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   BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00   

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https://dejure.org/2002,7745
BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00 (https://dejure.org/2002,7745)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2002 - I ZB 14/00 (https://dejure.org/2002,7745)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2002 - I ZB 14/00 (https://dejure.org/2002,7745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    WZG § 6a; ; MarkenG § 78 Abs. 2; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 42
    Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke bei Regelung durch gerichtlichen Vergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZB 14/98

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00
    Das reicht für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde aus; ob die Rügen durchgreifen ist eine Frage der Begründetheit (BGH, Beschl. v. 3.12.1998 - I ZB 14/98, GRUR 1999, 500, 501 = WRP 1999, 435 - DILZEM).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96

    "Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00
    Da die Vorschrift des § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG den Begründungszwang sichern soll, reicht aber die Angabe jedes Grundes, mag er vorliegen oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht, aus, um dem Erfordernis einer Begründung zu genügen (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00
    Ein etwaiger Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs hätte sich demnach nicht auf die zutreffende Sachentscheidung ausgewirkt (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection), so daß die Rechtsbeschwerde erfolglos bleibt.
  • BPatG, 17.07.2019 - 29 W (pat) 503/16
    Nur ausnahmsweise im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen sind rechtskräftige Entscheidungen oder Vergleiche, durch die dem Widersprechenden ein Angriff gegen die jüngere Marke ausdrücklich verboten wird; ein gleichwohl eingelegter Widerspruch ist als unzulässig anzusehen (vgl. Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 42 Rn. 62 a. E. unter Hinweis auf die auch von der Beschwerdeführerin selbst zitierte Entscheidung BGH Mitt. 2003, 70f - TACO BELL).
  • BPatG, 09.10.2014 - 30 W (pat) 13/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dorovit/Korovit" - zur Erhebung der Einrede

    Ein entsprechender rechtskräftiger Vergleich, der im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen wäre, ist nicht vorgelegt worden (vgl. BGH Mitt. 2003, 70 f. - TACO BELL, in Bestätigung von BPatG 28 W (pat) 255/97, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
  • BPatG, 09.10.2014 - 30 W (pat) 14/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dorovit (Wort-Bild-Marke)/Korovit" - zur Erhebung

    Jedenfalls ist ein rechtskräftiger Vergleich, der im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen wäre, weder vorgetragen noch vorgelegt worden (vgl. BGH Mitt. 2003, 70 f. - TACO BELL, in Bestätigung von BPatG 28 W (pat) 255/97, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
  • BPatG, 27.06.2011 - 28 W (pat) 15/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "M & S FAHRZEUGHANDEL GMBH (Wort-Bild-Marke)/M & S" -

    Lediglich ausnahmsweise ist die Einwendung als erheblich anzusehen, wenn sich die Widersprechende ausdrücklich dazu verpflichtet hätte, Angriffe auf die hier streitgegenständliche Marke zu unterlassen (vgl. BGH Mitt. 2003, 70f. - TACO BELL).
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