR 77/09 (https://dejure.org/2009,11085)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2009 - 3 StR 77/09 (https://dejure.org/2009,11085)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 3 StR 77/09 (https://dejure.org/2009,11085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 261 StPO; § 46 Abs. 3 StGB; § 55 StGB; § 267 StPO
    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Widerspruchsfreiheit der Feststellungen; Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); Gesamtstrafenbildung (Begründungsanforderungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch das Gericht i.R.d. Wahl des Strafrahmens für den Bandenbetrug - Verpflichtung des Gerichts zur eingehenden Begründung der Bemessung der Gesamtstrafe bei auffallender Entfernung dieser von der Einzelstrafe

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 51 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3; StGB § 51 Abs. 4
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch das Gericht i.R.d. Wahl des Strafrahmens für den Bandenbetrug; Verpflichtung des Gerichts zur eingehenden Begründung der Bemessung der Gesamtstrafe bei auffallender Entfernung dieser von der Einzelstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 15.06.2009 - 3 StR 77/09
    Der Generalbundesanwalt weist zu Recht darauf hin, dass die Bemessung der Gesamtstrafe einer eingehenden Begründung bedarf, wenn sie sich - wie hier - auffallend von der Einzelstrafe (zwei Jahre sechs Monate Freiheitsstrafe) entfernt (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08

    Konkurrenzen bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug (Tatmehrheit; Tateinheit; gesonderte

    Auszug aus BGH, 15.06.2009 - 3 StR 77/09
    Die Urteilsgründe lassen jedenfalls in ihrer Gesamtheit erkennen, dass der Angeklagte bei allen Taten auch jeweils individuelle Tatbeiträge leistete, indem er zumindest den jeweiligen "Vorbereitern" und "Closern" konkrekte Tätigkeiten zuwies (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 275 m. w. N.).
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