Rechtsprechung
BGH, 15.06.2011 - 4 StR 224/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 46b StGB; § 153 StGB; § 157 StGB; § 49 StGB
Kronzeugenregelung (Offenbarung von Taten, an denen der Angeklagte nicht selbst beteiligt ist); Aussagenotstand (Erörterungsmangel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 49 Abs 2 StGB, § 74 Abs 1 StGB, § 157 Abs 1 S 1 StGB
Falsche uneidliche Aussage: Anlass zur Prüfung eines Aussagenotstandes - Wolters Kluwer
Erörterung einer Strafrahmenverschiebung im Falle einer geständigen Einlassung und kooperativen Verhaltens
- rewis.io
Falsche uneidliche Aussage: Anlass zur Prüfung eines Aussagenotstandes
- ra.de
- rewis.io
Falsche uneidliche Aussage: Anlass zur Prüfung eines Aussagenotstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 1
Erörterung einer Strafrahmenverschiebung im Falle einer geständigen Einlassung und kooperativen Verhaltens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Geständige Einlassung und kooperatives Verhalten - Auswirkungen auf die Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Stendal, 28.01.2011 - 501 KLs 22/10
- BGH, 15.06.2011 - 4 StR 224/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1993 - 4 StR 702/93
Meineid: minder schwerer Fall bei Vorliegen eines Vereidigungsverbots - …
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 4 StR 224/11
Ein Aussagenotstand im Sinne von § 157 Abs. 1 StGB ist auch dann zu prüfen, wenn die Beweisperson, wie im vorliegenden Fall der Angeklagte, ein Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht hatte (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1993 - 4 StR 702/93, StV 1995, 250).