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   BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99   

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https://dejure.org/2001,2776
BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99 (https://dejure.org/2001,2776)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2001 - I ZR 221/99 (https://dejure.org/2001,2776)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2001 - I ZR 221/99 (https://dejure.org/2001,2776)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grobe Fahrlässigkeit - Organisationsverschulden - Spediteur - Transportversicherer - Paketdienst

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ADSp § 54; ; ADSp § 56 a.F.; ; ADSp § 51 Buchst. b Satz 2; ... ; KVO § 1 Abs. 5; ; VVG § 67; ; HGB § 435; ; HGB §§ 429 ff. a.F.; ; HGB § 429 Abs. 1 a.F.; ; HGB § 413 Abs. 1 a.F.; ; PostG § 18; ; PostG § 12 a.F.; ; PostG § 12 Abs. 1 a.F.; ; PostG § 12 Abs. 6 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im Rahmen des Paketdienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Haftung für Verlust bei Paketbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem

    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03

    Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen

    Diese allgemeinen Rechtssprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nachdem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • OLG Köln, 08.07.2003 - 3 U 20/03

    Inanspruchnahme einer Transportversicherung wegen des Verlusts einer Sendung von

    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Abschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen können oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; BGH, TranspR 2002, 458; TranspR 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • LG Bonn, 11.12.2003 - 14 O 219/02

    Frachtführer; unbeschränkte Haftung; Paketmarken; Einbeziehung von AGB des

    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des §§ 435 HGB (BGH TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB, Randnote 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 18 U 170/02
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen anerkannt, dass es im postalischen Massenverkehr ein hohes Schadenspotential gibt, das nur durch kostenträchtige und den Ablauf verzögernde Maßnahmen reduziert werden könnte (vgl. BGHZ 151, 337; BGH TranspR 2002, 458).
  • LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04

    Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL,

    Davon ist auch die Beklagte als Massengutfrachtführerin nicht befreit (BGH, Urteil vom 15. November 2001 , TranspR 2002, 458 [458]).
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