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   BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20   

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https://dejure.org/2020,31618
BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20 (https://dejure.org/2020,31618)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2020 - 3 StR 288/20 (https://dejure.org/2020,31618)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2020 - 3 StR 288/20 (https://dejure.org/2020,31618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch von Kindern; Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung bei der Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falls bereits auf der Ebene der Strafrahmenwahl; Fehlerhafte ...

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Minder schwerer Fall; Hinzutreten eines vertypten Strafmilderungsgrunds zu den allgemeinen Milderungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 12
  • StV 2021, 302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17

    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
    Bei Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes des § 23 Abs. 2 StGB hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass dieser nicht isoliert den minder schweren Fall nach § 177 Abs. 9 StGB zu begründen braucht, sondern im Rahmen der die wesentlichen Umstände umfassenden Abwägung die Anwendung des Sonderstrafrahmens auch dann rechtfertigen kann, wenn er zu den - hier nicht gewürdigten - allgemeinen Milderungsgründen hinzutritt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, NStZ-RR 2018, 104 mwN).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Sonderstrafrahmen anzuwenden ist (s. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 253; ferner BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 503/18, NStZ-RR 2019, 344, 345, jeweils mwN).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 80/19

    Bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Sonderstrafrahmen anzuwenden ist (s. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 253; ferner BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 503/18, NStZ-RR 2019, 344, 345, jeweils mwN).
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