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   BGH, 15.10.2015 - IX ZR 296/14   

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https://dejure.org/2015,33597
BGH, 15.10.2015 - IX ZR 296/14 (https://dejure.org/2015,33597)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - IX ZR 296/14 (https://dejure.org/2015,33597)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 296/14 (https://dejure.org/2015,33597)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 InsO, § 61 InsO, § 93 Abs 2 S 2 AktG
    Insolvenzverwalterhaftung: Sorgfaltsanforderungen an den Insolvenzverwalter; Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozess

  • IWW

    § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 60 InsO, § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 34 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bei der Inanspruchnahme eines vormaligen Insolvenzverwalters auf Schadensersatz

  • rewis.io

    Insolvenzverwalterhaftung: Sorgfaltsanforderungen an den Insolvenzverwalter; Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozess

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Beweislast bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 93 Abs. 2 S. 2; InsO § 60
    Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bei der Inanspruchnahme eines vormaligen Insolvenzverwalters auf Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzverwalterhaftungn - und die Darlegungs- und Beweislast

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Beweislast für die Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters aus § 60 InsO liegt beim Anspruchsteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 52
  • WM 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - IX ZR 296/14
    Nach allgemeiner Auffassung obliegt die Beweislast dem Kläger (BAG, ZIP 2012, 38 Rn. 33; MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, 3. Aufl., § 60 Rn. 121; Lind in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 60 Rn. 46; Schmidt/Thole, InsO, 18. Aufl., § 60 Rn. 52; Graf-Schlicker/Webel, InsO, 4. Aufl., § 60 Rn. 25).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17

    Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters;

    Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Besonderheiten zu beachten sind, die sich aus den Aufgaben des Insolvenzverwalters und aus den Umständen ergeben, unter denen er seine Tätigkeit ausübt (vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 129; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 296/14, WM 2016, 225 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 19 U 165/15

    Schadenersatz nach § 60 Abs. 1 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer

    Eine sekundäre Darlegungslast obliegt dem Insolvenzverwalter bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz aus § 60 InsO nur bei Vorwurf einer negativen Tatsache (Unterlassung) oder nach allgemeinen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 15.10.2015 zu Az. IX ZR 296/14).
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