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   BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19   

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https://dejure.org/2019,30569
BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19 (https://dejure.org/2019,30569)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2019 - 5 StR 204/19 (https://dejure.org/2019,30569)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2019 - 5 StR 204/19 (https://dejure.org/2019,30569)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 15a InsO; § 331 HGB
    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung; vertragliche Ansprüche; Saldierungszeitpunkt; Konkurrenzen); Insolvenzverschleppung (Zahlungsunfähigkeit; wirtschaftskriminalistische und betriebswirtschaftliche Methode); unrichtige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a InsO, § 253 Abs 3 HGB, § 331 HGB, § 263 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 331 HGB, § 253 Abs. 3 HGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Kreditbetruges und Betruges u.a.; Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung

  • rewis.io

    Unrichtige Darstellung der Verhältnisse in einem Jahresabschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; HGB § 331 ; InsO § 15a
    Revision gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Kreditbetruges und Betruges u.a.; Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unrichtige Darstellung der Verhältnisse in einem Jahresabschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16

    Bandenbetrug (Tateinheit)

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    Die an demselben Tag in der Absicht der Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils eingereichten Anträge sind damit derart eng miteinander verknüpft, dass insoweit eine Tat im Rechtssinne vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2016 - 4 StR 75/16, NStZ-RR 2016, 281).
  • BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17

    Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    Das Landgericht hat weder eine aussagekräftige stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig zu beschaffenden Mittel vorgenommen (vgl. zur sogenannten betriebswirtschaftlichen Methode: BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 319/18, NZI 2019, 247, 248; vom 12. April 2018 - 5 StR 538/17, NStZ-RR 2018, 216), noch hat es wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen festgestellt, die den Schluss eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft tragen.
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    Das verbleibende Eigentum an einem Leasingfahrzeug darf bei der Berechnung des Vermögensschadens nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Leasingnehmer von Anfang an beabsichtigt, dem Leasinggeber das Fahrzeug gänzlich zu entziehen und das Eigentum dadurch aus dessen Vermögen herauszunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, NStZ-RR 2018, 109, 110).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    Da aufgrund des Tatplans des Angeklagten, die Leasingraten allenfalls anfänglich zu entrichten, sowie der bei natürlicher Betrachtung eingetretenen Abnutzung der Fahrzeuge ausgeschlossen werden kann, dass den einzelnen Leasinggebern kein Schaden entstanden ist, haben die Schuldsprüche Bestand (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    Das Landgericht hat weder eine aussagekräftige stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig zu beschaffenden Mittel vorgenommen (vgl. zur sogenannten betriebswirtschaftlichen Methode: BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 319/18, NZI 2019, 247, 248; vom 12. April 2018 - 5 StR 538/17, NStZ-RR 2018, 216), noch hat es wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen festgestellt, die den Schluss eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft tragen.
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    aa) Die Verhältnisse in einem Jahresabschluss sind im Sinne des § 331 HGB unrichtig wiedergegeben, wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 StR 306/16, NStZ 2018, 540, 541).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19
    Es hat damit nicht bedacht, dass für die zur Schadensbestimmung erforderliche Gesamtsaldierung bei dem Abschluss eines Leasingvertrags der Geldwert des vom Leasinggeber erworbenen Anspruchs auf die vom Leasingnehmer zu leistenden vertraglich vereinbarten Leasingraten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausfallrisikos zu bewerten und mit dem Geldwert der eingegangenen Verpflichtung durch den Leasinggeber zu vergleichen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18).
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Aufgrund einer Befriedigungsquote von 30% im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Angeklagten steht zudem fest, dass die Schadensersatzansprüche der Insolvenzschuldner im Zeitpunkt der Vermögensverfügung nicht wertlos waren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 2019 - 5 StR 204/19, wistra 2020, 29).
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