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   BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21   

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https://dejure.org/2021,42362
BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,42362)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2021 - XII ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,42362)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2021 - XII ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,42362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungspflicht des Betreuers bei der Feststellung der Mittellosigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Bei der Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen muss das Gericht grundsätzlich ihm zustehende Unterhaltsansprüche sowie die Zahlungsbereitschaft der Unterhaltsschuldner ermitteln. Den Betreuer trifft dabei grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht. b) Zur ...

  • rechtsportal.de

    A) Bei der Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen muss das Gericht grundsätzlich ihm zustehende Unterhaltsansprüche sowie die Zahlungsbereitschaft der Unterhaltsschuldner ermitteln. Den Betreuer trifft dabei grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - und die im Ausland abgeschlossene Hochschulbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen mittellosen Betreuten - und dessen Unterhaltsansprüche

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FamFG § 168 Abs 2; FamFG § 292 Abs 1; VBVG aF § 4 Abs 1 S 2 Nr 2
    Die Vergütung des Berufsbetreuers wurde aufgrund der Mittellosigkeit des Betreuten gegen die Staatskasse geltend gemacht. Zu den hierfür im Antrag erforderlichen Angaben über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten. Zur Frage, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1554
  • FamRZ 2021, 1995
  • Rpfleger 2022, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Angesichts der Pflichten des Betreuers, auf den Willen des Betreuten einzugehen, um seine Wünsche zu erkennen und ihnen weitgehend zu entsprechen (§ 1901 Abs. 2 und 3 BGB), sind unter anderem Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation von psychisch Kranken oder Behinderten fördern, als für die Betreuung nutzbar anzusehen (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 12).

    Denn die darin gewonnenen Kenntnisse können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung des Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse des Betroffenen zu erkennen und auf ihn in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 16 mwN).

  • OLG Köln, 03.08.2009 - 16 Wx 76/09

    Obliegenheiten des Betreuers hinsichtlich der Darlegung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Dabei sind auch Angaben über etwaige Unterhaltsansprüche zu machen (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 268), und zwar auch dann, wenn der Betreute Leistungen eines Sozialhilfeträgers erhält (Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Harm Betreuungsrecht 6. Aufl. § 168 FamFG Rn. 28).

    Doch auch in diesem Fall ist die Landeskasse auf entsprechende Angaben und Feststellungen zu möglichen Unterhaltsverpflichteten angewiesen, um im Rahmen der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse etwaige gemäß § 1836 e Abs. 1 BGB übergehende Ansprüche zu erkennen und gegebenenfalls im Regressverfahren realisieren zu können (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 268).

  • BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 243/01

    Einziehung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Gleichzeitig hat es in diesem Fall kenntlich zu machen, dass dieser Titel nur die Grundlage für die Einziehung der (möglicherweise bestehenden) Unterhaltsansprüche sein kann (BayObLG FamRZ 2002, 417, 418; Jürgens/Luther Betreuungsrecht 6. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 7).

    Daher hätten Feststellungen über die konkrete Unterhaltsverpflichtung dieser Personen getroffen werden müssen sowie gegebenenfalls über deren Zahlungsbereitschaft (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1099, 1100; BayObLG FamRZ 2002, 417; NK-BGB/Fritsche 4. Aufl. § 1836 d Rn. 3).

  • BGH, 07.07.2021 - XII ZB 106/18

    Vergütung des Berufsbetreuers: Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    a) Wird die Vergütung des Berufsbetreuers gegen die Staatskasse geltend gemacht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG), hat das Gericht die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung festzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - juris Rn. 9 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 17 mwN).

    Das dabei einzusetzende Einkommen und Vermögen richtet sich nach näheren Maßgaben des § 1835 c BGB grundsätzlich nach den Regeln der §§ 87, 90 SGB XII (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - juris Rn. 13).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Die Phase der Sachverhaltsermittlung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts von weiteren Ermittlungen und Beweiserhebungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht erwartet werden kann (vgl. BGHZ 40, 54, 57 = WM 1963, 1010).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Es bestehen nämlich keine Bedenken, den besonderen Umständen im Zusammenhang mit der Flucht aus Iran durch Erleichterungen bei der Beweisführung und durch deren Berücksichtigung bei der Mitwirkungspflicht Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG FamRZ 2012, 226 Rn. 16 zur Identitätsfeststellung im Einbürgerungsverfahren), was die Möglichkeit zeugenschaftlicher Bekundungen und eidesstattlicher Versicherungen einschließt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 126/15 - FamRZ 2017, 1337 Rn. 24 zum Identitätsnachweis in Personenstandssachen).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    a) Wird die Vergütung des Berufsbetreuers gegen die Staatskasse geltend gemacht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG), hat das Gericht die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung festzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - juris Rn. 9 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Danach darf und muss sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Keidel/Mayer-Holz FamFG 20. Aufl. § 37 Rn. 10; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 184, 269 = FamRZ 2010, 720 Rn. 34).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21
    Es bestehen nämlich keine Bedenken, den besonderen Umständen im Zusammenhang mit der Flucht aus Iran durch Erleichterungen bei der Beweisführung und durch deren Berücksichtigung bei der Mitwirkungspflicht Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG FamRZ 2012, 226 Rn. 16 zur Identitätsfeststellung im Einbürgerungsverfahren), was die Möglichkeit zeugenschaftlicher Bekundungen und eidesstattlicher Versicherungen einschließt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 126/15 - FamRZ 2017, 1337 Rn. 24 zum Identitätsnachweis in Personenstandssachen).
  • OLG Schleswig, 18.03.2024 - 16 U 74/23

    Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn sich Schürfwunde nach

    Hierfür reicht bereits ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - XII ZB 9/21, Rn. 17).
  • VG Ansbach, 26.09.2023 - AN 17 K 22.30684

    Nicht fristgerechte Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine

    Hinsichtlich des Vortrags, er benötige die Akteneinsicht für das familienrechtliche Gerichtsverfahren hinsichtlich seiner Kinder, kann der Kläger außerdem darauf verwiesen werden, dass auch in familiengerichtlichen Verfahren das Gericht den Sachverhalt grundsätzlich im Rahmen der Amtsermittlung festzustellen hat, § 26 FamFG, was auch im Freibeweisverfahren möglich ist, § 30 Abs. 1 FamFG (BGH, B.v. 15.9.2021 - XII ZB 9/21 - juris Rn. 19).
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