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   BGH, 15.10.2004 - 2 StR 246/04   

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https://dejure.org/2004,11044
BGH, 15.10.2004 - 2 StR 246/04 (https://dejure.org/2004,11044)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2004 - 2 StR 246/04 (https://dejure.org/2004,11044)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 2 StR 246/04 (https://dejure.org/2004,11044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis des Strafrechtes der DDR gegenüber dem der BRD; Ruhen der Verjährung des § 148 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der DDR (StGB-DDR) bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers; Verjährung als Verfolgungshindernis; Eigene Verjährung jeder ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 358 Abs. 2; ; StGB-DDR § 148 Abs. 1; ; EGStGB § 315 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 176; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177; ; StGB § 178; ; StGB § 179; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - 2 StR 246/04
    Dieses Delikt ist - anders als der tateinheitlich angenommene Mißbrauch von Schutzbefohlenen - nicht verjährt, da die durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers ruht, auch auf Straftaten im Sinne der §§ 176 bis 179 StGB Anwendung findet, die in der ehemaligen DDR begangen wurden (BGHSt 47, 245 f.).
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