Rechtsprechung
BGH, 15.11.1952 - II ZR 49/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1952 - II ZR 49/52
Nach § 252 Satz 2 BGB ist die Klägerin berechtigt, Schadensersatz in Höhe des ihr entgangenen Gewinns zu verlangen, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, d.h. sie konnte als Schadensersatz wegen Nichtlieferung den Überschuß des Marktpreises als abstrakt entgangenen Gewinn fordern, brauchte also keinen Deckungskauf vorzunehmen (RG LZ 09, 322 4 ; BGH NJW 51, 918). - RG, 03.06.1921 - III 481/20
Freibleibendes Angebot
Auszug aus BGH, 15.11.1952 - II ZR 49/52
Das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Antragende auch bei einer freibleibenden Offerte die Pflicht habe, sich nach Eingang der Bestellung unverzüglich zu erklären, sonst gelte die Bestellung als angenommen (RGZ 102 S 227 [230]; JW 1921 S. 393 Nr. 2; 1923 S 118).