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   BGH, 15.08.2013 - I ZR 150/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24636
BGH, 15.08.2013 - I ZR 150/12 (https://dejure.org/2013,24636)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2013 - I ZR 150/12 (https://dejure.org/2013,24636)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2013 - I ZR 150/12 (https://dejure.org/2013,24636)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 4 S 1 UrhWahrnG, § 16 Abs 4 S 6 UrhWahrnG, § 542 ZPO, § 543 ZPO
    Wahrnehmung von Urheberrechten - Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Satthaftigkeit der Revision gegen erstinstanzliche Urteile des OLG nach § 16 Abs. 4 S. 1 UrhWG durch Zulassung des OLG oder BGH

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 16 Abs. 4 Satz 6 UrhWG

  • rewis.io

    Wahrnehmung von Urheberrechten - Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satthaftigkeit der Revision gegen erstinstanzliche Urteile des OLG nach § 16 Abs. 4 S. 1 UrhWG durch Zulassung des OLG oder BGH

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Revision bei erstinstanzlichen Urteilen des OLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Revision gegen erstinstanzliches OLG-Urteil im Bereich des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nur bei Zulassung statthaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1299
  • GRUR 2013, 1173
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12

    Gesamtvertrag Tanzschulkurse - Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch

    Gegen erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts nach § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhWG findet die Revision nur statt, wenn sie entweder vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof zugelassen worden ist (BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 150/12, GRUR 2013, 1173 Rn. 3 = WRP 2013, 1482).
  • OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14

    Vergütungsansprüchen für TV-Receiver ohne eingebaute Festplatte

    Die Revision ist nicht zuzulassen (zum Erfordernis der Zulassung der Revision nach § 543 ZPO i.V.m. §§ 139 Abs. 3 VGG, 16 Abs. 4 S. 6 UrhWG a. F., vgl. BGH GRUR 2013, 1173 Rn. 5 - Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen; BGH GRUR 2015, 61 Rn. 23 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse), weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO), sondern lediglich die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Einzelfall erfordert, und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen.
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