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   BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05   

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https://dejure.org/2007,5918
BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05 (https://dejure.org/2007,5918)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - IX ZB 226/05 (https://dejure.org/2007,5918)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - IX ZB 226/05 (https://dejure.org/2007,5918)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Vollstreckungsverbotes im Insolvenzverfahren auf vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Unterhaltsansprüche; Stellung des Gläubigers als Insolvenzgläubiger aufgrund von vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Unterhaltsansprüchen; Verbot der ...

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 40; ; InsO § 89 Abs. 1; ; InsO § 89 Abs. 2; ; InsO § 89 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 89 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 114 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 3; ; InsO § 302 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 89 Abs. 1
    Umfang des Vollstreckungsverbots im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 161/05

    Voraussetzungen der Vollstreckung von Ansprüchen aus vorsätzlicher unerlaubter

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625; MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36; HK-InsO/Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14; HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881; BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
    Diese Bestimmung bezieht sich lediglich auf die insolvenzrechtliche Nachhaftung, ohne dem Gläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zuzuweisen (vgl. BGHZ 149, 100, 106 f; BGH, Urt. v. 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06, WM 2007, 1620 zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
    Diese Bestimmung bezieht sich lediglich auf die insolvenzrechtliche Nachhaftung, ohne dem Gläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zuzuweisen (vgl. BGHZ 149, 100, 106 f; BGH, Urt. v. 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06, WM 2007, 1620 zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01

    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625; MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36; HK-InsO/Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14; HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881; BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZB 280/04

    Erweiterte Pfändbarkeit der Bezüge des Schuldners durch Unterhalts- und

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06 (ZInsO 2007, 1226, bestätigt durch Beschlüsse vom 15. November 2007 - IX ZB 226/05 sowie IX ZB 4/06) entschieden, dass die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet ist, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.
  • AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07

    Unterhaltsrückstand Arbeitseinkommen Rückschlagsperre

    Soweit die Gläubiger unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshof vom 27.09.2007, IX ZB 16/06, und vom 15.11.2007, IX ZB 226/05, die Ansicht vertreten, dass vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirkte Vollstreckungsmaßnahmen in den erweitert pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners wirksam blieben, vermag das Gericht dem nicht beizutreten.
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