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   BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19   

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https://dejure.org/2020,37348
BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19 (https://dejure.org/2020,37348)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2020 - IX ZB 55/19 (https://dejure.org/2020,37348)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 (https://dejure.org/2020,37348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für die Vollstreckbarerklärung eines von einem mitgliedstaatlichen Gericht erlassenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für die Vollstreckbarerklärung eines von einem mitgliedstaatlichen Gericht erlassenen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Es bedarf auch nicht eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV, denn die Anwendung des Unionsrechts ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum mehr bleibt ("acte clair", vgl. nur EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-160/14, EuZW 2016, 111 Rn. 38 f mwN).
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 10/18

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung des Urteils eines ausländischen Gerichts

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Daneben sind die Vorschriften des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (AVAG) vom 19. Februar 2001 in der Fassung vom 30. November 2015 (BGBl. I S. 2146) entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - IX ZB 10/18, WM 2018, 1658 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Zu der insoweit entsprechenden Regelung in § 549 Abs. 2 ZPO aF hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass diese Vorschrift bezüglich der örtlichen Zuständigkeit nicht anzuwenden ist, soweit daneben die internationale Zuständigkeit im Streit ist und beide Zuständigkeiten von denselben Voraussetzungen abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2015 - VI ZR 11/14, NJW-RR 2015, 941 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08

    Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Für die im Rechtsbeschwerdeverfahren anzuwendende, dem § 545 Abs. 2 ZPO entsprechende Vorschrift des § 576 Abs. 2 ZPO gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - VII ZB 79/08, NJW 2009, 1974 Rn. 3 f mwN).
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 28/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Örtliche Zuständigkeit für die

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Eine gesondert zu überprüfende internationale Zuständigkeit einzelner deutscher Gerichte gibt es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 28/10, BeckRS 2011, 2154 Rn. 2).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZB 11/97

    Vollstreckbarerklärung eines in Dänemark unterzeichneten Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Überwiegend wird angenommen, dass insoweit die Absicht des Gläubigers genügt, der Schuldner also in diesem Bezirk gegenwärtig - noch - kein Vermögen haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - IX ZB 11/97, WM 1997, 1521 unter IV. 1.).
  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 1925/13

    Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX ZB 55/19
    Objektiv willkürlich ist ein Richterspruch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 1925/13, NJW 2014, 3147 Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

    Jedenfalls ist anhand der in der Entscheidung "Erfolgshonorar für Versicherungsberater" aufgezeigten Grenze zulässiger Gesetzesauslegung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 67/18 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater [unter II 2 c ff (4)]) nicht festzustellen, dass die von der Kammer vorgenommene (und von Teilen der Literatur für zutreffend gehaltene) Auslegung von § 14 Abs. 2 S. 2 und S. 3 Nr. 1 UWG als krasse Missdeutung und damit als objektiv willkürlich im Sinne von unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und naheliegend als auf sachfremden Erwägungen beruhend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 1925/13 [unter II 1]; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 [unter II 3 b dd]) anzusehen sein könnte.
  • OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19

    Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz: Erfordernis der Unterschrift

    Einer solchen Vorlage bedarf es nämlich dann nicht, sofern die richtige Auslegung und die Reichweite des Unionsrechts derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ( acte clair , vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 -, juris, Rdnr. 16; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 BvR 499/12 -, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 -, juris, Rdnr. 22; Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, juris, Rdnr. 12, m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 -, juris, Rdnr. 69; Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 -, juris, Rdnr. 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 6 O 97/20 -, juris, Rdnr. 89).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 495/20

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz;

    Dies hätte nach der hierfür ausreichenden Behauptung der Antragstellerin (vgl. BGH Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 - juris Rn. 15), im Bezirk des angerufenen Gerichts die Zwangsvollstreckung durchführen zu wollen, ebenfalls zur örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts geführt.
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Einer solchen Vorlage bedarf es nämlich dann nicht, sofern die richtige Auslegung und die Reichweite des Unionsrechts derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ( acte clair , vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 -, juris, Rdnr. 16; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 BvR 499/12 -, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX ZB 55/19 -, juris, Rdnr. 22; Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, juris, Rdnr. 12, m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 -, juris, Rdnr. 69; Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 -, juris, Rdnr. 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 6 O 97/20 -, juris, Rdnr. 89).
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