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   BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19   

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https://dejure.org/2020,21846
BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19 (https://dejure.org/2020,21846)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - V ZB 138/19 (https://dejure.org/2020,21846)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - V ZB 138/19 (https://dejure.org/2020,21846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung ohne Verschulden

  • rewis.io

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Irrtümliche Telefaxübersendung einer nicht unterschriebenen Berufungsbegründung durch eine Kanzleimitarbeiterin; Hinweispflicht des Gerichts bei ergänzungsbedürftigem Vortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung ohne Verschulden

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Irrtümliche Telefaxübersendung einer nicht unterschriebenen Berufungsbegründung durch eine Kanzleimitarbeiterin; Hinweispflicht des Gerichts bei ergänzungsbedürftigem Vortrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3041
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Das Berufungsgericht hätte die Klägerin deshalb gemäß § 139 Abs. 1 ZPO auf die Notwendigkeit ergänzenden Vortrags hinweisen und ihr Gelegenheit zur Ergänzung ihres Vorbringens geben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 73/07

    Münchner Weißwurst

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    bb) Dieser Geschehensablauf ist durch die mit der Rechtsbeschwerde vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin und der Mitarbeiterin A. - was der Senat eigenständig prüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - I ZB 73/07, WRP 2008, 1112, 1113) - glaubhaft gemacht.
  • BGH, 17.03.2020 - VI ZB 99/19

    Wiedereinsetzungsantrag: Wirksame Ausgangskontrolle bei Übesendung ber Post oder

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend zu vergewissern, ob eine erteilte Weisung auch ausgeführt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16

    Erläuterung und Vervollständigung von erkennbar unklaren oder

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung geboten ist, dürfen nach Fristablauf - auch mit der Rechtsbeschwerde - erläutert oder vervollständigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 mwN).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Seine Aufhebung erfolgt nur klarstellend (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 17 mwN).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 mwN).
  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - V ZB 138/19
    Anders ist es, wenn Umstände vorliegen, die dem Rechtsanwalt Anlass geben, an der Umsetzung seiner Arbeitsanweisung durch die Büroangestellte zu zweifeln (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - V ZB 161/14, NJW 2016, 718 Rn. 14).
  • BGH, 22.11.2022 - XI ZB 13/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die zweistufige

    Anders ist es, wenn Umstände vorliegen, die dem Rechtsanwalt Anlass geben, an der Umsetzung seiner Arbeitsanweisung durch die Büroangestellte zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - V ZB 138/19, NJW 2020, 3041 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 21.12.2021 - VI ZB 2/21

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Denn eine Hinweispflicht (§ 139 ZPO) besteht nur bezogen auf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2020 - VI ZB 63/19, NJW 2020, 2641 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - V ZB 138/19, NJW 2020, 3041 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben dürfen zwar auch noch nach Fristablauf - auch mit der Rechtsbeschwerde - erläutert oder vervollständigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7 mwN; vom 15. Juli 2020 - V ZB 138/19, NJW 2020, 3041, Rn. 9).
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