Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,479
BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 (https://dejure.org/2009,479)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 (https://dejure.org/2009,479)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 307/08 (https://dejure.org/2009,479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer; Wirksamkeit eines beiderseitigen Kündigungsausschlusses bei Fehlen besonderer zusätzlicher Vorteile ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsverzicht im Mietvertrag bei Studentenwohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularmäßiger zweijähriger Kündigungsverzicht über Studentenwohnung

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 542 Abs. 1; ; BGB § 557a; ; BGB § 568 Abs. 1; ; BGB § 573c; ; BGB § 575 Abs. 4; ; BGB § 812 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer; Wirksamkeit eines beiderseitigen Kündigungsausschlusses bei Fehlen besonderer zusätzlicher Vorteile ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Zweijähriger Kündigungsverzicht für Zimmer in Studentenwohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zweijähriger Kündigungsausschluss in AGB gegenüber Studenten unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2jähriger Kündigungsverzicht für die Studentenbude

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Studentenbude - kein zweijähriger Kündigungsverzicht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Kündigungsbeschränkung bei Studentenbude

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unkündbares Studentenzimmer - Studenten müssen flexibel sein - die Mietvertragsklausel ist unwirksam

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Zweijähriger Kündigungsausschluss für ein Studentenzimmer unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigungssperre für Studenten unzumutbar

  • blog.de (Kurzinformation)

    Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsausschluss für Studenten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Extrawurst für Studenten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mobilität und Flexibilität der Studenten stehen im Vordergrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweijähriger Kündigungsausschluss in AGB gegenüber Studenten unwirksam

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigungsausschluss im Mietvertrag - unwirksam für Studenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Studentenzimmer: Zweijähriger Kündigungsverzicht ist unwirksam - Gesteigertes Interesse von Studenten an Flexibilität steht Kündigungsbeschränkung entgegen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein wirksamer Kündigungsauschluss bei Vermietung an Studenten // Formularmässiger Ausschluss ist unwirksam

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 307, 557a, 542 BGB
    Wirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses bei der Wohnraummiete

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zweijähriger Kündigungsausschluss in AGB gegenüber Studenten unwirksam

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigungsverzicht in Mietvertrag über Studentenwohnheimzimmer unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßiger Kündigungsausschluss: Student kann trotzdem kündigen! (IMR 2009, 372)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3506
  • MDR 2009, 1332
  • NZM 2009, 779
  • ZMR 2010, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Insbesondere gebieten es weder § 573c Abs. 4 BGB noch § 575 Abs. 4 BGB, die Vereinbarung eines formularmäßigen Kündigungsverzichts für sich allein schon als eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB zu werten (Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, WuM 2005, 346, unter II 1 m.w.N.).

    Ebenso sieht der Senat einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren Dauer wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel als unwirksam an, weil ungeachtet der damit verbundenen Absicherung des Mieters vor einer ordentlichen Kündigung des Vermieters über den durch §§ 573, 574 BGB gewährten Kündigungsschutz hinaus jedenfalls bei Fehlen besonderer zusätzlicher Vorteile für den Mieter dessen Dispositionsmöglichkeiten in Bezug auf Mobilität und Flexibilität in einem nicht mehr erträglichen Maße einengt (Senatsurteil vom 6. April 2005, aaO, unter II 2 d).

    Dagegen kommt eine Aufrechterhaltung des Kündigungsausschlusses mit einer über den 31. Oktober 2007 hinausreichenden verkürzten Dauer wegen des für Allgemeine Geschäftsbedingungen generell zu beachtenden Verbots einer geltungserhaltenden Reduktion nicht in Betracht (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 243/05, WuM 2006, 385, Tz. 20; vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, WuM 2006, 152, Tz. 20 ff.; vom 6. April 2005, aaO, unter II 3).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des Kündigungsrechts des Mieters in

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Eine solche unangemessene Benachteiligung nimmt der Senat etwa für einen einseitigen Kündigungsausschluss bei Verträgen an, denen keine Staffelmietvereinbarung nach § 557a BGB mit den ihr innewohnenden Vorteilen für den Mieter zugrunde liegt, wenn es an der Gewährung eines sonstigen ausgleichenden Vorteils für den Mieter fehlt, der den einseitigen Kündigungsverzicht gleichwohl zu rechtfertigen vermag (Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 30/08, WuM 2009, 47, Tz. 11).

    Durch die (unwirksame) Regelung im Mietvertrag der Parteien würde jedoch das grundsätzlich dem Vermieter obliegende Risiko, einen Nachmieter zu finden, unzulässig auf den Mieter verlagert (Senatsurteil vom 19. November 2008, aaO, Tz. 13).

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 243/05

    Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Klausel mit vereinbartem Kündigungsausschluss

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Dagegen kommt eine Aufrechterhaltung des Kündigungsausschlusses mit einer über den 31. Oktober 2007 hinausreichenden verkürzten Dauer wegen des für Allgemeine Geschäftsbedingungen generell zu beachtenden Verbots einer geltungserhaltenden Reduktion nicht in Betracht (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 243/05, WuM 2006, 385, Tz. 20; vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, WuM 2006, 152, Tz. 20 ff.; vom 6. April 2005, aaO, unter II 3).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Um dem Beklagten zu 1 die Kündigung auch als eigene zurechnen zu können, ist es jedoch angesichts des bestehenden Schriftformerfordernisses notwendig, dass sein dahingehender eigener Kündigungswille in der Kündigungserklärung selbst - wenn auch nur unvollkommen - mit hinreichender Deutlichkeit Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 125, 175, 178 ; 176, 301,Tz. 25).
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Formularmäßig fest vorgegebene Vertragslaufzeiten benachteiligen die andere Seite deshalb angesichts der besonderen Schutzwürdigkeit dieser Interessen und dem solchen Verträgen vertragstypisch anhaftenden Risiko einer geänderten beruflichen Orientierung unangemessen, wenn der Verwender seine eigenen Interessen an einer langfristigen Vertragsdauer einseitig durchsetzt und dem für ihn erkennbaren Interesse des Ausbildungswilligen, ohne gravierende Nachteile sein Berufsziel oder seine Ausbildungsstätte aufgeben zu können, nicht durch angemessene Vertragsgestaltung Rechnung trägt (BGHZ 120, 108, 120 f. ; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1985 - IX ZR 92/84, WM 1985, 780, unter III 4 c cc, d).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Denn ein Handeln zugleich im fremden und im eigenen Namen ist rechtlich möglich und hat in diesem Fall zur Folge, dass die abgegebene Erklärung neben dem Vertretenen auch dem Erklärenden als eigene zugerechnet wird (BGHZ 104, 95, 100 ; MünchKommBGB/Schramm, 5. Aufl., § 164 Rdnr. 17; Habermeier in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 164 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Da die Klägerin ihrer mit Beendigung des Mietverhältnisses entstandenen Pflicht nicht nachgekommen ist, die geleistete Kaution binnen einer angemessenen Überlegungs- und Prüfungsfrist abzurechnen und die danach zur Sicherung ihrer Ansprüche nicht mehr benötigte Kaution an den Mieter auszukehren (vgl. BGHZ 141, 160, 162) , hat das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler angenommen, dass die geleistete Barkaution zur Rückzahlung fällig geworden ist (§ 812 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Um dem Beklagten zu 1 die Kündigung auch als eigene zurechnen zu können, ist es jedoch angesichts des bestehenden Schriftformerfordernisses notwendig, dass sein dahingehender eigener Kündigungswille in der Kündigungserklärung selbst - wenn auch nur unvollkommen - mit hinreichender Deutlichkeit Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 125, 175, 178 ; 176, 301,Tz. 25).
  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Formularmäßig fest vorgegebene Vertragslaufzeiten benachteiligen die andere Seite deshalb angesichts der besonderen Schutzwürdigkeit dieser Interessen und dem solchen Verträgen vertragstypisch anhaftenden Risiko einer geänderten beruflichen Orientierung unangemessen, wenn der Verwender seine eigenen Interessen an einer langfristigen Vertragsdauer einseitig durchsetzt und dem für ihn erkennbaren Interesse des Ausbildungswilligen, ohne gravierende Nachteile sein Berufsziel oder seine Ausbildungsstätte aufgeben zu können, nicht durch angemessene Vertragsgestaltung Rechnung trägt (BGHZ 120, 108, 120 f. ; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1985 - IX ZR 92/84, WM 1985, 780, unter III 4 c cc, d).
  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 2/04

    Zulässigkeit eines zeitlich befristeten Ausschlusses des ordentlichen

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
    Anders als das Berufungsgericht meint, steht namentlich § 573c BGB einem solchen Verzicht nicht entgegen, weil diese Vorschrift lediglich die Kündigungsfrist regelt und somit ein Bestehen des Kündigungsrechts, das vorliegend im Streit ist, gerade voraussetzt (Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 2/04, WuM 2004, 672, unter II m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

  • LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15

    Wohnraumvermietung an eine Wohngemeinschaft: Anspruch auf Zustimmung zur

    Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92 Rn. 8ff., zit. nach juris; BGH Urteil v. 15.07.2009 - VIII ZR 307/08, in Grundeigentum 2009, 1309f.) sind dieser Wertung gefolgt.
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem

    bb) Die Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten befristeten Kündigungsverzichts beider Mietvertragsparteien bezieht sich ausschließlich auf Fälle, in denen im Rahmen eines nach Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen unbefristeten Mietvertrags ein vorübergehender Verzicht auf die ordentliche Kündigung vorgesehen war (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 30. Juni 2004, aaO; vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 294/03, WuM 2004, 543, unter II 2; vom 6. Oktober 2004, aaO; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 307/08, NZM 2009, 779, Tz. 16 ff.).

    Die Erwägungen, die den Senat bewogen haben, einen formularmäßigen beiderseitigen Kündigungsverzicht im Rahmen eines - nach neuem Recht abgeschlossenen - unbefristeten Mietvertrags in der Regel auf die Dauer von höchstens vier Jahren zu begrenzen (vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, aaO, unter II 2 d; vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 17), lassen sich nicht auf die hier zu beurteilende Konstellation übertragen (so auch Hinz, WuM 2009, 79, 82; aA AG Gießen, WuM 2006, 196 f.).

    Dies hat den Senat veranlasst, einen unter der Geltung des neuen Mietrechts formularmäßig vereinbarten beiderseitigen Kündigungsverzicht auf die - in § 557a Abs. 3 BGB (früher § 10 Abs. 2 MHG) zum Ausdruck gekommene - Höchstdauer von vier Jahren zu begrenzen (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, aaO, und vom 15. Juli 2009, aaO).

  • LG Berlin, 19.04.2013 - 65 S 377/12

    WG als Mieter: Austausch einzelner Mieter ist zulässig!

    Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92) und der Bundesgerichtshof (vgl. BGH Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 -, veröffentlicht in Grundeigentum 2009, 1309f) sind dieser Wertung gefolgt.
  • AG Brandenburg, 16.06.2021 - 31 C 51/20

    Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der

    Um der Beklagten zu 1.) einen Vertragsabschluss auch als eigenen Willen zurechnen zu können, wäre es hier aber notwendig gewesen, dass ihr dahingehender eigener Wille mit hinreichender Deutlichkeit in schriftlicher Form zum Ausdruck kam ( BGH , NJW 2009, Seiten 3506 f. = MDR 2009, Seiten 1332 f. ).
  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter

    Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BGH Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 -, veröffentlicht in Grundeigentum 2009, 1309f) sind dieser Wertung gefolgt.
  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92 Rn. 8ff., zit. nach juris; BGH Urteil v. 15.07.2009 - VIII ZR 307/08, in Grundeigentum 2009, 1309f.) sind dieser Wertung gefolgt.
  • LG Kiel, 22.12.2010 - 1 S 210/10

    Formularmietvertrag über eine "Ausbildungswohnung": Ausschluss des ordentlichen

    Bei der Frage, ob ein formularmäßiger Kündigungsverzicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist, weil er den Mieter den Umständen nach entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist eine Interessenabwägung der Mietvertragsparteien vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2009, 3506 f.).

    Auch der BGH (NJW 2009, 3506 f.) hat insoweit keine Veranlassung gesehen, die Interessen auf Mieterseite anders zu beurteilen, nur weil nicht ausschließlich der Student, sondern zugleich dessen Vater Vertragspartner war.

  • LG Berlin, 24.05.2019 - 66 S 66/19
    Dem liegt zugrunde, dass dem Vermieter bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft - wie hier - von Anfang an klar sein muss, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92 Rn. 8ff., zit. nach juris; BGH, Urteil v. 15.07.2009 - VIII ZR 307/08, GE 2009, 1309f.).
  • AG Dortmund, 15.06.2010 - 425 C 142/10

    Schranken des einseitigen Kündigungsverzichts

    So soll selbst ein einjähriger Kündigungsverzicht bei besonderen Vermietungssituationen unwirksam sein (Vermietung an Studenten: BGH NJW 2009, 3506 = MietPrax-AK § 573c BGB Nr. 24 mit Anm. Martinek, NJW 2009, 3613; Niebling, ZMR 2010, 96; Hinz, ZMR 2010, 245).
  • AG Neuss, 04.09.2014 - 77 C 279/14

    Kein Sonderkündigungsrecht eines Vertrages für dualen Studiengang wegen fehlenden

    Das Interesse des Einzelnen an der Auswahl des für ihn richtigen Berufes und der dafür geeigneten Ausbildung sowie daran, etwaige Fehlentscheidungen ohne gravierende Einbußen korrigieren zu können, ist im Rahmen einer privatrechtlichen Interessenabwägung besonders schützenswert (BGH, Urteil vom 15.7.2009, VIII ZR 307/08).

    Das Interesse des Einzelnen an der Auswahl des für ihn richtigen Berufes und der dafür geeigneten Ausbildung sowie daran, etwaige Fehlentscheidungen ohne gravierende Einbußen korrigieren zu können, ist im Rahmen einer privatrechtlichen Interessenabwägung besonders schützenswert (BGH, Urteil vom 15.7.2009, VIII ZR 307/08).

  • LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20

    Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Kein eigener Betriebsbegriff im KSchG

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 10 U 118/11

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzug mit Mietzahlungen; Erstattungsfähigkeit der

  • LG München I, 17.02.2022 - 14 S 15283/21

    Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel bei einer WG

  • AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12

    Zahlung von Studiengebühren durch Abschluss eines Studienvertrags an einer

  • AG Leipzig, 12.12.2013 - 166 C 6065/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht