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   BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10   

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BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10 (https://dejure.org/2010,2465)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - V ZB 10/10 (https://dejure.org/2010,2465)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10 (https://dejure.org/2010,2465)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, Art 4 Abs 2 EGV 343/2003, Art 17 Abs 2 EGV 343/2003, § 14 AsylVfG, § 18 AsylVfG
    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der EU; Zurückschiebung nach Griechenland bei Kenntnis von einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Aussetzung des Sofortvollzugs; Heilbarkeit der unterbliebenen Mitteilung der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG unabhängig von einem Verschulden des erkennenden Richters an dem Verfahrensmangel; Bestand einer Beschwerdeentscheidung bei Entscheidungserheblichkeit einer Nichtmitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung an den Betroffenen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    WÜK Art. 36 Abs. 1b S. 2, FamFG § ... 417 Abs. 2 S. 3, AsylVfG § 18 Abs. 3, AsylVfG § 18 Abs. 2 Nr. 2, AsylVfG § 56 Abs. 1 S. 1, VO 343/2003/EG Art. 17 Abs. 2, VO 343/2003/EG Art. 4 Abs. 2 S. 1, GG Art. 103 Abs. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Griechenland, Ausländerakte, Asylgesuch, Asylantrag, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Aufenthaltsgestattung, Protokoll, Ingewahrsamnahme, Bundespolizei, Verfahrensfehler, Nichtabhilfeentscheidung

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der EU; Zurückschiebung nach Griechenland bei Kenntnis von einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Aussetzung des Sofortvollzugs; Heilbarkeit der unterbliebenen Mitteilung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der EU; Zurückschiebung nach Griechenland bei Kenntnis von einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Aussetzung des Sofortvollzugs; Heilbarkeit der unterbliebenen Mitteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG unabhängig von einem Verschulden des erkennenden Richters an dem Verfahrensmangel; Bestand einer Beschwerdeentscheidung bei Entscheidungserheblichkeit einer Nichtmitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung an den Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 127
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft, wenn sich die Hauptsache durch die Haftentlassung - wie hier - erledigt hat und mit dem Rechtsmittel nur noch das Ziel verfolgt wird, die Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festzustellen (vgl. nur Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 9 ff., juris = InfAuslR 2010, 249, 250).

    Insbesondere war die Betroffene auf Grund unerlaubter Einreise vollziehbar ausreisepflichtig (zur Prüfungspflicht des Haftrichters bei einer nicht bestandskräftigen, verwaltungsgerichtlich noch nicht überprüften und für sofort vollziehbar erklärten Zurückschiebungsverfügung nach § 57 Abs. 1 AufenthG vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, Rdn. 7, InfAuslR 2010, 50; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 15, juris, m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht schon mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 9, juris).

    Er hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass der gegenteilige Rechtsstandpunkt nicht nur der bundesgesetzlichen Regelung in § 18 AsylVfG widerspricht, sondern auch nicht mit der europarechtlichen Vorschrift über das sog. Dringlichkeitsverfahren in Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II-Verordnung) zu vereinbaren ist (Beschl. v. 25. Februar 2010, aaO).

    Wird solchen Eilanträgen - wie dies im Hinblick auf die Verhältnisse in Griechenland derzeit der Fall ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 25 f., juris, m.w.N.; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 15, juris) - regelmäßig entsprochen, darf er, wenn die Sache bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden ist, die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen.

    Eine bereits angeordnete Haft ist auf die Beschwerde des Betroffenen nach § 426 FamFG aufzuheben (Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 24 ff., juris).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht schon mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 9, juris).

    Hinzu kommt, dass nach der unzweideutigen Regelung des Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung ein Asylantrag erst dann als gestellt gilt, wenn den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates ein von dem Asylbewerber eingereichtes Formblatt oder ein behördliches Protokoll zugegangen ist (Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, aaO, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wird solchen Eilanträgen - wie dies im Hinblick auf die Verhältnisse in Griechenland derzeit der Fall ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 25 f., juris, m.w.N.; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 15, juris) - regelmäßig entsprochen, darf er, wenn die Sache bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden ist, die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen.

    Da das einem baldigen Vollzug des Zurückschiebungsbescheides entgegenstehende Hindernis nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG mit der dem Gericht zur Kenntnis gebrachten Antragstellung bei dem Verwaltungsgericht entsteht (Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 15, juris), eine solche Mitteilung aber nach dem Vortrag der Betroffenen frühestens mit dem Faxschreiben vom 2. Dezember 2009 erfolgt ist, ist die Haftanordnung auch insoweit nicht zu beanstanden.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    bb) Soweit die Rechtsbeschwerde beanstandet, die Vorinstanzen hätten die Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG beiziehen müssen, scheitert diese Verfahrensrüge jedenfalls daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht aufzeigt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen der Tatrichter der Ausländerakte hätte entnehmen müssen (vgl. auch Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 19 = InfAuslR 2010, 246, 248 f.).

    c) Soweit die Rechtsbeschwerde schließlich rügt, auch das Beschwerdegericht hätte die Betroffene anhören müssen, ist daran zwar richtig, dass das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer eigenen Anhörung nur absehen darf, wenn durch eine erneute Anhörung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 13, juris).

    Im Hinblick auf die Kostenentscheidung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass in Abschiebehaftsachen von der Erhebung der Dolmetscherkosten abzusehen ist (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 20, juris).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    Zwar kann dieser Verfahrensmangel durch das Beschwerdegericht dadurch geheilt werden, dass es die Beteiligten über die Nichtabhilfe unterrichtet (OLG München FGPrax 2008, 13) und insbesondere dem durch diese Entscheidung nachteilig Betroffenen zumindest dadurch Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme gibt, dass es mit der Beschwerdeentscheidung einen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots (vgl. dazu Senat, BGHZ 133, 235, 239; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22) zu bemessenden angemessenen Zeitraum abwartet.
  • OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07

    Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    Zwar kann dieser Verfahrensmangel durch das Beschwerdegericht dadurch geheilt werden, dass es die Beteiligten über die Nichtabhilfe unterrichtet (OLG München FGPrax 2008, 13) und insbesondere dem durch diese Entscheidung nachteilig Betroffenen zumindest dadurch Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme gibt, dass es mit der Beschwerdeentscheidung einen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots (vgl. dazu Senat, BGHZ 133, 235, 239; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22) zu bemessenden angemessenen Zeitraum abwartet.
  • OLG München, 10.01.1990 - 11 WF 1320/89
    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    (1) Bei der Nichtabhilfeentscheidung handelt es sich nicht um eine gerichtsinterne Angelegenheit, sondern um eine echte Sachentscheidung, die in Beschlussform zu erlassen (OLG Stuttgart MDR 2003, 110, 111; OLG München Rpfleger 1990, 156, 157; Bassenge/Roth-Gottwald, FamFG, 12. Aufl., § 68, Rdn. 7; Keidel/Sternal, aaO, § 68 Rdn. 12) und den Beteiligten zumindest formlos bekannt zu geben ist (vgl. OLG München Rpfleger 1990, 156, 157; Bassenge/Roth-Gottwald, FamFG, aaO, § 68, Rdn. 8; Keidel/Sternal, aaO, § 68, Rdn. 12).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    Zwar kann dieser Verfahrensmangel durch das Beschwerdegericht dadurch geheilt werden, dass es die Beteiligten über die Nichtabhilfe unterrichtet (OLG München FGPrax 2008, 13) und insbesondere dem durch diese Entscheidung nachteilig Betroffenen zumindest dadurch Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme gibt, dass es mit der Beschwerdeentscheidung einen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots (vgl. dazu Senat, BGHZ 133, 235, 239; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22) zu bemessenden angemessenen Zeitraum abwartet.
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    (2) Die Beschwerdeentscheidung beruht auf diesem Verfahrensmangel, weil sich die Möglichkeit einer im Ergebnis abweichenden Entscheidung vorliegend nicht ausschließen lässt (zu dieser Voraussetzung vgl. nur BGH NJW 1990, 121, 122; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG [2009], § 72 Rdn. 20; Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 72, Rdn. 26).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    (1) Bei der Nichtabhilfeentscheidung handelt es sich nicht um eine gerichtsinterne Angelegenheit, sondern um eine echte Sachentscheidung, die in Beschlussform zu erlassen (OLG Stuttgart MDR 2003, 110, 111; OLG München Rpfleger 1990, 156, 157; Bassenge/Roth-Gottwald, FamFG, 12. Aufl., § 68, Rdn. 7; Keidel/Sternal, aaO, § 68 Rdn. 12) und den Beteiligten zumindest formlos bekannt zu geben ist (vgl. OLG München Rpfleger 1990, 156, 157; Bassenge/Roth-Gottwald, FamFG, aaO, § 68, Rdn. 8; Keidel/Sternal, aaO, § 68, Rdn. 12).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn den Richter kein Verschulden an dem Verfahrensmangel trifft (BVerfGE 67, 199, 202).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01

    Fristwahrung durch "verschwundenes" Fax-Schreiben

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

  • EuGH, 10.12.2009 - C-345/08

    Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16

    Nachlassverfahren: Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener

    Die Abhilfeentscheidung hat durch Beschluss zu ergehen (BGH, NVwZ 2011, 127 Rn. 18; Abramenko in Prütting/Helms, FamFG § 68 Rn. 9; Keidel/Sternal, FamFG 18. Aufl. § 68 Rn. 12), wobei Beschlüsse nach § 38 Absatz 3 Satz 1 FamFG zu begründen sind.
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Nicht nur die Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft, sondern auch die Entscheidung über die Abhilfe hat jeweils durch Beschluß zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10 -, juris, Rdn. 18; OLG München, Rpfleger 1990, 156 [157]; OLG Stuttgart, MDR 2003, 110 [111]; Burandt/Rojahn, a.a.O., § 68 FamFG, Rdn. 4; Keidel/Sternal, a.a.O., § 68, Rdn. 12), der die Form des § 38 FamFG wahren muß.
  • OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13

    Änderung des Namens eines volljährigen Kindes

    Auch wenn die gem. § 68 FamFG erforderliche Abhilfeentscheidung nicht wie erforderlich im Beschlusswege (siehe hierzu: BGH, NVwZ 2011, 127 f.; Senat FGPrax 2010, 266; OLG Köln, FamRZ 2011, 634 f.; OLG München, NotBZ 2010, 351 f.), sondern durch Verfügung ergangen ist, so zieht dieser Formmangel keine Unwirksamkeit der Nichtabhilfeentscheidung nach sich.
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Das ist indessen unzutreffend; eine Belehrung des Betroffenen anlässlich der Haftaufnahme, wie sie sich hier in dem Aufnahmeersuchen für den Vollzug vom 7. Juni 2010 (Abschnitt III Nr. 2) dokumentiert ist, reicht aus (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, juris Rn. 9).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16

    Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für

    Daher lässt sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).

    Mängel des Abhilfeverfahrens führen nämlich nur dann zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung, wenn sie entscheidungserheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 17).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Anders kann es liegen, wenn allgemein bekannt ist, dass die Verwaltungsgerichte Rechtsschutzanträgen bei der Überstellung oder Abschiebung in einzelnen Länder regelmäßig stattgeben (bejaht für Griechenland: Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint z.B. für die Russische Föderation: Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10 juris Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    28 Die Entscheidung über die Abhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 FamFG hat durch Beschluss zu ergehen, der grundsätzlich einer Begründung bedarf und den Beteiligten bekanntzugeben ist (BGH, NVwZ 2011, 127 Rn. 18; OLG Köln, FGPrax 2011, 128, 129; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 10, § 68 Rn. 8).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Auf dem gerügten Mangel beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Die Entscheidung über die Abhilfe hat stets durch Beschluss zu ergehen, der grundsätzlich einer Begründung bedarf (BGH NVwZ 2011, 127; OLG Köln FGPrax 2011, 128).
  • BGH, 10.11.2011 - V ZB 317/10

    Aufenthalt von Ausländern: Abschiebung einer unerlaubt eingereisten Argentinierin

    b) Die Rüge der Betroffenen, das Beschwerdegericht habe die Ausländerakte nicht beigezogen, bleibt ohne Erfolg, weil die Rechtsbeschwerde nicht aufzeigt, welche entscheidungserheblichen, also gegen die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung sprechenden Tatsachen das Gericht der Ausländerakte hätte entnehmen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 332; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 10).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

  • LG München I, 31.07.2013 - 13 T 16164/13

    Verhältnismäßigkeit, illegaler Grenzübertritt, unerlaubte Einreise, unerlaubte

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