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   BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17   

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https://dejure.org/2017,41974
BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17 (https://dejure.org/2017,41974)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2017 - 4 StR 250/17 (https://dejure.org/2017,41974)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2017 - 4 StR 250/17 (https://dejure.org/2017,41974)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 199 Abs. 1 StPO; § 203 StPO; § 76 Abs. 1 Satz 1 GVG
    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren Delikten: Gesetzeseinheit); Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB, § 239 StGB, § 240 StGB
    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Nötigung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 266 StPO, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung; Freiheitsberaubung als tatbestandliches Mittel zur Begehung eines anderen Delikts (hier: Abnötigung von Antworten); Rücktritt der Freiheitsberaubung als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit ...

  • rewis.io

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Nötigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung; Freiheitsberaubung als tatbestandliches Mittel zur Begehung eines anderen Delikts (hier: Abnötigung von Antworten); Rücktritt der Freiheitsberaubung als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Schuldspruch wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung; Freiheitsberaubung als tatbestandliches Mittel zur Begehung eines anderen Delikts (hier: Abnötigung von Antworten); Rücktritt der Freiheitsberaubung als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Nötigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. zusätzlich BGH, Beschluss vom 1. März 2017 - 4 StR 405/16, NStZ-RR 2017, 181; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, BGHR StPO § 199 Abs. 1 Eröffnungsbeschluss 2).
  • BGH, 01.03.2017 - 4 StR 405/16

    Strafverfahren: Besetzung der großen Strafkammer bei Eröffnungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. zusätzlich BGH, Beschluss vom 1. März 2017 - 4 StR 405/16, NStZ-RR 2017, 181; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, BGHR StPO § 199 Abs. 1 Eröffnungsbeschluss 2).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08

    Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09

    Kognitionspflicht des Gerichts; wirksamer Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
    Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
  • OLG München, 27.02.2018 - 2 Ws 185/18

    Haftprüfungsverfahren neben der Hauptverhandlung

    Anders als etwa im Fall der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gem. § 199 StPO, die bis auf den Ausnahmefall des § 266 StPO vor der Hauptverhandlung und damit außerhalb derselben zu erfolgen hat (vgl. BGH B.v. 15.08.2017 - 4 StR 250/17, BeckRS 2017, 130280), wird die Frage, wann eine Haftentscheidung innerhalb oder außerhalb der Hauptverhandlung zu treffen ist, im Gesetz nicht näher beantwortet.
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