Rechtsprechung
BGH, 15.07.2020 - 4 StR 242/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 1 StPO
Urteil (kein offenkundiges Fassungsversehen bei Widerspruch zwischen der Urteilsformel sowie den Gründen bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Berichtigungsbeschluss bei Offensichtlichkeit des Schreibversehens durch Abweichung der verhängten Freiheitsstrafe nach der Urteilsformel im schriftlichen Urteil von den Urteilsgründen
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Die Urteilsformel und die Gründe passen nicht zueinander
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 17.02.2020 - 17 Js 992/19
- BGH, 15.07.2020 - 4 StR 242/20