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   BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21   

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https://dejure.org/2021,34088
BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21 (https://dejure.org/2021,34088)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - 1 StR 157/21 (https://dejure.org/2021,34088)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 1 StR 157/21 (https://dejure.org/2021,34088)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 225a Abs. 1 StPO; § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 126a Abs. 1 StPO; § 63 StGB; § 20 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss, konkludente Übernahmeentscheidung bei Anordnung einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhauses durch das Landgericht); Anordnung der Unterbringung in einem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126a StPO, § 225a Abs 1 S 1 StPO, § 225a Abs 1 S 2 StPO, § 269 StPO, § 270 Abs 1 S 1 Halbs 1 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verfahrensübernahme durch schlüssiges Verhalten des zuständigen Gerichts

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 126a StPO, § 225a StPO, § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfen des Vorliegens der Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten im Tatzeitpunkt i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Übernahme des Verfahrens nach Aussetzung der Hauptverhandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfen des Vorliegens der Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten im Tatzeitpunkt i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Übernahme des Verfahrens nach Aussetzung der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11

    Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht;

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Eine bindende Verweisung des Verfahrens an das Landgericht gemäß § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, wie es vorliegend das Amtsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2020 entschieden hatte, ist in dieser Verfahrenssituation somit nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 12; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2 und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 3).

    Das Argument, das Landgericht habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, über die Übernahme entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 14; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 Rn. 7 und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2), trägt in diesem Fall nicht.

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Eine bindende Verweisung des Verfahrens an das Landgericht gemäß § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, wie es vorliegend das Amtsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2020 entschieden hatte, ist in dieser Verfahrenssituation somit nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 12; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2 und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 3).

    Der Senat neigt jedoch dazu, in Fällen, in denen - wie hier - das Landgericht nach Abgabe eines Verfahrens durch das Amtsgericht einen Unterbringungsbeschluss erlässt, eine konkludente Übernahmeentscheidung zu bejahen (anders noch BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 4).

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 360/20

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Eine bindende Verweisung des Verfahrens an das Landgericht gemäß § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, wie es vorliegend das Amtsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2020 entschieden hatte, ist in dieser Verfahrenssituation somit nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 12; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2 und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 3).

    Das Argument, das Landgericht habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, über die Übernahme entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 14; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 Rn. 7 und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2), trägt in diesem Fall nicht.

  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Wird die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB auf eine Revision des Angeklagten hin aufgehoben, hindert das Schlechterstellungsverbot den neuen Tatrichter nicht daran, an Stelle einer Unterbringung nunmehr eine Strafe zu verhängen, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 Rn. 20).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    b) Die Verfügung des Vorsitzenden vom 10. Juni 2020, in der er die Übernahme des Verfahrens durch die Strafkammer festgehalten hat, genügt hierfür nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 Rn. 6).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Das Argument, das Landgericht habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, über die Übernahme entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 14; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 Rn. 7 und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2), trägt in diesem Fall nicht.
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Hierfür muss vom Tatrichter im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20

    Schuldunfähigkeit; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit kann jedoch nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 Rn. 7).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
    Eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit kann jedoch nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12).
  • BGH, 25.05.2022 - 2 StR 257/21

    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der

    Zwar ist die Frage der Steuerungsfähigkeit grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war; die Abgrenzung von fehlender Einsichtsfähigkeit und eingeschränkter oder fehlender Steuerungsfähigkeit darf daher (grundsätzlich) nicht offenbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; Beschluss vom 6. Mai 2020 - 4 StR 12/20 Rn. 5; Beschluss vom 15. Juli 2021 - 1 StR 157/21 Rn. 9).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 477/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative der Tatrichter annehmen wollte, so ist dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB zu Recht bejaht worden sind, nicht möglich (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 StR 257/21 Rn. 17; Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22 Rn. 5; vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 6; vom 15. Juli 2021 - 1 StR 157/21 Rn. 9; vom 6. Mai 2020 - 4 StR 12/20 Rn. 5; vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 505/10 Rn. 4; je mwN).
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