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   BGH, 15.09.1999 - VIII ZR 137/98   

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https://dejure.org/1999,4223
BGH, 15.09.1999 - VIII ZR 137/98 (https://dejure.org/1999,4223)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - VIII ZR 137/98 (https://dejure.org/1999,4223)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - VIII ZR 137/98 (https://dejure.org/1999,4223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b
    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters bei (erlaubter) nachvertraglicher Konkurrenztätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, nachvertragliche Umsatzentwicklung, nachvertragliche Wettbewerbstätigkeit des HV, Prognosezeitraum 4 Jahre

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 71). Offen gelassen werden kann, ob bereits deshalb eine Kundenfluktuation zu erwarten ist, weil der Vertreter keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt.
  • NJW-RR 2000, 109
  • ZIP 1997, 1839
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - VIII ZR 137/98
    Die tatsächliche Entwicklung der Verhältnisse während des Prognosezeitraums ist zwar nach der neueren Rechtsprechung des Senats nur insoweit zu berücksichtigen, als sie bei Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses bereits abzusehen war (Urteil vom 6. August 1997 - VIII ZR 92/96, WM 1998, 25 unter B I 3 a).
  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 58/00

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

    Aus diesem Grunde verbietet es sich, bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs Abwanderungsverluste schematisch mit einer Quote von jährlich 20 % dann anzusetzen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß im Zeitpunkt der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses aufgrund der Kundenbewegungen während der Vertragszeit oder anderer konkreter Umstände mit einer stärkeren oder geringeren Abwanderung der vom Handelsvertreter geworbenen Stammkunden zu rechnen war (Senatsurteil vom 15. September 1999 - VIII ZR 137/98, NJW-RR 2000, 109 unter II 3).
  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 158/01

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters; Schätzung des Stammkundenumsatzanteils

    Es verbietet sich aber, bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs Abwanderungsverluste schematisch mit einer Quote von jährlich 20 % und - demgemäß - einen Prognosezeitraum von vier Jahren anzusetzen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß im Zeitpunkt der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses aufgrund der Kundenbewegungen während der Vertragszeit oder anderer konkreter Umstände mit einer stärkeren oder geringeren Abwanderung der vom Handelsvertreter geworbenen Stammkunden zu rechnen war (Senatsurteil vom 15. September 1999 - VIII ZR 137/98, NJW-RR 2000, 109 unter II 3).

    Die daraus vom Berufungsgericht hergeleitete Annahme einer höheren Abwanderungsquote und entsprechend niedrigerer Provisionsverluste des Klägers ist sachgerecht und steht auch im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1999 - VIII ZR 137/98, NJW-RR 2000, 109 unter II 3).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 16 U 217/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs für

    Die Konkurrenztätigkeit des ausgeschiedenen Handelsvertreters unter Ausnutzung der während des Bestehens des Handelsvertretervertrags gewonnenen Kundenkontakte ist bei der Prognose der Unternehmervorteile mindernd zu berücksichtigen, wenn bereits im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung mit einer Abwanderung der Kunden zu rechnen war (BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 350/04, Rz. 16 f bei juris; Urteil vom 15.09.1999 - VIII ZR 137/98, NJW-RR 2000, S. 109).

    Für diese trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast, weil für den Handelsvertreter, sobald er den Umsatz mit den Mehrfachkunden im Basisjahr nachgewiesen hat, die widerlegliche Vermutung streitet, dass dieser Umsatz während des Prognosezeitraums gleich bleibt (BGH, a.a.O sowie Urteil vom 15.09.1999 - VIII ZR 137/98, NJW-RR 2000, S. 109, in dem eine entsprechende Darlegungs- und Beweislastverteilung vorgenommen wird; a.A. Ebenroth/ Boujong/ Joost/Strohn/ Löwisch, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage, § 89b Rz. 182).

  • KG, 21.05.2007 - 23 U 87/05

    Rechtswidrigkeit einer fristlosen Kündigung eines Tankstellenvertrag wegen

    Aus diesem Grunde verbietet es sich, bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs Abwanderungsverluste schematisch mit einer Quote von jährlich 20% dann anzusetzen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Zeitpunkt der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses auf Grund der Kundenbewegungen während der Vertragszeit oder anderer konkreter Umstände mit einer stärkeren oder geringeren Abwanderung der vom Handelsvertreter geworbenen Stammkunden zu rechnen war (Senat, NJW-RR 2000, 109 unter II 3).
  • OLG Hamburg, 09.05.2003 - 9 U 129/02

    AA des HV, wichtiger Grund, Verwirkung des Kündigungsrechts, nachvertragliche

    Die tatsächliche Entwicklung der Verhältnisse während des Prognosezeitraums ist nur insoweit zu berücksichtigen, als sie bei Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses bereits abzusehen war (vgl. BGH NJW-RR 00, 109 m.w.N.).
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