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   BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13   

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BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13 (https://dejure.org/2013,32313)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2013 - 3 StR 215/13 (https://dejure.org/2013,32313)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 215/13 (https://dejure.org/2013,32313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründungsanforderungen hinsichtlich der Prognose; Wahrscheinlichkeit höheren Grades; umfassende Würdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142).

    Es ist bereits fraglich, ob diesen Formulierungen entnommen werden kann, dass die Strafkammer ihre Entscheidung an dem nach ständiger Rechtsprechung anzuwendenden Maßstab einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 31) ausgerichtet hat.

  • BGH, 08.06.2011 - 5 StR 199/11

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13
    Die Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB bedarf insgesamt einer besonders sorgfältigen Begründung, weil sie eine schwerwiegende und gegebenenfalls langfristig in das Leben des Betroffenen eingreifende Maßnahme darstellt (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 StR 199/11, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 32; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169).
  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung;

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13
    Es ist bereits fraglich, ob diesen Formulierungen entnommen werden kann, dass die Strafkammer ihre Entscheidung an dem nach ständiger Rechtsprechung anzuwendenden Maßstab einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 31) ausgerichtet hat.
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13
    Die Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB bedarf insgesamt einer besonders sorgfältigen Begründung, weil sie eine schwerwiegende und gegebenenfalls langfristig in das Leben des Betroffenen eingreifende Maßnahme darstellt (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 StR 199/11, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 32; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (keine Anordnung

    Insbesondere erfordert die Gefährlichkeitsprognose eine umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 215/13 mwN).
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