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   BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97 - 2   

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BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97 - 2 (https://dejure.org/1999,7847)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1999 - 2 BJs 20/97 - 2 (https://dejure.org/1999,7847)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97 - 2 (https://dejure.org/1999,7847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 103 StPO; § 105 Abs. 1 StPO; § 94 StPO; § 98 StPO
    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchungsanordnung bei einem Nichtverdächtigten; Beschlagnahmeanordnung

  • Wolters Kluwer

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahmebeschluß - Beschlagnahmeanordnung - Durchsuchung - Beweismittel - Anfangsverdacht - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Durchsuchungsanordnung - Sicherstellung - Effektiver Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahmebeschluß - Beschlagnahmeanordnung - Durchsuchung - Beweismittel - Anfangsverdacht - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Durchsuchungsanordnung - Sicherstellung - Effektiver Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 154
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1989 - StB 1/89
    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
    Vielmehr setzt eine Durchsuchungsanordnung, die gegen eine nichtverdächtige Person ergeht, voraus, daß hinreichend individualisierte (bestimmte) Beweismittel für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Straftat gesucht werden (BVerfG NJW 1981, 971; BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; OLG Celle StV 1982: 561, 562; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 103 Rdn. 9; Rudolphi in SK-StPO 6. Lfg. § 103 Rdn. 7; Nack in KK 4. Aufl. § 1.03 Rdn. 6).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
    Auch wenn die Durchsuchung tatsächlich erledigt sein sollte, ist die Zulässigkeit der Beschwerde wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte des Beschwerdeführers und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu bejahen (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NStZ 1992, 92; NJW 1994, 2079).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NStZ 1992, 92; NJW 1994, 2079).
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
    Sie entspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen, trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 3281; NStZ 1999, 414) Rechnung und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
    Sie entspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen, trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 3281; NStZ 1999, 414) Rechnung und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    a) In seinem Beschluss vom 27. Januar 2006 hat das Landgericht die gegen die - allgemeine - Beschlagnahmeanordnung aus dem ermittlungsrichterlichen Beschluss vom 31. August 2005 gerichtete Beschwerde mit der in der fachrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97-2-StB 9/99 -, NStZ 2000, S. 154) anerkannten Begründung als gegenstandslos verworfen, das Amtsgericht habe mit dem Beschluss vom 14. November 2005 die Beschlagnahme der physikalischen Datenkopie der Computerfestplatte bestätigt und die ursprüngliche Beschlagnahmeanordnung damit auf diese Datenkopie konkretisiert.
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).
  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    Der Auffindeverdacht ist daher gegeben, wenn die vorliegenden Erkenntnisse den vertretbaren Schluss zulassen, dass die gesuchte Person oder Beweismittel gefunden werden (BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, BVerfGK 1, 126, 132 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 7. Juni 1995 - StB 16/95, NJW 1996, 405, 406 (dort mit dem Aktenzeichen 2 BJs 127/93-7); vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 20. Dezember 1988 - 1 BGs 1143/88, BGHR StPO § 103 Tatsachen 2; vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, BGHSt 28, 57, 59; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 103 Rn. 5; LR/Menges/Hauck/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 103 Rn. 14).

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692, 693 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; jeweils mwN).

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Die Durchsuchungsanordnung gegen einen Nichtverdächtigen setzt daher voraus, daß hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden (BVerfG NJW 1981, 971; BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und Tatsachen 1).

    Erforderlich ist es jedoch, daß sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (zum Umfang der notwendigen Konkretisierung s. etwa BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und BGH, Beschl. vom 13. Januar 1989 - StGB 1/89 -, insoweit in BGHR StPO § 103 Tatsachen 1 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    Zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde am 22. August 2023 war die vorgenannte richterliche Entscheidung jedoch noch nicht existent (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 98 Abs. 2 Bestätigung 1).

    Es müssen konkrete Gründe im Zeitpunkt der Anordnung, mithin aus ex ante-Sicht dafür sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, NJW 2019, 3633 Rn. 35; BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 40/23, juris Rn. 16; vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 19; vom 18. November 2021 - StB 6/21 u.a., NJW 2022, 795 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 18; vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, BGHSt 28, 57, 59), dass der gesuchte Beweisgegenstand in den Räumlichkeiten des Unverdächtigen gefunden werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, BVerfGK 1, 126, 132 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 19 mwN; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1).

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 40/23, juris Rn. 16; vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 21; vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1, jeweils mwN).

  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    So hat der Bundesgerichtshof am 15.10.1999 (NStZ 2000, 154) einen Beschluss des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof, wonach auch die Zimmer von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft durchsucht werden durften, gegen die noch kein konkreter Tatverdacht bestand, als rechtmäßig bestätigt.

    Die Strafkammer wäre aber aufgrund einer Abwägung aller Umstände selbst dann zu einem Verwertungsverbot gekommen, wenn sie zugrunde gelegt hätte, dass - etwa in Anlehnung an die oben angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2000, 154) - eine richterliche Durchsuchungsanordnung gemäß § 103 StPO für das Zimmer des Angeklagten S. zu erwirken gewesen wäre.

  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

    Es müssen konkrete Gründe im Zeitpunkt der Anordnung, mithin aus ex ante-Sicht dafür sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, NJW 2019, 3633 Rn. 35; BGH, Beschlüsse vom 18. November 2021 - StB 6/21 u.a., NJW 2022, 795 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 18; vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, BGHSt 28, 57, 59), dass der gesuchte Beweisgegenstand in den Räumlichkeiten des Unverdächtigen gefunden werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, BVerfGK 1, 126, 132 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 7. Juni 1995 - StB 16/95, NJW 1996, 405, 406 (dort mit dem Aktenzeichen 2 BJs 127/93-7); vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 20. Dezember 1988 - 1 BGs 1143/88, BGHR StPO § 103 Tatsachen 2; vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, BGHSt 28, 57, 59; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 103 Rn. 5; LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 103 Rn. 14).

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; jeweils mwN).

  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

    Es müssen konkrete Gründe im Zeitpunkt der Anordnung, mithin aus ex ante-Sicht dafür sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, NJW 2019, 3633 Rn. 35; BGH, Beschlüsse vom 18. November 2021 - StB 6/21 u.a., NJW 2022, 795 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 18; vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, BGHSt 28, 57, 59), dass der gesuchte Beweisgegenstand in den Räumlichkeiten des Unverdächtigen gefunden werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, BVerfGK 1, 126, 132 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 7. Juni 1995 - StB 16/95, NJW 1996, 405, 406 [dort mit dem Aktenzeichen 2 BJs 127/93-7]; vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 20. Dezember 1988 - 1 BGs 1143/88, BGHR StPO § 103 Tatsachen 2; vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, BGHSt 28, 57, 59; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 103 Rn. 5; LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 103 Rn. 14).

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; jeweils mwN).

  • BGH, 05.06.2019 - StB 6/19

    Anfangsverdacht als Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsanordnung

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; jew. mwN).
  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von

  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • BGH, 05.10.2018 - StB 9/18

    Erledigung der Beschwerde (Wegfall der Beschwer bei durch Vollstreckungsverzicht

  • LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 166/05

    Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige wegen des Verdachts der Beihilfe zur

  • BGH, 09.04.2009 - StB 6/09

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchung bei Dritten

  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 3 Ws 301/03

    Rechtsmittel gegen eine erledigte Ermittlungsmaßnahme

  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 3 Ws 178/23

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Strafvollstreckungskammer zum

  • LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
  • LG Ulm, 04.06.2007 - 2 Qs 2049/07

    Durchsuchung & Beschlagnahme - Durchsuchung in Privaträumen eines

  • OLG Frankfurt, 29.05.2006 - 3 Ws 414/06
  • LG Braunschweig, 11.09.2012 - 9 Qs 136/12

    Durchsuchung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Kanzlei, Rechtsanwaltskanzlei,

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