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   BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77   

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BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77 (https://dejure.org/1978,6190)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1978 - 2 StR 503/77 (https://dejure.org/1978,6190)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1978 - 2 StR 503/77 (https://dejure.org/1978,6190)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Ersetzung des Hauptschöffen durch den an der Spitze der Hilfsschöffenliste stehenden Hilfsschöffen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Aufgrund des Ergebnisses einer erneuten Prüfung der Rechtsfrage schließt er sich der Auffassung des 1. Strafsenats (Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) und des 5. Strafsenats (Urteil vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -) an, daß es auf den Zeitpunkt des nach § 52 GVG ergangenen Beschlusses ankommt.

    Sobald durch diesen Beschluß der Wegfall des Hauptschöffen feststeht, tritt kraft Gesetzes die Ersetzung ein (RGSt 65, 319, 321; BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 - mit weiteren Nachweisen).

    Da die Eingangsstempel der Justizbehörden oft nur das Datum, nicht auch die Uhrzeit wiedergeben, kann die Reihenfolge mehrerer an ein und demselben Tag eingegangener Entbindungsgesuche zweifelhaft sein (so z.B. in dem durch Urteil des BGH vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 - entschiedenen Fall), zumal die Anträge nicht selten unmittelbar bei den Geschäftsstellen der verschiedenen Strafabteilungen und Strafkammern abgegeben werden.

  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Allerdings ist der nach § 77 Abs. 3 Satz 3 GVG zuständige Strafkammervorsitzende nicht gehindert, im Bedarfsfall bis zum Abschluß des Prüfungsverfahrens nach § 52 GVG gemäß § 49 GVG einen Hilfsschöffen zur Dienstleistung heranzuziehen, sofern er die Überzeugung gewonnen hat, daß der den Befreiungsantrag stellende Hauptschöffe an der Wahrnehmung der anstehenden Hauptverhandlung verhindert ist (BGHSt 10, 252, 254; 22, 289, 292; 27, 105, 107).

    Danach soll der Termin der tatsächlichen Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen maßgeblich sein (so BGHSt 10, 252 f und Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -).

  • BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Der Beschwerdeführer macht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - (= BGH bei Herlan GA 1959, 338) geltend, maßgeblich dafür, welcher Hilfsschöffe an die Stelle eines für dauernd befreiten Hauptschöffen trete, sei der Zeitpunkt des Eingangs des vom Hauptschöffen gestellten Antrags.

    In dem Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - hatte er ausgeführt, das Abstellen auf den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung des Hauptschöffen beim Gericht verwirkliche am besten den der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Gedanken, die Schöffenauswahl soweit wie möglich von Ermessensentscheidungen freizuhalten; für solche würde auf dem Boden der Meinung, nach welcher der Zeitpunkt der Entscheidung über den Entbindungsantrag ausschlaggebend sei, Raum bleiben, weil es dem Landgerichtspräsidenten (er war damals für diese Entscheidung noch zuständig) anheimgestellt sei, wann er sie treffe.

  • BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66

    Rechtliche Folgen der Einsetzung eines Hilfsschöffen als Hauptgeschworenen -

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Aufgrund des Ergebnisses einer erneuten Prüfung der Rechtsfrage schließt er sich der Auffassung des 1. Strafsenats (Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) und des 5. Strafsenats (Urteil vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -) an, daß es auf den Zeitpunkt des nach § 52 GVG ergangenen Beschlusses ankommt.

    Dem bereits genannten Urteil vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - lag sie trotz einiger Wendungen, die im Sinne dieser Auffassung gedeutet werden könnten, nicht zugrunde.

  • BGH, 09.02.1960 - 1 StR 690/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Danach soll der Termin der tatsächlichen Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen maßgeblich sein (so BGHSt 10, 252 f und Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Allerdings ist der nach § 77 Abs. 3 Satz 3 GVG zuständige Strafkammervorsitzende nicht gehindert, im Bedarfsfall bis zum Abschluß des Prüfungsverfahrens nach § 52 GVG gemäß § 49 GVG einen Hilfsschöffen zur Dienstleistung heranzuziehen, sofern er die Überzeugung gewonnen hat, daß der den Befreiungsantrag stellende Hauptschöffe an der Wahrnehmung der anstehenden Hauptverhandlung verhindert ist (BGHSt 10, 252, 254; 22, 289, 292; 27, 105, 107).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Allerdings ist der nach § 77 Abs. 3 Satz 3 GVG zuständige Strafkammervorsitzende nicht gehindert, im Bedarfsfall bis zum Abschluß des Prüfungsverfahrens nach § 52 GVG gemäß § 49 GVG einen Hilfsschöffen zur Dienstleistung heranzuziehen, sofern er die Überzeugung gewonnen hat, daß der den Befreiungsantrag stellende Hauptschöffe an der Wahrnehmung der anstehenden Hauptverhandlung verhindert ist (BGHSt 10, 252, 254; 22, 289, 292; 27, 105, 107).
  • RG, 18.06.1931 - II 309/31

    In welcher Weise sind ausgeloste Schöffen, die für das ganze Geschäftsjahr oder

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77
    Sobald durch diesen Beschluß der Wegfall des Hauptschöffen feststeht, tritt kraft Gesetzes die Ersetzung ein (RGSt 65, 319, 321; BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Daß diese Antwort unscharf ist, wenn das Kriterium des "Eingangs" nicht mit einer bestimmten Eingangsstelle in Verbindung gebracht wird, weil vor dem Eingang bei einer solchen Stelle die Gefahr gezielter Einflußnahme auf die Besetzung der Schöffenbank "praktisch nicht besteht" (BGH MDR 1979, 417), kann hier ebenso außer Betracht bleiben, wie die (in BGH MDR a.a.O. angedeutete) Möglichkeit einer Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Anerkennung des Zeitpunkts der richterlichen Entscheidung nach §§ 54, 77 Abs. 3 Satz 3 GVG-als des für den Stand der Hilfsschöffenliste ausschlaggebenden Moments, entsprechend der bei dauerndem Wegfall eines Hauptschöffen vertretenen Rechtsauffassung (BGH, Urteile vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -, 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 - und vom 15. November 1978 - 2 StR 503/77).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 430/78

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung und vorsätzlicher

    Soweit es sich um den dauernden Wegfall eines Hauptschöffen handelt (§§ 32 ff, 52 f, 77 Abs. 3 Satz 2 GVG), hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338) im Anschluß an Entscheidungen anderer Strafsenate (Urteile vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - und 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 ) im Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 503/77 - angenommen, daß es für die Heranziehung des Hilfsschöffen nicht auf den Eingang des Entbindungsantrags des Hauptschöffen beim Landgericht ankomme, sondern auf den Zeitpunkt des nach § 52 GVG erlassenen Beschlusses der Strafkammer.
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