Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2776
BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99 (https://dejure.org/2001,2776)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2001 - I ZR 221/99 (https://dejure.org/2001,2776)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2001 - I ZR 221/99 (https://dejure.org/2001,2776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grobe Fahrlässigkeit - Organisationsverschulden - Spediteur - Transportversicherer - Paketdienst

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ADSp § 54; ; ADSp § 56 a.F.; ; ADSp § 51 Buchst. b Satz 2; ... ; KVO § 1 Abs. 5; ; VVG § 67; ; HGB § 435; ; HGB §§ 429 ff. a.F.; ; HGB § 429 Abs. 1 a.F.; ; HGB § 413 Abs. 1 a.F.; ; PostG § 18; ; PostG § 12 a.F.; ; PostG § 12 Abs. 1 a.F.; ; PostG § 12 Abs. 6 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im Rahmen des Paketdienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Haftung für Verlust bei Paketbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 70/97

    Verlust von Transportgut infolge von Organisationsmängeln im Betrieb des

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99
    Die Auftragserteilung beinhaltet unter solchen Umständen die Inkaufnahme eines Risikos, dessen Verwirklichung allein dem Schädiger anzulasten unbillig erscheint und mit dem § 254 BGB zugrundeliegenden Gedanken von Treu und Glauben unvereinbar ist (BGH, Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 70/97, TranspR 1999, 410, 411 = VersR 2000, 474).

    Dies setzt in tatsächlicher Hinsicht aber voraus, daß der Auftraggeber zumindest konkrete Anhaltspunkte für grobe Organisationsmängel oder die Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers hatte, was grundsätzlich vom Schädiger darzulegen ist (vgl. Koller, EWiR 1999, 989, 990).

    Demgemäß vermittelt die Kenntnis von entstandenen Verlusten alleine nicht zwingend das Bewußtsein, daß die Verluste auf einem groben Organisationsverschulden beruhen (BGH TranspR 1999, 410, 411).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99
    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 131/95, TranspR 1998, 25, 27 = VersR 1998, 82; Urt. v. 28.5.1998 - I ZR 73/96, TranspR 1998, 454, 456 = VersR 1998, 1264; Urt. v. 16.7.1998 - I ZR 44/96, TranspR 1999, 19, 21 = VersR 1999, 254).

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1 EGBGB enthaltenen Rechtsgrundsatz, wonach sich Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach der zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Rechtslage richten, sofern - wie im Streitfall - kein Dauerschuldverhältnis betroffen ist (BGHZ 10, 391, 394; 44, 192, 194; BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 118/94, TranspR 1996, 66, 67 = VersR 1996, 259 zum Tarifaufhebungsgesetz; BGH TranspR 1999, 19, 21; BGH, Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 213/98, TranspR 2001, 256, 257 = VersR 2001, 785; Urt. v. 22.2.2001 - I ZR 282/98, TranspR 2001, 372, 374, zur Anwendbarkeit der Vorschriften des HGB a.F. auf Gütertransportschäden, die vor dem 1. Juli 1998 eingetreten sind; Staudinger/Merten, Bearb. 1998, Einl. zu Art. 153 f. EGBGB Rdn. 4 ff.; Staudinger/Hönle, Bearb. 1998, Art. 170 EGBGB Rdn. 1; vgl. auch Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 232, 330).

    Die Prüfung muß sich darauf beschränken, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGH TranspR 1998, 25, 27; TranspR 1998, 454, 456; TranspR 1999, 19, 21).

  • BGH, 21.05.1987 - III ZR 25/86

    Mitverschulden des Absenders bei Verlust einer Wertsendung durch erheblich zu

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99
    Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob die von dem Geschädigten vernachlässigte Sorgfaltsanforderung darauf abzielt, einen Schaden wie den eingetretenen zu vermeiden, ob also der eingetretene Schaden von ihrem Schutzzweck erfaßt wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.5.1987 - III ZR 25/86, NJW 1988, 129, 130).

    Einen derart weitgehenden Ausschluß der Mitverantwortlichkeit des Schadensersatzgläubigers muß sich selbst ein vorsätzlich handelnder Schädiger nicht in jedem Falle entgegenhalten lassen (vgl. BGHZ 57, 137, 145; BGH NJW 1988, 129, 130).

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem

    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03

    Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen

    Diese allgemeinen Rechtssprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nachdem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • OLG Köln, 08.07.2003 - 3 U 20/03

    Inanspruchnahme einer Transportversicherung wegen des Verlusts einer Sendung von

    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Abschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen können oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; BGH, TranspR 2002, 458; TranspR 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • LG Bonn, 11.12.2003 - 14 O 219/02

    Frachtführer; unbeschränkte Haftung; Paketmarken; Einbeziehung von AGB des

    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des §§ 435 HGB (BGH TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB, Randnote 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

  • LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04

    Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL,

    Davon ist auch die Beklagte als Massengutfrachtführerin nicht befreit (BGH, Urteil vom 15. November 2001 , TranspR 2002, 458 [458]).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 18 U 170/02
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen anerkannt, dass es im postalischen Massenverkehr ein hohes Schadenspotential gibt, das nur durch kostenträchtige und den Ablauf verzögernde Maßnahmen reduziert werden könnte (vgl. BGHZ 151, 337; BGH TranspR 2002, 458).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht