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   BGH, 15.11.2007 - IX ZR 87/05   

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https://dejure.org/2007,11100
BGH, 15.11.2007 - IX ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,11100)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - IX ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,11100)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - IX ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,11100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Nichtigkeit eines Vergleichs wegen eines Gesetzesverstoßes

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zahlung von Anwaltshonorar mangels Zustandekommens einer Anwaltsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränktes Mandat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZR 87/05
    Die Reichweite der in einem solchen Fall bestehenden Beratungspflichten ist typisch einzelfallbezogen (vgl. BGHZ 128, 358, 362) und der von der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebten generellen Klärung nicht zugänglich.
  • BGH, 03.04.1963 - VIII ZR 217/61
    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZR 87/05
    Bei der Beurteilung, ob der Vergleich etwa wegen eines Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) nichtig ist, kann nicht ohne weiteres auf Gültigkeitsmängel zurückgegriffen werden, die der durch den Vergleich aufgehobenen vertraglichen Vereinbarung anhafteten (BGHZ 65, 147, 150 f; BGH, Urteil vom 3. April 1963 - VIII ZR 217/61, NJW 1963, 1197).
  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZR 87/05
    Bei der Beurteilung, ob der Vergleich etwa wegen eines Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) nichtig ist, kann nicht ohne weiteres auf Gültigkeitsmängel zurückgegriffen werden, die der durch den Vergleich aufgehobenen vertraglichen Vereinbarung anhafteten (BGHZ 65, 147, 150 f; BGH, Urteil vom 3. April 1963 - VIII ZR 217/61, NJW 1963, 1197).
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