Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39249
BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12 (https://dejure.org/2012,39249)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - 2 StR 388/12 (https://dejure.org/2012,39249)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12 (https://dejure.org/2012,39249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 353b Abs. 1 StGB; § 203 Abs. 2 StGB; § 205 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über fehlende Einträge in der polizeilichen Datensammlung, Fahrzeughalterdaten im Zentralen Fahrzeugregister; Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen: Vorsatz; POLIS; ZEVIS); Verletzung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 353b Abs 1 StGB, § 33 Abs 1 StVG, § 39 Abs 1 StVG
    Verletzung von Dienstgeheimnissen: Weitergabe von Daten aus den Informationssystemen POLIS und ZEVIS

  • Wolters Kluwer

    Weitergabe von Informationen und Daten durch einen Polizeibeamten an einen Bordellbetreiber bei Zugriff auf die Datenbanken "POLIS" und "ZEVIS"

  • rewis.io

    Verletzung von Dienstgeheimnissen: Weitergabe von Daten aus den Informationssystemen POLIS und ZEVIS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 203 Abs. 1 S. 1, 2; StGB § 353b Abs. 1
    Weitergabe von Informationen und Daten durch einen Polizeibeamten an einen Bordellbetreiber bei Zugriff auf die Datenbanken "POLIS" und "ZEVIS"

  • rechtsportal.de

    StGB § 203 Abs. 1 S. 1, 2; StGB § 353b Abs. 1
    Weitergabe von Informationen und Daten durch einen Polizeibeamten an einen Bordellbetreiber bei Zugriff auf die Datenbanken "POLIS" und "ZEVIS"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Daten aus POLIS sind geschützte "Geheimnisse” - Polizisten machen sich bei Weitergabe strafbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von polizeilichen Daten aus POLIS durch Polizisten an Dritte

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der Weitergabe von Halterdaten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 549
  • NStZ-RR 2013, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Jedenfalls hat das Landgericht tragfähig eine mittelbare Gefährdung, die zur Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals genügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404; BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598), damit begründet, dass der gesondert verfolgte D. durch die Kundgabe der vom Angeklagten erlangten Informationen und die zielgerichtete Offenlegung seiner Verbindung zur Polizei das Vertrauen zahlreicher Bürger in die Integrität der Polizei erschüttert hat.

    Denn diese Daten, die im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 21 Abs. 1 MRRG auf Antrag ohne weiteres jedermann erhalten kann, sind offenkundig und damit keine Geheimnisse (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 597; Fischer, aaO, § 353b Rn. 7c).

  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Dabei kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der einfachen Registerauskunft schon faktisch keine nur einem begrenzten Personenkreis bekannten Daten vorliegen, wie dies für den Anwendungsbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 StGB in der Rechtsprechung angenommen worden ist, (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 29f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 Ss 105/97, NStZ 1998, 358; BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 1999 - 5 St RR 173/98, NJW 1999, 1727; zust. Cierniak/Pohlit in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 203 Rn. 93; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 203 Rn. 10); dagegen könnte sprechen, dass diese Voraussetzungen für die meisten Halterdaten nie und ansonsten nur in seltenen Fällen und für einen beschränkten Kreis von Auskunftsberechtigten erfüllt sein werden.

    Antragsberechtigt sind daher nur die einzelnen Kraftfahrzeughalter, deren Daten der Angeklagte unbefugt weitergab (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 33).

  • BayObLG, 18.01.1999 - 5St RR 173/98

    Daten des Fahrzeughalters als offenkundige Daten

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Dabei kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der einfachen Registerauskunft schon faktisch keine nur einem begrenzten Personenkreis bekannten Daten vorliegen, wie dies für den Anwendungsbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 StGB in der Rechtsprechung angenommen worden ist, (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 29f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 Ss 105/97, NStZ 1998, 358; BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 1999 - 5 St RR 173/98, NJW 1999, 1727; zust. Cierniak/Pohlit in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 203 Rn. 93; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 203 Rn. 10); dagegen könnte sprechen, dass diese Voraussetzungen für die meisten Halterdaten nie und ansonsten nur in seltenen Fällen und für einen beschränkten Kreis von Auskunftsberechtigten erfüllt sein werden.
  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Jedenfalls hat das Landgericht tragfähig eine mittelbare Gefährdung, die zur Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals genügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404; BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598), damit begründet, dass der gesondert verfolgte D. durch die Kundgabe der vom Angeklagten erlangten Informationen und die zielgerichtete Offenlegung seiner Verbindung zur Polizei das Vertrauen zahlreicher Bürger in die Integrität der Polizei erschüttert hat.
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Dabei sind auch Negativauskünfte über fehlende Einträge in der polizeilichen Datensammlung geheimhaltungsbedürftig, da auch sie nachteilige Auswirkungen auf die polizeiliche Aufgabenerfüllung haben können etwa durch Minimierung des Kontrolldrucks, wie er im Rotlicht-Milieu durch verstärkte Kontrolltätigkeit der Polizei zur Bekämpfung des Auf-und Ausbaus organisierter krimineller Strukturen gezielt erzeugt wird (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340f., 344).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Unter Geheimnissen sind Tatsachen zu verstehen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und zudem geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. mwN, Senat, aaO, BGHSt 46, 340f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 353b Rn. 6).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Da insoweit ergänzende tatrichterliche Feststellungen in einer neuerlichen Hauptverhandlung, die noch zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen könnten, auszuschließen sind, war der Angeklagte nach § 354 Abs. 1 StPO freizusprechen (vgl. zum Vorrang des Freispruchs gegenüber einer Verfahrenseinstellung nach § 260 Abs. 3 StPO in Fällen tateinheitlichen Zusammentreffens unterschiedlich schwerer Tatvorwürfe BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30 mwN).
  • OLG Hamburg, 22.01.1998 - 2 Ss 105/97
    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Dabei kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der einfachen Registerauskunft schon faktisch keine nur einem begrenzten Personenkreis bekannten Daten vorliegen, wie dies für den Anwendungsbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 StGB in der Rechtsprechung angenommen worden ist, (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 29f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 Ss 105/97, NStZ 1998, 358; BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 1999 - 5 St RR 173/98, NJW 1999, 1727; zust. Cierniak/Pohlit in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 203 Rn. 93; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 203 Rn. 10); dagegen könnte sprechen, dass diese Voraussetzungen für die meisten Halterdaten nie und ansonsten nur in seltenen Fällen und für einen beschränkten Kreis von Auskunftsberechtigten erfüllt sein werden.
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob durch die Offenbarung der Daten, die nach den Feststellungen keine konkreten polizeilichen Maßnahmen berührten, schon eine unmittelbare Gefahr für wichtige öffentliche Interessen eingetreten ist; hierfür ließe sich die Wesensart der verletzten Dienstgeheimnisse anführen, deren Offenbarung kriminelle Aktivitäten begünstigt, indem sie es interessierten Personen ermöglicht, das eigene Verhalten dem Erkenntnisstand der Behörde anzupassen, oder - im Falle fehlender Erkenntnisse der Polizei - größere Freiräume für polizeilich relevante Aktivitäten zu eröffnen (vgl. Senat, aaO, BGHSt 46, 343f.; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - III- 1 RVs 218/11 u.a., BeckRS 2012, 06355).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    Zur Klärung der Frage, ob eine solche Gefährdung gegeben ist, bedarf es einer Gesamtabwägung im Einzelfall, bei der Inhalt und Umfang der geheimhaltungsbedürftigen Daten, deren in Aussicht genommene Verwendung und die Person des Amtsträgers Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 aaO; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - III- 1 RVs 218/11 u.a., juris); so kann u.a. von Bedeutung sein, ob die Daten einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 aaO; vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404 f., und vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Ein Geheimnis im Sinne der Norm ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 1957 - 2 St E 18/56, NJW 1957, 680; vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, MMR 2001, 605; vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110; Fischer , aaO, § 353b Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110, 111).
  • KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei

    Bei den im Ausländerzentralregister und in der Visa-Datei gespeicherten Daten handelt sich um Dienstgeheimnisse im Sinne von § 353b StGB (vgl. zu behördlichen Datenbanken: BGH, NJW 2013, 549 ff.).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 211/17

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Tätigkeit

    Auch handelt es sich beim Ausländerzentralregister und der Visadatei gerade nicht um Register, aus denen bei Darlegung eines besonderen Interesses jedermann Auskünfte erhält (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NJW 2013, 549, 551).
  • LG Freiburg, 03.12.2018 - 17 Ns 230 Js 24749/16

    Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses: Unberechtigte Datenabfragen eines

    Bei den Daten aus dem polizeilichen Informationssystemen POLAS und auch bei dem Umstand, dass zu bestimmten Personalien in dieser Datenbank keine Erkenntnisse vorliegen, handelt es sich um Geheimnisse im Sinne des § 353b Abs. 1 StGB (vgl. BGH NJW 2013, 549 zu POLIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht