Rechtsprechung
BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 15 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); Strafzumessung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Vermeidbarkeit; Vorwerfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB
Mordmerkmal der Heimtücke: Spontaner Entschluss zur Tötung des zweiten Opfers nach vorangegangener heimtückischer Tötung des ersten Opfers - Wolters Kluwer
Heimtücke bei engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen einer vorangegangenen heimtückischen Tötung eines anderen und der sich daran anschließenden Tötung des nächsten Opfers
- rewis.io
Mordmerkmal der Heimtücke: Spontaner Entschluss zur Tötung des zweiten Opfers nach vorangegangener heimtückischer Tötung des ersten Opfers
- ra.de
- rewis.io
Mordmerkmal der Heimtücke: Spontaner Entschluss zur Tötung des zweiten Opfers nach vorangegangener heimtückischer Tötung des ersten Opfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 211
Heimtücke bei engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen einer vorangegangenen heimtückischen Tötung eines anderen und der sich daran anschließenden Tötung des nächsten Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressemeldung)
Strafmaß
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Aktuelle Entscheidungen zum Mord
Verfahrensgang
- LG Hannover, 15.02.2011 - 39 Ks 7/10
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 35
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; …
Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (…st. Rspr. BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN). - LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online). - BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
Heimtückemord (Voraussetzungen: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)
Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35; vom 28. August 2014 - 5 StR 332/14, beide mwN).
- BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18
Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im …
Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.;… vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN). - LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13
Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.
b) Da der Angeklagte bereits bei Zufügung des ersten Stichs mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelte, kann es dahinstehen, ob die Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung auch dann vorliegen, wenn ein Angriff mit Körperverletzungsvorsatz beginnt, mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wird und die Zeit zwischen den Einzelakten so kurz ist (…vgl. Schneider in: Münchener-Kommentar zum StGB, 2. Auflage, § 211 Rn. 163: " uno actu "), dass das Tatopfer - wie vorliegend gegeben - keine Möglichkeit hat, dem Angriff nach dem ersten Einzelakt irgendwie zu begegnen (vgl. auch BGH Urteil 15. September 2011 - 3 StR 223/11 - NStZ 2012, 35; Urteil vom 11. Oktober 2005- 1 StR 250/05 - NStZ 2006, 96). - LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12
NS-Verfahren, Verhandlungsfähigkeit, Anforderungen
Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. etwa BGHSt 32, 382, 384; BGH NStZ 2012, 35). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des …
Jedoch entfällt die Arglosigkeit dann nicht, wenn die Spanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem Angriff zu kurz war, um dem Opfer noch zu ermöglichen, dem Angriff zu begegnen (BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11 mwN;… zusammenfassend Schneider in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 mwN in Fn. 615). - LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
aa) Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs nicht versieht, also die Vorstellung hat, vor einem Angriff sicher zu sein (StV 98, 944 f.), wer bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einer lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGH 20, 301, 302; 32, 382, 384 f.; 39, 353, 368; 41, 79; 48, 207, 210; NStZ 02, 368; 09, 29 f.; NStZ 12, 35; NStZ-RR 07, 175; 12, 245). - BGH, 28.08.2014 - 5 StR 332/14
Heimtücke bei offen feindseligem Angriff nur, wenn Opfer trotz Erkennens der …
Hierfür wäre bei dem festgestellten offen feindseligen Angriff nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15 mwN, insoweit in BGHSt 37, 397 nicht abgedruckt; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35). - BGH, 28.11.2013 - 5 StR 514/13
Strafzumessung beim Mord
Nicht zu Unrecht beanstandet die Revision freilich, dass die Annahme heimtückischer Tötung mit Blick auf das Erfordernis der Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des Fassens des Tötungsentschlusses nicht bedenkenfrei ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 mwN).