Rechtsprechung
BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 9 StGB
Prüfung des minder schweren Falles bei der sexuellen Nötigung (Gesamtbetrachtung; Abwägung aller ent- und belastenden Umstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch von Kindern; Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung bei der Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falls bereits auf der Ebene der Strafrahmenwahl; Fehlerhafte ...
- rewis.io
Sexuelle Nötigung: Minder schwerer Fall; Hinzutreten eines vertypten Strafmilderungsgrunds zu den allgemeinen Milderungsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 02.04.2020 - 5 KLs 4/19
- LG Düsseldorf, 02.04.2020 - 71 Js 1081/19
- BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 12
- StV 2021, 302
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
Bei Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes des § 23 Abs. 2 StGB hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass dieser nicht isoliert den minder schweren Fall nach § 177 Abs. 9 StGB zu begründen braucht, sondern im Rahmen der die wesentlichen Umstände umfassenden Abwägung die Anwendung des Sonderstrafrahmens auch dann rechtfertigen kann, wenn er zu den - hier nicht gewürdigten - allgemeinen Milderungsgründen hinzutritt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, NStZ-RR 2018, 104 mwN). - BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18
Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Sonderstrafrahmen anzuwenden ist (s. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 253; ferner BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 503/18, NStZ-RR 2019, 344, 345, jeweils mwN). - BGH, 07.05.2019 - 1 StR 80/19
Bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Sonderstrafrahmen anzuwenden ist (s. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 253; ferner BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 503/18, NStZ-RR 2019, 344, 345, jeweils mwN).