Rechtsprechung
BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder öffentlicher Erschließung der Grundstücksparzelle; Vertraglicher Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts eines Dauerschuldverhältnisses
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss des Kündigungsrechtes für Stromlieferungsvertrag
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder öffentlicher Erschließung der Grundstücksparzelle; Vertraglicher Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts eines Dauerschuldverhältnisses
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rathenow, 23.04.2008 - 4 C 511/07
- LG Potsdam, 13.08.2008 - 13 S 57/08
- BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 34/11
Gasbelieferungsvertrag: Vorbehaltlose Zahlung des auf Grund einer unwirksamen …
Denn fehlen bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis Vorschriften über ein ordentliches Kündigungsrecht und haben die Parteien die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein solches Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen (Senatsbeschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08, juris Rn. 6 mwN). - BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19
Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter …
Dies gilt auch dann, wenn Vorschriften über ein ordentliches Kündigungsrecht fehlen und die Parteien die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen haben (BGH 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11 - Rn. 32; 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 - Rn. 6 mwN) . - OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21
Schadensersatzklage eines Zulieferers der Automobilindustrie
Jedenfalls hätte eine angemessene Frist eingehalten werden müssen (BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08, juris Rn. 6; BGH…, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 312/02, juris Rn. 42), die hier über den 31.01.2014 hinausreichte.
- OLG Hamm, 19.10.2010 - 7 U 21/10
Inanspruchnahme eines Vertrages über die Gewährung von Genussrechtskapital durch …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein ordentliches Kündigungsrecht eines Dauerschuldverhältnisses in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB nicht, soweit und solange es durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 117, 120, Tz. 42; NJW-RR 1993, 1460 unter II 2 sowie BGH, BeckRS 2009, 86578). - VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Vorliegen eines privatrechtlichen Sonderabnahmevertrag zur Wasserlieferung
Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen können Dauerschuldverhältnisse - unbeschadet des in § 314 BGB normierten außerordentlichen Kündigungsrechts -ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (vgl. nur BGH, B.v. 15.9.2009 - VIII ZR 241/08 - juris Rn. 6 m.w.N.). - OLG München, 26.11.2020 - 29 U 5407/19
Berufung, Auslegung, Wiedereinsetzung, Vertragsschluss, Unterlassung, …
- OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18
Sachgerechtigkeit; Frist; Vertragsanpassung; Angemessenheit
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass es grundsätzlich möglich ist, ein - wie hier - Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 624, 723 BGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich zu kündigen, soweit und solange ein ordentliches Kündigungsrecht nicht durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (BGH, Beschl. v. 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, juris Rn. 6 und 9, jeweils m. w. N.).