Rechtsprechung
BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 136 StPO; § 163a StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 45 StPO; § 46 Abs. 1 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen (Faxausfall); Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung (pflichtgemäße Beurteilung; Beurteilungsspielraum bei Tötungsdelikten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei einem Ausfall des Telefaxgerätes in der Geschäftsstelle des Landgerichts - Anforderungen an den Tatverdacht bei einem Tötungsdelikt unter dem Aspekt des Übergangs von der zeugenschaftlichen Vernehmung zur ...
- Judicialis
StPO § 136
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136 Abs. 1
Abgrenzung Beschuldigter - Zeuge; Übergang von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04
- BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGHR StPO § 136 Belehrung 6). - BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Auch aus dem Umstand, daß die Angeklagte am späten Vormittag im Dienst-Pkw zur sachbearbeitenden Polizeidienststelle für die Zeugenvernehmung mitfuhr, ergibt sich kein äußerer Befund dahingehend, daß sie nunmehr als Beschuldigte galt (insoweit vom Sachverhalt nicht vergleichbar BGHSt 38, 214, 228). - BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (…BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
- OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18
Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum
Daher führt es jedenfalls im Strafverfahren regelmäßig zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn die Grenzen des den Strafverfolgungsbehörden bei der Beurteilung der Beschuldigteneigenschaft eingeräumten Beurteilungsspielraums überschritten und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (vgl. zuletzt BGH…, Beschluss vom 07.09.2017 - 1 StR 186/17 = wistra 2018, 91 [unter Hinweis auf BGHSt 37, 48, 51 f. und BGHR StPO § 136 Belehrung 6; vgl. auch BGH StraFo 2005, 27). - LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
Betrug; Handy; Anpingen
Denn der Strafverfolgungsbehörde steht ein Beurteilungsspielraum zu, ob die vorliegenden Tatsachen bereits eine Einstufung als Beschuldigter erfordern oder nicht ( BGH StraFo 2005, 27). - BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05
Wiedereinsetzung bei unvollständiger Fax-Übermittlung; Vorbereitungszeit für das …
Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).