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   BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15   

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https://dejure.org/2015,27261
BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15 (https://dejure.org/2015,27261)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2015 - 5 StR 222/15 (https://dejure.org/2015,27261)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2015 - 5 StR 222/15 (https://dejure.org/2015,27261)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes (Inkonnexität von Tötung und Motivlage des Täters; Degradierung des Opfers zum Objekt der Wut; den Eigenwert des Opfers negierender Vernichtungswille; normalpsychologischer Antrieb; Fehlen eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB
    Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe: Bewusstes Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem willkürlich ausgewählten unbeteiligten Opfer

  • IWW

    § 211 StGB, § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einstufung des bewussten Abreagierens von frustrationsbedingten Aggressionen an einem Opfer als niedriger Beweggrund; Annahme der Grausamkeit bei einem durch ein Kind miterlebten Tötungsvorgang

  • rewis.io

    Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe: Bewusstes Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem willkürlich ausgewählten unbeteiligten Opfer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Einstufung des bewussten Abreagierens von frustrationsbedingten Aggressionen an einem Opfer als niedriger Beweggrund; Annahme der Grausamkeit bei einem durch ein Kind miterlebten Tötungsvorgang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Babymord - und die niedrigen Beweggründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Nur wenn sich die Tötung in Ansehung der einzelfallspezifischen Gegebenheiten nach normativen Deutungsmustern als begreiflich erweist, kann das ihr zugrunde liegende Tötungsmotiv nicht als niedrig klassifiziert werden (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92, NStZ 1993, 182 (183); BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 StR 180/10, NStZ 2011, 35).

    Auch die im Urteil beschriebene Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten ist weder für sich genommen noch in Verknüpfung mit der Tatsituation geeignet, die Tötung des Kleinkindes, das sich nichts hat zuschulden kommen lassen, einfach nur existiert, als menschlich verständlich erscheinen zu lassen und bietet keinen beachtlichen Grund, der der Wertung der Handlungsantriebe des Angeklagten als auf sittlich tiefster Stufe stehend entgegenwirken könnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92, NStZ 1993, 182, 183).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Insbesondere der Aspekt der willkürlichen Opferauswahl (vgl. insoweit auch UA S. 69) rechtfertigt die Einstufung solcher Tötungsakte als Mord; denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (Senat, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; BGH, Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 247/02, in NStZ-RR 2003, 78 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128 ff.; Schneider, aaO).
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Dem tritt der Senat angesichts des außergewöhnlich brutalen, eklatant menschenverachtenden Tatbildes bei (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52 mwN).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Die festgestellten näheren Umstände der Tat sowie deren Entstehungsgeschichte als auch die Persönlichkeit des Täters und dessen Beziehung zum Opfer (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, NStZ-RR 2011, 7, 8; Schneider, aaO, Rn. 99; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 19) lassen hier keinen Zweifel daran, dass die Tatbegehung auch unter diesem Aspekt als niedrig zu qualifizieren ist (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 4 StR 62/12, NStZ 2012, 694, 695): Das Kind hatte ruhig geschlafen.
  • BGH, 24.05.2012 - 4 StR 62/12

    Mord aus niedrigen Beweggründen und Verdeckungsabsicht nach schwerem sexuellen

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Die festgestellten näheren Umstände der Tat sowie deren Entstehungsgeschichte als auch die Persönlichkeit des Täters und dessen Beziehung zum Opfer (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, NStZ-RR 2011, 7, 8; Schneider, aaO, Rn. 99; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 19) lassen hier keinen Zweifel daran, dass die Tatbegehung auch unter diesem Aspekt als niedrig zu qualifizieren ist (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 4 StR 62/12, NStZ 2012, 694, 695): Das Kind hatte ruhig geschlafen.
  • BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke;

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Nur wenn sich die Tötung in Ansehung der einzelfallspezifischen Gegebenheiten nach normativen Deutungsmustern als begreiflich erweist, kann das ihr zugrunde liegende Tötungsmotiv nicht als niedrig klassifiziert werden (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92, NStZ 1993, 182 (183); BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 StR 180/10, NStZ 2011, 35).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Denn wenn die aus normalpsychologischem Antrieb begangene Tötung wie hier eines rechtlich beachtlichen Grundes entbehrt (zu diesem Maßstab siehe BGH, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 StR 29/90, BGHR, § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30), so ist die Annahme eines niedrigen Tatantriebs gerechtfertigt.
  • BGH, 23.02.1990 - 2 StR 29/90

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Denn wenn die aus normalpsychologischem Antrieb begangene Tötung wie hier eines rechtlich beachtlichen Grundes entbehrt (zu diesem Maßstab siehe BGH, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 StR 29/90, BGHR, § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30), so ist die Annahme eines niedrigen Tatantriebs gerechtfertigt.
  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    (1.) Das bewusste Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem Opfer, das mit der Entstehung der Unzufriedenheit und Angespanntheit des Täters verantwortlich weder personell noch tatsituativ etwas zu tun hat, lässt auf das Vorliegen niedriger Beweggründe schließen (BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80, NStZ 1981, 100 f.; BGH, Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19): Derjenige, der einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut, Gereiztheit, Enttäuschung oder Verbitterung macht, obschon dieser an der Entstehung solcher Stimmungen nicht den geringsten Anteil hat, bringt mit der Tat eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Misshandlung zum Inhalt hat (MünchKomm/Schneider, StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15
    Die allgemeine Lebensunzufriedenheit des Angeklagten und seine daraus resultierende Wut und Verärgerung sind mit den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten ?nervlichen Überforderungen' (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 419/06, NStZ-RR 2007, 111) nicht vergleichbar, die die Verzweiflung oder Wut eines Angeklagten als menschlich begreifbar erscheinen lassen könnten.
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 247/02

    Mord (niedrige Beweggründe: menschenverachtender Vernichtungswille; Bewusstsein

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von

    Macht der Täter einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut, Gereiztheit, Enttäuschung oder Verbitterung, obwohl dieser an der Entstehung einer solchen Gemütslage keinen Anteil hat, rechtfertigt insbesondere der darin liegende Aspekt der willkürlichen Opferauswahl die Einstufung eines solchen Tötungsakts als Mord, denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (BGH, Urt. v. 15.09.2015 - 5 StR 222/15).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 399/22

    Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von

    Dies gilt erst recht mit Blick auf die bloße generelle Existenz des Kindes (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2015 - 5 StR 222/15 Rn. 11 und vom 24. Mai 2012 - 4 StR 62/12 Rn. 20).
  • BGH, 23.04.2020 - AK 9/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke;

    Außerdem war er darüber verärgert, dass er seinen ursprünglichen Plan nicht umsetzen konnte, und wählte seine Opfer willkürlich aus (s. BGH, Urteil vom 15. September 2015 - 5 StR 222/15, NStZ 2015, 690, 691 mwN).
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