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   BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19   

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https://dejure.org/2021,38915
BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19 (https://dejure.org/2021,38915)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - IX ZB 73/19 (https://dejure.org/2021,38915)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - IX ZB 73/19 (https://dejure.org/2021,38915)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zuständigkeit für unionsrechtlichen Rechtsbehelf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der in der Bundesrepublik Deutschland als sofortige Beschwerde ausgestaltete unionsrechtliche Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung kann fristwahrend nur beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

  • rechtsportal.de

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristwahrende Einlegung des in der Bundesrepublik Deutschland als sofortige Beschwerde ausgestalteten unionsrechtlichen Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung nur beim Oberlandesgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 199
  • ZIP 2022, 94
  • MDR 2021, 1485
  • WM 2021, 1949
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).

    Die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in dem landgerichtlichen Beschluss vermochte den Anschein der Richtigkeit zu erwecken und hat zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum der die Antragsgegnerin vertretenden Instanzanwälte geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2017, aaO Rn. 9).

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).
  • BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache:

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für

    Auszug aus BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
    Der angefochtene Beschluss erschwert der Antragsgegnerin den Zugang zur Beschwerdeinstanz unter Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 84/15, WM 2016, 2150 Rn. 5).
  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    c) Der Senat kann die Wiedereinsetzung in eigener Zuständigkeit bewilligen (vgl. BGH Beschluss vom 15. Juli 2021 - IX ZB 73/19 - NJW 2022, 199 Rn. 5).
  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vom 15. Juli 2021 - IX ZB 73/19, WM 2021, 1949 Rn. 15; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff.).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2021 - 26 W 21/21

    Präklusion von neuem Sachvortrag im Verfahren auf Versagung der Vollstreckung

    Die Antragstellerin hat die sofortige Beschwerde auch beim Oberlandesgericht und damit gemäß Art. 49 Abs. 2 EuGVVO bei dem Gericht fristwahrend eingelegt, das der EU-Kommission von der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 75 lit. b EuGVVO mitgeteilt wurde (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 15.07.2021 - IX ZB 73/19 -, WM 2021, 1949, 1950 f.; Stadler, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 18. Auf.
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