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   BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65   

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https://dejure.org/1966,985
BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65 (https://dejure.org/1966,985)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1966 - VI ZR 65/65 (https://dejure.org/1966,985)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1966 - VI ZR 65/65 (https://dejure.org/1966,985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übervorteilung eines freien Hypothekenmaklers durch die Vermittlung der Gewährung einer Hypothek - Vermittlung einer Hypothek zu überhöhten Marktpreisen - Unterlassene Aufklärung des Maklers über die durch überhöhte Markpreise entstehende Mehrbelastung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewerbeschädigende Kritik am Geschäftsgebaren eines Gewerbetreibenden

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 390
  • MDR 1967, 206
  • DB 1967, 75
  • JR 1967, 380
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65
    Gibt das Geschäftsgebahren eines Gewerbetreibenden zu Beanstandungen Anlaß, so kann aus der scharfen Sprache noch nicht die Rechtswidrigkeit einer kritischen Würdigung hergeleitet werden (BGHZ 36, 77 - Waffenhändler; LM BGB § 823 Ai Nr. 11 - Erdstrahlengerät -, Nr. 28 - Warentest - VI ZR 261/64 vom 21. Juni 1966 = NJW 1966, 1617 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer - vgl. auch Uhlitz NJW 1966, 2097).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65
    Gibt das Geschäftsgebahren eines Gewerbetreibenden zu Beanstandungen Anlaß, so kann aus der scharfen Sprache noch nicht die Rechtswidrigkeit einer kritischen Würdigung hergeleitet werden (BGHZ 36, 77 - Waffenhändler; LM BGB § 823 Ai Nr. 11 - Erdstrahlengerät -, Nr. 28 - Warentest - VI ZR 261/64 vom 21. Juni 1966 = NJW 1966, 1617 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer - vgl. auch Uhlitz NJW 1966, 2097).
  • BGH, 08.03.1956 - II ZR 73/55

    Mitteilungspflicht des Nachweismaklers, Handelsmakler, Bonitätsprüfungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65
    Vermittelte der Kläger dem Beklagten und seiner Ehefrau ein Hypothekendarlehen, dessen Bedingungen der damaligen Marktlage nicht entsprachen und für die Darlehensnehmer eine erhebliche Mehrbelastung gegenüber den üblichen Vergütungssätzen zur Folge hatten, so hatte er seine Auftraggeber über die Umstände aufzuklären, die für ihre Entschließung maßgebend sein mußten (vgl. BGH II ZR 73/55 vom 8. März 1956 = BB 1956, 733).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. 1, 2 GG gewährleisteten Grundrechts darf, wie der erkennende Senat bereits mehrfach betont hat, nicht zu gering eingeschätzt werden, wenn über Ansprüche zu entscheiden war, die aus abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen hergeleitet wurden (BGHZ 36, 377; Senatsurteil vom 15. November 1966 -- VI ZR 65/65 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 32 und die erwähnten Urteile vom 14. Januar und vom 20. Juni 1969 = a.a.O.).
  • LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch vergleichenden Warentest im Dienste der

    Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. 1, 2 GG gewährleisteten Grundrechts darf, wie der erkennende Senat bereits mehrfach betont hat, nicht zu gering eingeschätzt werden, wenn über Ansprüche zu entscheiden war, die aus abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen oder Vorgänge hergeleitet wurden (BGHZ 36, 377; Senatsurteil vom 15. November 1966 -- VI ZR 65/65 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 32 und die soeben erwähnten Urteile vom 14. Januar und vom 20. Juni 1969 = aaO).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92

    Anspruch auf Unterlassen von Aussagen bzgl. der "bakteriologischen Kriegsführung"

    Auch der Rahmen zur "Schmähkritik" wird nicht überschritten: Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch die kritische Würdigung eines Geschäftsgebarens - wie hier -keineswegs rechtswidrig ist (BGH, NJW 1967, 390); sachliche Kritik an einem Gewerbebetrieb kann nämlich nicht allein deshalb als "widerrechtlich" bezeichnet werden, weil sie sich störend und nachteilig auf den Geschäftsbetrieb auswirken kann (OLG Stuttgart, JZ 1981, 380).

    "Sachlich" ist jede Kritik, die - wie hier - keine unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, nach Form und Inhalt nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist und nicht unlauteren Zwecken dient (vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1959, 1785; BGH NJW 1967, 390; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 14.01.1969 - VI ZR 196/67

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß sich der Gewerbetreibende einer Kritik seiner Leistung stellen (BGHZ 36, 77; BGH Urteil vom 15. November 1966 - VI ZR 65/65 = LM § 823 [Ai] BGB Nr. 32; Urteil vom 21. Juni 1966 - VI ZR 266/64 = LM § 824 BGB Nr. 9).

    Im übrigen kann, sofern das Geschäftsgebaren eines Gewerbetreibenden zu kritischer Beurteilung Anlaß gibt, aus der scharfen Sprache allein noch nicht die Rechtswidrigkeit einer kritischen Würdigung hergeleitet werden (BGH Urteil vom 15. November 1966 - VI ZR 65/65 = LM § 823 [Ai] BGB Nr. 32 = NJW 1967, 390 = Jz 1967, 257 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 12.73

    Versicherungsvereins - Unterlassungsklage - Berichtigungsklage

    Die von der Beklagten demgegenüber zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen andere Fälle, so etwa die Verbreitung wahrer Tatsachen (so BGHZ 8, 142; BGH, Urteil vom 15. November 1966 - VI ZR 65/65 - NJW 1967, 390) oder von Werturteilen (BGHZ 45, 296 [307]) oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (so BGHZ 24, 200 [204]; 36, 77; BGH, Urteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 234/67 - NJW 1970, 187 [189]).
  • OLG Köln, 24.09.2013 - 15 U 54/13

    Unterlassungsansprüche einer Supermarktkette hinsichtlich einer in einem

    Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechts darf nicht zu gering eingeschätzt werden, wenn über Ansprüche zu entscheiden ist, die aus herabsetzenden, sogar abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen oder Vorgänge hergeleitet werden (BGHZ 36, 377; vgl. auch BGH, Urteil vom 15.11.1966 - VI ZR 65/65).
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