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   BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08   

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https://dejure.org/2008,6702
BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08 (https://dejure.org/2008,6702)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 StR 391/08 (https://dejure.org/2008,6702)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 2 StR 391/08 (https://dejure.org/2008,6702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung trotz aus medizinischpsychiatrischer Sicht ungünstiger Rückfallprognose; Begehung immer wieder neuer Straftaten aufgrund eines eingeschliffenen Zustands des Täters als Voraussetzung des Hangs zu erheblichen ...

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 11
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Hangtäter ist danach derjenige, der entweder dauernd zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 11 f.; NStZ 2003, 201 ff.).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten (BGH, NStZ-RR 2009, 11 m.w.N.).
  • LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08

    Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 StR 391/08, NStZ-RR 2009, 11 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.2012 - 5 StR 446/12

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Damit ist den insoweit bestehenden Darlegungserfordernissen namentlich in Bezug auf hinreichende eigene gerichtliche Sachkunde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 391/08, NStZ-RR 2009, 11; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 244 Rn. 73, jeweils mwN) offensichtlich nicht genügt.
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Die Feststellung eines Hangs setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtwürdigung voraus, d.h. eine wertende Beurteilung der Gesamtheit der die Persönlichkeit des Täters prägenden Umstände einschließlich seiner psychischen Befindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08; Beschluss vom 15.10.2008, Az. 2 StR 391/08; Urteil vom 17.12.2009, Az. 3 StR 399/09; Beschluss vom 02.08.2011, Az. 3 StR 208/11, Beschluss vom 27.06.2019, Az. 1 StR 612/18).
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