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BGH, 15.10.2015 - 2 StR 390/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Rechtsmittelverzicht (grundsätzlich keine Unwirksamkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Widerruf sowie der Anfechtung oder sonstigen Zurücknahme eines Rechtsmittelverzichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit des Widerruf sowie der Anfechtung oder sonstigen Zurücknahme eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach …
Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 2 StR 390/15
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09, BGHSt 54, 167 f.).