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   BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04   

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https://dejure.org/2006,3326
BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04 (https://dejure.org/2006,3326)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2006 - XII ZR 97/04 (https://dejure.org/2006,3326)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2006 - XII ZR 97/04 (https://dejure.org/2006,3326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindung einer Klage auf Mitwirkung an einer Abstammungsbegutachtung mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage; Verbot der Verbindung einer Familiensache mit einer Nichtfamiliensache; Zwingende Prozesstrennung wegen des Verbindungsverbots gemäß § 640c Abs. 1 S. 1 ...

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 4; ; ZPO § ... 145; ; ZPO § 145 Abs. 1; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 551; ; ZPO § 554 Abs. 3; ; ZPO § 557 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 640; ; ZPO § 640 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 640 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 640 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 640c; ; ZPO § 640c Abs. 1; ; ZPO § 640c Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 7; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 9; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 11; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 13; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 14; ; GVG § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 15; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 145 § 640c Abs. 1 S. 1
    Trennung von mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage verbundenen Prozessgegenständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 909
  • FamRZ 2007, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 147/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Auch dann verbietet es sich aber, über Ansprüche, die (de lege lata) kraft ausdrücklicher Vorschrift nicht im Statusverfahren erhoben werden dürfen, zugleich mit einer Statusklage in einem und demselben Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1954 ­ IV ZR 147/53 ­ [unveröffentlicht] Umdruck S. 6: Verbot der Verbindung der Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft mit einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Anerkenntnisurkunde).

    Wie allerdings in der Rechtsmittelinstanz zu verfahren ist, wenn verschiedenartige Klagen unzulässigerweise verbunden waren und darüber einheitlich entschieden wurde, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1954 aaO).

    c) Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. Mai 1954 aaO S. 7) hat dies für bedenklich gehalten, weil mit gleichem Recht statt der vermögensrechtlichen Klage auch die Statusklage als unzulässig hätte abgewiesen werden können.

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Über den Hilfsantrag dürfe das Rechtsmittelgericht erst entscheiden, wenn der Kläger mit seinem Hauptantrag nicht durchdringe, und hinsichtlich des Hauptantrages dürfe es das Rechtsmittel nicht (etwa durch Teilurteil) zurückweisen, bevor es nicht über den hilfsweise geltend gemachten Anspruch entschieden habe (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1978 aaO S. 216 unter Hinweis auf BGHZ 22, 272, 276 f.; a.A. - Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils - BGH, Urteil vom 1. April 1971 ­ VII ZR 297/69 ­ JR 1971, 331 f. m. zust. Anm. Bähr aaO 332 f.).

    Denn die in BGHZ 22, 272, 276 f. aufgestellten Grundsätze, die (innerhalb derselben Verfahrensart) eine einheitliche Entscheidung gebieten, gelten gerade nicht, wenn ein gesetzliches Verbindungsverbot eine einheitliche Verhandlung und Entscheidung untersagt.

  • BGH, 08.11.1978 - IV ARZ 73/78

    Verbindung von Familien- und Nichtfamiliensachen in einer Klage

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    b) Insoweit kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Verbindung der beiden Klagen - abgesehen von dem speziellen Verbindungsverbot des § 640c Abs. 1 ZPO - auch schon deshalb unzulässig ist, weil sie gegen das allgemeine Verbot der Verbindung einer Familiensache mit einer Nichtfamiliensache verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1978 - IV ARZ 73/78 - FamRZ 1979, 215).

    Über den Hilfsantrag dürfe das Rechtsmittelgericht erst entscheiden, wenn der Kläger mit seinem Hauptantrag nicht durchdringe, und hinsichtlich des Hauptantrages dürfe es das Rechtsmittel nicht (etwa durch Teilurteil) zurückweisen, bevor es nicht über den hilfsweise geltend gemachten Anspruch entschieden habe (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1978 aaO S. 216 unter Hinweis auf BGHZ 22, 272, 276 f.; a.A. - Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils - BGH, Urteil vom 1. April 1971 ­ VII ZR 297/69 ­ JR 1971, 331 f. m. zust. Anm. Bähr aaO 332 f.).

  • BFH, 12.01.1983 - I R 90/79

    Hilfsantrag - Hauptantrag - Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung -

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    In der Revisionsinstanz kann ein Hilfsantrag nicht zum Hauptantrag erhoben werden, weil darin eine Klageänderung liegt, die in der Revision nicht statthaft ist (BGHZ 28, 136, 137; BFHE 137, 478).
  • BGH, 01.04.1971 - VII ZR 297/69

    Teilurteil bei eventueller Klagenhäufung

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Über den Hilfsantrag dürfe das Rechtsmittelgericht erst entscheiden, wenn der Kläger mit seinem Hauptantrag nicht durchdringe, und hinsichtlich des Hauptantrages dürfe es das Rechtsmittel nicht (etwa durch Teilurteil) zurückweisen, bevor es nicht über den hilfsweise geltend gemachten Anspruch entschieden habe (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1978 aaO S. 216 unter Hinweis auf BGHZ 22, 272, 276 f.; a.A. - Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils - BGH, Urteil vom 1. April 1971 ­ VII ZR 297/69 ­ JR 1971, 331 f. m. zust. Anm. Bähr aaO 332 f.).
  • OLG Hamm, 01.09.1993 - 5 UF 146/92

    Sorgerechtsentscheidung; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Scheidungsverbund;

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Jedenfalls im Falle einer Berufung, mit der ein Verbundurteil über prozessordnungswidrig verbundene verschiedenartige Klagen bzw. Anträge insgesamt angefochten wird, hat er eine Prozesstrennung für erforderlich gehalten und eine Abweisung des nicht in den Verbund gehörenden Antrags als unzulässig für nicht gerechtfertigt gehalten (Senatsurteil vom 19. März 1997 ­ XII ZR 277/95 ­ FamRZ 1997, 811, 812; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 773).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Jedenfalls im Falle einer Berufung, mit der ein Verbundurteil über prozessordnungswidrig verbundene verschiedenartige Klagen bzw. Anträge insgesamt angefochten wird, hat er eine Prozesstrennung für erforderlich gehalten und eine Abweisung des nicht in den Verbund gehörenden Antrags als unzulässig für nicht gerechtfertigt gehalten (Senatsurteil vom 19. März 1997 ­ XII ZR 277/95 ­ FamRZ 1997, 811, 812; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 773).
  • RG, 25.10.1881 - III 460/81

    Verbindlichkeit der Ehefrau zum Folgen des Ehemannes an dessen Wohnort

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    b) Das Reichsgericht hatte schon sehr früh (RGZ 5, 165, 167) den Grundsatz bestätigt, dass Klagen, die nicht in derselben Prozessart zulässig sind, nicht in demselben Prozesse verhandelt werden dürfen und dies von Amts wegen zu beachten ist.
  • BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73

    Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Darin, dass die Vorinstanzen gegen § 640c ZPO verstoßen und die Verfahren nicht von Amts wegen nach § 145 ZPO getrennt, sondern über die Anfechtungsklage und über die Klage auf Mitwirkung an einer Vaterschaftsbegutachtung einheitlich verhandelt und entschieden haben, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 ­ IV ZR 68/73 ­ FamRZ 1974, 249, 250).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81

    Geltendmachung einer Nichtfamiliensache und einer Familiensache im Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04
    Dies gilt auch, wenn die Klagen - wie hier - im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag erhoben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 1981 ­ IVb ARZ 532/81 ­ FamRZ 1981, 1047 zum Zusammentreffen einer Familiensache mit einer Nichtfamiliensache).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen

  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83

    Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel -

  • OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03

    Keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Vaterschaftsbegutachtung - keine

  • OLG München, 15.06.1984 - 25 W 1873/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Abtrennung eines Widerklageprozesses

  • BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 74/78

    Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber einem

  • OLG Bamberg, 18.09.2023 - 2 WF 150/23

    Verbindung von Scheidungs- und Folgesachen mit Nichtfolgesachen

    Der Verbindungsbeschluss wird daher gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 145 Abs. 1, 150 ZPO durch das Amtsgericht von Amts wegen wieder aufzuheben sein (vgl. BT-Drs. 17/6308, S. 237; BGH, Beschluss v. 15.11.2006, Az. XII ZR 97/04; Musielak/Borth/Frank-Borth, FamFG, 7. Aufl., § 126 Rn. 4 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10

    Zusammenhangsklage; Schadensersatzansprüche des Erwerbers gegen den Veräußerer

    Die Beklagte zu 3 steht mit einem abgetrennten Hilfsantrag beim Landgericht, der als bedingte Klage unzulässig wäre, sofern die Beklagte nicht ihre Bedingung fallen lassen würde (vgl. dazu BGH v. 15.11.2006 - XII ZR 97/04 - Fa, RZ 2007, 124 ff.) nicht anders dar, als zuvor mit ihrem Hilfsantrag beim Arbeitsgericht.
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