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   BGH, 15.09.1972 - I ZB 9/71   

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https://dejure.org/1972,888
BGH, 15.09.1972 - I ZB 9/71 (https://dejure.org/1972,888)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1972 - I ZB 9/71 (https://dejure.org/1972,888)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1972 - I ZB 9/71 (https://dejure.org/1972,888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Musters als Flächenmuster und als plastisches Modell zur Eintragung im Musterregister in getrennten, jeweils selbstständigen Anmeldungen - Anmeldung eines Musters als Flächenmuster und als plastisches Modell zur Eintragung im Musterregister in einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Doppelanmeldung

    § 6 Nr. 2 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 225
  • NJW 1972, 2085
  • MDR 1973, 32
  • GRUR 1973, 214
  • DB 1972, 2347
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 08.06.1885 - I 115/85

    Urheberrecht an Mustern und Modellen ; Führung der Musterregister

    Auszug aus BGH, 15.09.1972 - I ZB 9/71
    Der Vorlagebeschluß ist ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß aufgrund der Unterscheidung des Geschmacksmustergesetzes nach Mustern als Vorbilder für Flächenerzeugnisse und nach Modellen als Vorbilder für plastische Erzeugnisse (§§ 1, 6 Nr. 2 GeschmMG) - mit einer jeweils entsprechenden Beschränkung des Schutzes nur gegen eine flächenmäßige bzw. plastische Nachbildung (§ 6 Nr. 2 GeschmMG) - sich der Urheber bei der Anmeldung für die eine oder andere Darstellungsform entscheiden müsse (so bereits RGZ 14, 46, 50 - Buchstabenformen).

    In den Gesetzesberatungen (siehe dazu RGZ 14, 46, 59 ff - Buchstabenformen; ferner Reuter GRUR 1908, 7, 9 ff) ist man zwar davon ausgegangen, daß nach der schließlich Gesetz gewordenen Fassung des § 6 Nr. 2 GeschmMG (§ 5 Nr. 2 des Kommissionsentwurfs) dem Urheber ein Geschmacksmusterschutz entweder nur gegen flächenmäßige oder nur gegen plastische Nachbildung gewährt werde; der Vorschlag, dem Urheber die Möglichkeit zu gewähren, sich durch ausdrücklichen Vorbehalt den Schutz gegen Nachbildungen in jeder der beiden Nachbildungsweisen zu verschaffen, ist (mit Rücksicht auf die Kompromißnatur der Gesamtregelung) ausdrücklich abgelehnt worden.

    Die angeführte Entscheidung des Reichsgerichts vom 8. Juni 1885 (RGZ 14, 46, 49, 50, 58) läßt ebenfalls nicht eindeutig erkennen, ob ihre - im übrigen nicht tragende - Erwägung, für ein und dasselbe Muster werde ein Geschmacksmusterschutz nicht gegen beide Nachbildungsformen, sondern - entsprechend der vom Urheber abzugebenden Erklärung - entweder nur gegen flächenmäßige oder nur gegen plastische Nachbildungen gewährt, sich auch auf den Fall einer Doppelanmeldung in getrennten, jeweils selbständigen Anmeldungserklärungen beziehen sollte.

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 10 W 156/07

    Hofeszubehör; Geldvermögen

    Sie werden auch dann nicht Hofeszubehör, wenn der Landwirt diesen Erlös bereits fest zur Ausbesserung oder zum Ausbau des Hofes eingeplant und auf einem Konto angelegt hatte (s. dazu BGH Urteil v. 14.7.1972 - V ZR 124/70 - = BGHZ 59 S. 225 f.; Wöhrmann, a.a.O., § 3 Rdnr. 21, 23; v. Jeinsen a.a.O. Rdnr.19; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery a.a.O. § 3 Rdnr. 14).
  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 196/79

    Versagung des Geschmacksmusterschutzes - Die Musterschutzfähigkeit ausschließende

    Durch diese Identität unterscheidet sich der Streitfall von dem der Senatsentscheidung vom 15. September 1972 (GRUR 1973, 214 f - Doppelanmeldung) zugrundeliegenden Sachverhalt.
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