Rechtsprechung
BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 2 StGB; § 239b StGB
Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen Verabredung und Vollendung einer Geiselnahme - Wolters Kluwer
Geisel - Vortäuschung der Geiselnahme - Mehrdeutige Tatsachengrundlage - Verabredung eines Verbrechens - Wahlfeststellung - Urteilsfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Mehrdeutige Tatsachengrundlage bei Verabredung eines Verbrechens der Geiselnahme
Papierfundstellen
- BGHSt 38, 83
- NJW 1992, 702
- MDR 1992, 395
- JR 1993, 245
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14
Hooligans als kriminelle Vereinigung
Daneben wurde aber stets auch die Schwere der Verletzungen in den Blick genommen (…BGH aaO), wobei zum Teil ohne weitere Auseinandersetzung mit dem verfolgten - offensichtlich verwerflichen - Zweck eine Sittenwidrigkeit unter bloßem Hinweis auf die Geringfügigkeit der Verletzung verneint wurde (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91, BGHSt 38, 83, 87). - BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12
Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei …
Die Anknüpfung des für die Sittenwidrigkeit heranzuziehenden Maßstabs an das Ausmaß der mit der Körperverletzung einhergehenden Rechtsgutsgefährdung findet sich auch bereits in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (etwa BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91, BGHSt 38, 83, 87 "nur geringfügige Verletzung"). - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Ob mit der Tat verfolgte weitergehende - unlautere - Zwecke ebenfalls für das Sittenwidrigkeitsurteil relevant sind (…vgl. dazu die Nachw. bei Hirsch aaO Rdn. 8 sowie Stree aaO Rdn. 7; s. aber auch BGHSt 38, 83, 87, wo die Sittenwidrigkeit der Tat wegen der Geringfügigkeit der Verletzungen trotz des mit der Körperverletzung verfolgten verwerflichen Zwecks - vorgetäuschte Geiselnahme - verneint wurde), kann der Senat in vorliegendem Fall offen lassen.
- BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch; …
Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar. - LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21
Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen
Insbesondere ist möglich, dass das angekündigte Übel gegen einen (nicht notwendig nahe stehenden; BGH NStZ 1987, 222 (223);… LK-StGB/Altvater Rn. 83;… Lackner/Kühl/Heger Rn. 15) Dritten (zB Drohung mit Vergiftung der Produkte eines Lebensmittelherstellers; BGH NJW 1994, 1166) oder sogar gegen den Täter selbst (zB Drohung mit Suizid; OLG Hamm NStZ 1995, 547 (548)) gerichtet ist, solange der in Aussicht gestellte Nachteil auch für den Genötigten ein Übel darstellt (BGHSt 16, 316 (318); 38, 83 (86);… LK-StGB/Altvater Rn. 83;… Fischer Rn. 37; Bohnert JR 1982, 397 (398);… BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021 Rn. 40, StGB § 240 Rn. 40). - BGH, 28.06.2000 - 2 StR 213/00
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage; Anwendung des Zweifelssatzes; …
Die auch in den unterschiedlichen Strafdrohungen zum Ausdruck gekommene gesetzliche Abstufung rechtfertigt es deshalb, diese Fallgestaltungen entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage bei normativ-ethischen Stufenverhältnissen zu behandeln (BGHSt 31, 136; 32, 56; s. auch BGHSt 38, 83 m. Anm. Schmoller, JR 1993, 247). - LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99
"Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95
Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer …
Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der der Entscheidung BGHSt 38, 83, 87 [BGH 15.10.1991 - 4 StR 349/91] zugrundeliegenden Konstellation. - BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer …
Im Fall 3 ist die Auffassung des Tatrichters, die Vergewaltigung und die zuvor verwirklichten Delikte stünden zueinander angesichts des fortdauernden Einsatzes der identischen Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Verhältnis der Tateinheit, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91 - BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).