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BGH, 15.11.2002 - LwZR 5/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Besitzschutz durch analoge Anwendung des § 404 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- Judicialis
BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 419 a.F.; ; BGB § 593b; ; BGB § 566; ; BGB § 985; ; BGB § 986 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 404; ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 5/02
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Norm kommt einer Rechtssache dann zu, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist und das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 75/02, WM 2002, 1811, 1812 und V ZB 16/02, WM 2002, 1896, 1897, vorgesehen für BGHZ). - BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 5/02
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Norm kommt einer Rechtssache dann zu, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist und das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 75/02, WM 2002, 1811, 1812 und V ZB 16/02, WM 2002, 1896, 1897, vorgesehen für BGHZ). - BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
Recht zum Besitz gegen den Erwerber des Grundstücks
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 5/02
Daß die Vereinbarung über die Besitzeinräumung in dem Erbvertrag vom 16. Mai 1986, auch unter Berücksichtigung der Zahlung des Vaters des Beklagten zu 3, kein Rechtsverhältnis darstellt, das dem Beklagten zu 3 in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 593b, 566 BGB (§ 571 BGB a.F.) ein Recht zum Besitz gegenüber den Klägern als jetzigen Grundstückseigentümern einräumen könnte, hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 29. Juni 2001, V ZR 215/00, NJW 2001, 2885), und der Literatur verneint.