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   BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80   

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https://dejure.org/1980,1629
BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80 (https://dejure.org/1980,1629)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1980 - 3 StR 332/80 (https://dejure.org/1980,1629)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 (https://dejure.org/1980,1629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer weiteren Beweiserhebung durch das Gericht bei Überzeugung von der Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens - Unzulässigkeit einer Rüge im Revisionsverfahren - Zweck der Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 1, Abs. 2
    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 66
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.09.1978 - 4 Ws 337/78
    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80
    Das kann der Fall sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 803; Dreher/Tröndle a.a.O.; Lackner, StGB 13. Aufl. § 67 Anm. 2) oder wenn der Täter nach Inkrafttreten des § 65 Abs. 3 StGB in eine sozialtherapeutische Anstalt gehörte, zur Zeit aber die Behandlungsmöglichkeit im Strafvollzug erfolgversprechender ist als in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 1571, 1572 [OLG Karlsruhe 13.05.1975 - 1 Ws 98/75]; OLG Hamm NJW 1979, 2359 [OLG Hamm 29.09.1978 - 4 Ws 337/78]; Hanack, LK 10. Aufl. § 67 Rdn 39; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 67 Rdn. 7; Dreher/Tröndle a.a.O.; Lackner a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1975 - 1 Ws 98/75
    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80
    Das kann der Fall sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 803; Dreher/Tröndle a.a.O.; Lackner, StGB 13. Aufl. § 67 Anm. 2) oder wenn der Täter nach Inkrafttreten des § 65 Abs. 3 StGB in eine sozialtherapeutische Anstalt gehörte, zur Zeit aber die Behandlungsmöglichkeit im Strafvollzug erfolgversprechender ist als in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 1571, 1572 [OLG Karlsruhe 13.05.1975 - 1 Ws 98/75]; OLG Hamm NJW 1979, 2359 [OLG Hamm 29.09.1978 - 4 Ws 337/78]; Hanack, LK 10. Aufl. § 67 Rdn 39; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 67 Rdn. 7; Dreher/Tröndle a.a.O.; Lackner a.a.O.).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80
    Im Einklang mit diesem Rechtsgedanken hat der Senat bisher bei Anordnung der Unterbringung Drogenabhängiger in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) eine Abweichung von der Reihenfolge des § 67 Abs. 1 StGB hingenommen, wenn der Tatrichter nach Anhörung eines Sachverständigen die Überzeugung gewonnen hatte, daß eine Art "Leidensdruck" die durch einen vorweggenommenen Strafvollzug erzeugt wird, im Einzelfall günstigere Voraussetzungen für die anschließende Behandlung schafft (vgl. auch Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4095 S. 31, insbesondere mit Bezug auf die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt; Dreher, StGB 37. Aufl. § 67 Rdn 3; a.A. Hanack, a.a.O. Rdn 34 f; Lackner a.a.O.).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

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  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 504/85

    Rechtfertigung einer Abweichung der Reihenfolge von Strafvollzug und

    Ob der Zweck der Maßregel eine Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (BGH StV 1981, 66; BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3).

    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorweggezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240) oder wenn bei einem Täter, der in eine sozialtherapeutische Anstalt gehörte, zur Zeit die Behandlungsmöglichkeit im Strafvollzug erfolgversprechender ist als in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH StV 1981, 66; OLG Karlsruhe NJW 1975, 1571 [OLG Karlsruhe 13.05.1975 - 1 Ws 98/75]; OLG Hamm NJW 1979, 2359 [OLG Hamm 29.09.1978 - 4 Ws 337/78]).

    In diesem Zusammenhang können zwar gegen den Gedanken, durch eine Art von Leidensdruck im Strafvollzug die Erfolgsaussicht einer anschließenden Maßregelbehandlung zu verbessern, grundsätzliche, allgemein geltende Einwände nicht erhoben werden (BGH StV 1981, 66, Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform, 2. Bericht, BT-Drucks. V/4095 S. 31).

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/83

    Voraussetzungen für die Annahme von Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren

    Ob dieser Zweck eine Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (BGH StV 1981, 66; BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3).

    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorweggezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240) oder wenn bei einem Täter, der in eine sozialtherapeutische Anstalt gehörte, zur Zeit die Behandlungsmöglichkeit im Strafvollzug erfolgversprechender ist als in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH StV 1981, 66; OLG Karlsruhe NJW 1975, 1571 [OLG Karlsruhe 13.05.1975 - 1 Ws 98/75]; OLG Hamm NJW 1979, 2359 [OLG Hamm 29.09.1978 - 4 Ws 337/78]).

    Gegen den Gedanken, durch eine Art von Leidensdruck im Strafvollzug die Erfolgsaussichten einer anschließenden Maßregelbehandlung zu verbessern, können grundsätzliche, allgemein geltende Einwände nicht erhoben werden (BGH StV 1981, 66; Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform, 2. Bericht, BT-Drucksache V/4095 S. 31).

  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil es damit an der rechtsfehlerfreien Feststellung eines länger dauernden geistigen Defekts fehlt, der die Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen könnte (vgl. BGH NJW 1983, 350; BGH bei Holtz MDR 1981, 98).

    Der Vorabvollzug der Strafe muß als sinnvolle Vorstufe der Maßregelbehandlung für deren Zweck erforderlich sein (BGH bei Holtz MDR 1978, 803 und 1981, 98; BGH NStZ 1982, 112; BGH NStZ 1984, 428; BGH, Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Ob dieser Zweck die Abweichung von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Nach § 67 Abs. 2 StGB kann die Strafe nur dann vor der Maßregel vollzogen werden, wenn sie als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist; aus anderen Gründen - etwa wegen eines fehlenden Therapieplatzes - darf eine derartige Anordnung nicht getroffen werden (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78, bei Holtz MDR 1978, 803; vgl. ferner BGHSt 28, 327, 329; BGH Strafverteidiger 1981, 66; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 582/80).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82

    Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der

    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 491/81).
  • BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85

    Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe - Strafvollstreckung -

    Gegen den Gedanken, durch eine Art von Leidensdruck im Strafvollzug die Erfolgsaussichten einer anschließenden Maßregelbehandlung zu verbessern, können zwar grundsätzliche, allgemein geltende Einwände nicht erhoben werden (BGH StV 1981, 66; Sonderausschuß StR, 2. Bericht, BT-Drucksache V/4095 S. 31).
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