Rechtsprechung
BGH, 15.08.2013 - I ZR 79/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 19a UrhG, § 2 Nr 1 TMG, § 7 Abs 2 S 1 TMG
Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Filehosting-Diensteanbieters bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber einem "File-Hosting-Dienst" bzgl. des öffentlich Zugängigmachens von Sprachwerken
- rewis.io
Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Filehosting-Diensteanbieters bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber einem "File-Hosting-Dienst" bzgl. des öffentlich Zugängigmachens von Sprachwerken
- rechtsportal.de
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber einem "File-Hosting-Dienst" bzgl. des öffentlich Zugängigmachens von Sprachwerken
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Filehosting-Diensteanbieters bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber einem "File-Hosting-Dienst" wegen des Zugängigmachens von Sprachwerken
- angster.net (Kurzinformation)
File-Hosting-Dienste haften verschärft bei Förderung der Gefahr einer urheberrechtsverletzenden Nutzung
- haufe.de (Kurzinformation)
Haftung von File-Hosting-Diensten wegen Musikangeboten zum runterladen verschärft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rapidshare & Co. - Prüfpflichten für Sharehoster bestätigt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 136
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13
Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines …
Für eine erhöhte Prüfungspflicht spricht es, wenn der Betreiber bei seiner Tätigkeit Rechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet oder sie durch eigene Maßnahmen fördert (vgl. BGH…, Urteil vom 15. August 2013 - I ZR 80/12, GRUR 2013, 1030 Rn. 44 = WRP 2013, 1348 - File-Hosting-Dienst; Urteil vom 15. August 2013 - I ZR 79/12, ZUM-RD 2013, 565 Rn. 31 - Prüfpflichten). - LG Hamburg, 02.10.2014 - 310 O 464/13
Urheberrechtsverletzung durch Filehosting: Überwachungspflicht eines Filehosting …
Nach dieser Vorschrift, die auf Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr beruht, sind Überwachungspflichten allgemeiner Art ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 15.08.2013, I ZR 79/12 "Prüfpflichten").Diensteanbieter, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, müssen die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der Richtlinie 2000/31/EG;… vgl. BGH, GRUR 2011, 617 Rn. 40 - Sedo; BGH, Urteil vom 15.08.2013, I ZR 79/12 "Prüfpflichten").
Eine Prüfpflicht eines solchen gewerblichen Sharehosting-Anbieters im Hinblick auf bestimmte geschützte Werke entsteht aber, nachdem der Anbieter auf eine klare Rechtsverletzung in Bezug auf die konkreten Werke hingewiesen worden ist (…BGHZ 194, 339 Rn. 28 - Alone in the Dark; BGH, Urteil vom 15.08.2013, I ZR 79/12 "Prüfpflichten").
Eine solche Kenntnis des Betreibers eines Filehosting-Dienstes hielt auch der BGH in der diesbezüglich oben bereits zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 15.08.2013, I ZR 79/12 "Prüfpflichten") für nicht erforderlich.
- LG Hamburg, 29.11.2013 - 310 O 144/13
Streaming-Video: Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar
Auch in einem Fall betreffend die Störerhaftung gesetzlicher Vertreter eines Sharehosting-Dienstes hat der Bundesgerichtshof in diesem Sinne entschieden (BGH, Urteil vom 15.08.2013, Gz. I ZR 79/12).