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   BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10   

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https://dejure.org/2010,3796
BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10 (https://dejure.org/2010,3796)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2010 - NotZ 1/10 (https://dejure.org/2010,3796)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2010 - NotZ 1/10 (https://dejure.org/2010,3796)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 2 BNotO
    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs beruflicher Organisationen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 2
    Relevanz der Anwesenheit während weit überwiegendem Teil des Vorbereitungskurses i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 2 BNotO

  • Wolters Kluwer

    Bestehen der Abschlussprüfung und kontinuierliche Anwesenheit als Voraussetzung an eine erfolgreiche Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs beruflicher Organisationen i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 2 Bundesnotarordnung (BNotO)

  • rewis.io

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs beruflicher Organisationen

  • rewis.io

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs beruflicher Organisationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 2
    Bestehen der Abschlussprüfung und kontinuierliche Anwesenheit als Voraussetzung an eine erfolgreiche Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs beruflicher Organisationen i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 2 Bundesnotarordnung ( BNotO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortbildung für angehende Anwaltsnotare

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 644
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09

    Bestellung zum Notar: Anforderungen an die persönliche Eignung des Bewerbers

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 351 und vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2010 - NotZ 10/09 aaO, Rn. 23 m.w.N.).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber, beispielsweise durch Vorlage wissentlich unrichtiger Bescheinigungen, versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, Rn. 25 f.).

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94

    Notarrecht - Eignung - Täuschung

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber, beispielsweise durch Vorlage wissentlich unrichtiger Bescheinigungen, versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, Rn. 25 f.).

    Da die Teilnahmebescheinigung - anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 8. Mai 1995 (NotZ 12/94, DNotZ 1996, 210) zugrunde liegenden Fall - nicht aufgrund der bloßen Anwesenheit, sondern nur unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Teilnahme an dem Abschlusstest ausgehändigt wurde und die weitere Beteiligte diesen Test bestanden hat, kann nicht angenommen werden, sie habe gewusst oder zumindest billigend in Kauf genommen, ihr sei wegen ihres vorzeitigen Verlassens des Kurses die Bescheinigung zu Unrecht ausgestellt worden.

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06, NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06, ZNotP 2007, 234, 235 f.; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, NJW-RR 2009, 1217 f. sowie vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, zitiert nach juris Rn. 7).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber, beispielsweise durch Vorlage wissentlich unrichtiger Bescheinigungen, versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, Rn. 25 f.).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 179/01

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Feststellungslast des Notars hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Dabei ergeben sich die Grundsätze für die Verteilung der Feststellungslast unabhängig von der jeweiligen Verfahrensstellung der Beteiligten aus dem materiellen Recht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 20 W 179/01, zitiert nach juris Rn. 19; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, Rn. 214).

    Danach ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so dass der Nachteil der Beweislosigkeit den Beteiligten trifft, für den sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 20 W 179/01, aaO; OLG Köln, NJW-RR 2004, 1015, 1016; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, Rn. 214; vgl. auch BVerwGE 118, 370, 378 zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage).

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Der Berücksichtigung dieses, auf das Anwaltsnotariat zugeschnittenen Eignungskriteriums bei der Auswahlentscheidung liegt der Gedanke zugrunde, dass in den Vorbereitungskursen berufspraktisches, zur Wahrnehmung des Amtes als Notar förderliches Wissen in überprüfbarer Weise vermittelt wird und die Teilnehmer in den neuesten Stand von Praxis und Lehre versetzt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, BGHZ 130, 356, 359 f.; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06, ZNotP 2007, 70 Rn. 20).

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei der erfolgreichen Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen um einen auf das Anwaltsnotariat zugeschnittenen Sonderfall des Eignungsmerkmals der Vorbereitungsleistungen handelt und der Bewerber den erzielten Lernerfolg durch ein Testat nachweisen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 341; vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, aaO), sind an die Anwesenheit der Kursteilnehmer aber keine überzogenen Anforderungen zu stellen.

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06, NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06, ZNotP 2007, 234, 235 f.; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, NJW-RR 2009, 1217 f. sowie vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, zitiert nach juris Rn. 7).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06, NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06, ZNotP 2007, 234, 235 f.; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, NJW-RR 2009, 1217 f. sowie vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, zitiert nach juris Rn. 7).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 351 und vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Danach ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so dass der Nachteil der Beweislosigkeit den Beteiligten trifft, für den sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 20 W 179/01, aaO; OLG Köln, NJW-RR 2004, 1015, 1016; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, Rn. 214; vgl. auch BVerwGE 118, 370, 378 zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10
    Im Hinblick darauf, dass es sich bei der erfolgreichen Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen um einen auf das Anwaltsnotariat zugeschnittenen Sonderfall des Eignungsmerkmals der Vorbereitungsleistungen handelt und der Bewerber den erzielten Lernerfolg durch ein Testat nachweisen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 341; vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, aaO), sind an die Anwesenheit der Kursteilnehmer aber keine überzogenen Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 5/00

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 21/09

    Persönliche Eignung des Notarbewerbers: Begehung von Straftaten während seiner

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 251; vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, ZNotP 2011, 36 juris Rn. 23).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO, Rn. 23 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 251; vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, ZNotP 2011, 36 juris Rn. 23).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO, Rn. 23 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

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