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   BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01   

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https://dejure.org/2002,494
BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01 (https://dejure.org/2002,494)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2002 - X ZR 147/01 (https://dejure.org/2002,494)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - X ZR 147/01 (https://dejure.org/2002,494)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reiserecht - Kündigungsrecht des Reisenden - Eintritt des schädigenden Ereignisses - Höhere Gewalt - Überwiegende Wahrscheinlichkeit - Erhebliche Wahrscheinlichkeit - Erkundigungspflicht - Informationspflicht des Veranstalters

  • Judicialis

    BGB § 651 j

  • ra.de
  • RA Kotz

    Reisevertrag: Kündigung wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651j
    Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Rücktrittsrecht bei Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsrecht des Reisenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hurrikan-Urteil zu Reisestorno

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei Flugpauschalreise

  • archive.is (Leitsatz)

    Hurrikan/ Kündigungsrecht des Reisenden/ Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ohne Hurrikan-Warnung gibt es Schadensersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3700
  • MDR 2003, 377
  • DB 2003, 937 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 321/91
    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
    So können etwa bei Abenteuer- oder Expeditionsreisen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1076: Trekking-Tour in Kamerun) in klimatisch besonders exponierte Gebiete durchaus andere Maßstäbe angemessen sein als bei Badereisen in gut erschlossene Urlaubsgebiete.
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
    Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach § 651j BGB (vgl. zum Begriff der höheren Gewalt BGHZ 100, 85; Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 17/01, NJW 2002, 2238, 2240 = RRa 2002, 154) besteht deshalb auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
    Insoweit hatte sich auch bei Annahme einer Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen die Beklagte zu entlasten (§ 282 BGB a.F.; § 651f Abs. 1, 2. Halbs. BGB; vgl. BGHZ 64, 46, 51 für den Fall der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; BGHZ 66, 51, 53 zum Verschulden bei Vertragsschluß; Sen.Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2018) und zwar dahin, daß sein Verhalten einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprach (Sen.Urt. v. 11.4.2000 aaO).
  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
    Insoweit hatte sich auch bei Annahme einer Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen die Beklagte zu entlasten (§ 282 BGB a.F.; § 651f Abs. 1, 2. Halbs. BGB; vgl. BGHZ 64, 46, 51 für den Fall der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; BGHZ 66, 51, 53 zum Verschulden bei Vertragsschluß; Sen.Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2018) und zwar dahin, daß sein Verhalten einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprach (Sen.Urt. v. 11.4.2000 aaO).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
    Insoweit hatte sich auch bei Annahme einer Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen die Beklagte zu entlasten (§ 282 BGB a.F.; § 651f Abs. 1, 2. Halbs. BGB; vgl. BGHZ 64, 46, 51 für den Fall der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; BGHZ 66, 51, 53 zum Verschulden bei Vertragsschluß; Sen.Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2018) und zwar dahin, daß sein Verhalten einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprach (Sen.Urt. v. 11.4.2000 aaO).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
    Insoweit hatte sich auch bei Annahme einer Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen die Beklagte zu entlasten (§ 282 BGB a.F.; § 651f Abs. 1, 2. Halbs. BGB; vgl. BGHZ 64, 46, 51 für den Fall der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; BGHZ 66, 51, 53 zum Verschulden bei Vertragsschluß; Sen.Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2018) und zwar dahin, daß sein Verhalten einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprach (Sen.Urt. v. 11.4.2000 aaO).
  • AG Augsburg, 09.11.2004 - 14 C 4608/03

    Anspruch auf Rückzahlung des vollen vereinbarten Reisepreises; Begriff der

    Dabei besteht ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach § 651j BGB nach Ansicht des Bundesgerichtshofes deshalb auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher, nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3700, 3001 = RRa 2002, 258, 260).
  • AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20

    Rücktritt, Reisevertrag, Corona, Anforderungen an Prognoseentscheidung

    In seinem Urteil vom 15.10.2002 (X ZR 147/01, NJW 2002, 3700) urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (nach jetzigem Recht: Rücktritt infolge außergewöhnlicher Umstände) auch dann besteht, wenn mit dem Eintritt eines schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst mit überwiegender, Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
  • AG Stuttgart, 13.10.2020 - 3 C 2559/20

    Pauschalreisevertrag: Rücktritt vor einer Nordkap-Kreuzfahrtreise während der

    Die Frage, von welchem Gefährdungsgrad an insoweit eine erhebliche Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, lässt sich dabei "nicht in Form einer festen Größe, sondern nur fallweise unter Berücksichtigung des konkreten Inhalts des Reisevertrags beantworten" (vgl. BGH, NJW 2002, 3700 juris Rn. 12).

    Zu berücksichtigen ist daher zum einen mit welcher Wahrscheinlichkeit, für welche Rechtsgüter Gefahren drohen und zum anderen auch ob der konkreten Reise, wie etwa im Falle von Abenteuerreisen, ein gewisses Gefahrenpotential bereits immanent ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3700 juris Rn. 11 f.; vgl. auch: AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 20; ähnlich BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 46 [Stand: 01.08.2020]).

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