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   BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16   

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https://dejure.org/2016,34894
BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16 (https://dejure.org/2016,34894)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - IX ZB 32/16 (https://dejure.org/2016,34894)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - IX ZB 32/16 (https://dejure.org/2016,34894)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 InsO
    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem vorangegangenen Einzelgläubigeranfechtungsprozess gegen einen Grundstückserwerber unterlegenen Gläubiger

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § ... 14 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 14 Abs. 1 InsO, § 16 InsO, § 179 Abs. 2 InsO, §§ 767, 768, 732 ZPO, § 143 Abs. 1, § 134 Abs. 1 InsO, § 16 Abs. 1 Satz 1 AnfG, §§ 727, 325 ZPO, § 325 ZPO, §§ 16 bis 18 AnfG, § 26 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtskräftige Abweisung der Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess; Rechtsschutzinteresse für einen unter Vorlage des vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gerichteten Insolvenzantrag

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem vorangegangenen Einzelgläubigeranfechtungsprozess gegen einen Grundstückserwerber unterlegenen Gläubiger

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechtsschutzinteresse eines zuvor erfolglos anfechtenden Gläubigers bei späterem Insolvenzantrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskräftige Abweisung der Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess; Rechtsschutzinteresse für einen unter Vorlage des vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gerichteten Insolvenzantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zulässigkeit des unter Vorlage eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gerichteten Insolvenzantrags trotz Rechtskraft einer vorausgehenden Anfechtungsklage des Gläubigers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzinteresse eines Gläubigers bei Stellung eines Insolvenzantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzantrag eines Gläubigers - und dessen zuvor abgewiesene Anfechtungsklage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzinteresse eines Gläubigers für seinen Insolvenzantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 245
  • ZIP 2016, 2177
  • ZIP 2016, 85
  • MDR 2017, 56
  • NZI 2016, 950
  • WM 2016, 2128
  • DB 2016, 2599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 177/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vollstreckbare Urkunde als Grundlage des

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    Sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 12).

    bb) Den ihr obliegenden Beweis für den Bestand ihrer Forderung hat die Beteiligte zu 1 durch Vorlage des Vollstreckungsbescheids vom 6. Oktober 2011 geführt (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, aaO).

    Solange die Vollstreckbarkeit des Titels nicht beseitigt ist, braucht das Insolvenzgericht die Einwendungen des Schuldners nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5 mwN; vom 14. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    Sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 12).

    (3) Die Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenen Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2; vom 23. Juni 2016, aaO Rn. 14), stellt sich nicht.

  • BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09

    Beweispflichten des antragstellenden Gläubigers einer einzigen Forderung i.R.d.

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    Der Umstand, dass die Beteiligte zu 1 möglicherweise alleinige Gläubigerin der Schuldnerin ist, lässt ihr Rechtsschutzinteresse ebenso nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 - IX ZB 250/09, Rn. 5).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10

    Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    (3) Die Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenen Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2; vom 23. Juni 2016, aaO Rn. 14), stellt sich nicht.
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    Das hat sie nicht getan (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    Aus § 26 InsO ergibt sich, dass auch Verfahren ohne Verteilungsperspektive zu eröffnen sind, wenn nur die Verfahrenskosten gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 11).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
    Solange die Vollstreckbarkeit des Titels nicht beseitigt ist, braucht das Insolvenzgericht die Einwendungen des Schuldners nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5 mwN; vom 14. Januar 2010, aaO).
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