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   BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64   

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BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64 (https://dejure.org/1964,1596)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1964 - 3 StR 12/64 (https://dejure.org/1964,1596)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64 (https://dejure.org/1964,1596)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (z.B. BGHSt 7, 104, 107 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]; 18, 298), [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]deckt sich die Reichweite der §§ 42, 47 BVerfGG insoweit etwa mit dem für verfassungsfeindliche Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG geltenden Ungehorsamstatbestand des § 129 a StGB, der ausdrücklich "jede sonstige Unterstützung" der Vereinigung unter Strafe stellt.

    Es ist deshalb nicht richtig, wenn das Landgericht unter Berufung auf BGHSt 7, 104, 107 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54] ausführt, zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals sei zumindest immer erforderlich, daß der Täter durch Beeinflussung anderer auf die Förderung hinarbeite.

    Dies kann aus BGHSt 7, 104, 107 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54] nicht gefolgert werden.

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Das Landgericht hat bei ihm den äußeren und inneren Tatbestand eines Vergehens gegen die §§ 42, 47 BVerfGG ohne Verfahrensverstoß und Verletzung des sachlichen Strafrechts festgestellt (vgl. BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt gegen dieses Gebot nicht nur, wer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhält, sondern auch jeder, der in irgendeiner anderen Form die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei fördert (BGH MDR 1958, 441; BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] u.a.).

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (z.B. BGHSt 7, 104, 107 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]; 18, 298), [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]deckt sich die Reichweite der §§ 42, 47 BVerfGG insoweit etwa mit dem für verfassungsfeindliche Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG geltenden Ungehorsamstatbestand des § 129 a StGB, der ausdrücklich "jede sonstige Unterstützung" der Vereinigung unter Strafe stellt.

  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    So hat der Bundesgerichtshof z.B. den Tatbestand der §§ 42, 47 BVerfGG schon als erfüllt angesehen bei einem Täter, der von der Polizei gestellt wurde, als er gerade im Rahmen einer von der Untergrund-KPD durchgeführten "Plakat-Aktion" ein Plakat an einen Schuppen ankleben wollte (BGH 3 StR 9/64 vom 8. Mai 1964).
  • BGH, 24.06.1964 - 3 StR 21/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Verteilung der Zeitung "Freies Volk"

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Ferner ist ein vollendeter Verstoß gegen diese Vorschriften bejaht worden in einem Falle, in dem sich ein Mitglied der verbotenen KPD einem Funktionär gegenüber bereit erklärte, die Zeitung der verbotenen KPD an andere Mitglieder der Untergrund-KPD zu verteilen, ohne daß festgestellt werden konnte, daß er die Zeitung auch tatsächlich verteilt hat (BGH 3 StR 21/64 vom 24. Juni 1964).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Daß die Unterstützungshandlung der verfassungswidrigen Partei tatsächlich Nutzen bringt, ist nicht erforderlich (vgl. BGH 6 StR 92/55 vom 7. März 1956 zu § 129 StGB, angeführt von Wagner in GA 1960, 234 Nr. 4).
  • BGH, 22.10.1958 - 3 StR 17/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt gegen dieses Gebot nicht nur, wer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhält, sondern auch jeder, der in irgendeiner anderen Form die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei fördert (BGH MDR 1958, 441; BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] u.a.).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt gegen dieses Gebot nicht nur, wer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhält, sondern auch jeder, der in irgendeiner anderen Form die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei fördert (BGH MDR 1958, 441; BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] u.a.).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 58/63

    Zuwiderhandlung gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Es sind auch Förderungshandlungen denkbar, die in anderer Weise vollendet werden (z.B. Geldzahlungen an die verbotene Partei oder Abschluß eines Scheinarbeitsverhältnisses mit einem Mitglied der verbotenen Partei, um dessen Untergrundtätigkeit den Polizeibehörden gegenüber zu verschleiern - vgl. BGH 3 StR 58/63 vom 20. Dezember 1963 -).
  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Bei der Abgrenzung des strafbaren Bereichs, der schon aus rechtsstaatlichen Gründen (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht ins Uferlose ausgeweitet werden darf, vielmehr sachgerecht abgegrenzt werden muß (BGH NJW 1964, 1082 Nr. 10), ist zu beachten, daß das Gesetz nur den vollendeten Ungehorsam gegen das verfassungsgerichtliche Urteil unter Strafe stellt.
  • BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59

    Bestimmung der Anforderungen an einen Verstroß gegen das Gebot der Auflösung

    Auszug aus BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt gegen dieses Gebot nicht nur, wer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Partei aufrechterhält, sondern auch jeder, der in irgendeiner anderen Form die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei fördert (BGH MDR 1958, 441; BGH 3 StR 17/58 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] u.a.).
  • BGH, 19.03.1958 - 3 StR 8/58
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

    Es kommt also auch im vorliegenden Fall, entgegen dem Vorbringen der Revision, nicht darauf an, ob der Angeklagte durch sein Tun gar den organisatorischen Zusammenhalt der KPD hat aufrechterhalten wollen (vgl. 3 StR 12/64 vom 15. Juli 1964) oder ob er nur, wovon das Landgericht zu seinen Gunsten ausgeht, aus eigenem Entschluß, ohne Verbindung zur verbotenen KPD, diese gefördert hat.

    Daß er der KPD durch die Verbreitung seiner Flugblätter tatsächlich Nutzen gebracht hatte, brauchte das Landgericht nicht festzustellen (3 StR 12/64 vom 15. Juli 1964).

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

    Vielmehr muß in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und entschieden werden, ob die Ungehorsamshandlung gegenüber dem Betätigungsverbot nach natürlicher Anschauung als vollendet anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64, UA S. 7/8 für den insoweit ähnlich strukturierten Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen ein Parteienverbot nach §§ 42, 47 BVerfGG a.F.).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    c) Diese Auffassung steht auch im Einklang mit früherer Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fällen von Verstößen gegen das KPD-Verbot, welche seinerzeit durch die §§ 42, 47 BVerfGG a.F. strafrechtlich erfaßt wurden (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
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  • BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des

    Vielmehr muß in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und entschieden werden, ob die Ungehorsamshandlung gegenüber dem Betätigungsverbot nach natürlicher Anschauung als vollendet anzusehen ist (vgl. BGH a.a.O. sowie Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64, UA S. 7/8 für den insoweit ähnlich strukturierten Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen ein Parteienverbot nach §§ 42, 47 BVerfGG a.F.).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Der Versuch war nicht mit Strafe bedroht, jedoch mit Rücksicht auf die Weite des Schuldbegriffs nur selten gegeben (vgl. zur bisherigen Abgrenzung des Versuchs BGH 3 StR 12/64 vom 15. Juli 1964).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

    Es kommt also auch im vorliegenden Fall, entgegen dem Vorbringen der Revision, nicht darauf an, ob der Angeklagte durch sein Tun gar den organisatorischen Zusammenhalt der KPD hat aufrechterhalten wollen (vgl. 3 StR 12/64 vom 15. Juli 1964) oder ob er nur, wovon das Landgericht zu seinen Gunsten ausgeht, aus eigenem Entschluß, ohne Verbindung zur verbotenen KPD, diese gefördert hat.
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