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   BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12   

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https://dejure.org/2012,40845
BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,40845)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,40845)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,40845)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 34 AWG; § 17 StGB; § 16 StGB; Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates vom 19. April 2007 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran (IranEmbargoVO)
    Irrtum über Inhalt und/oder Reichweite einer Ausfüllungsnorm beim Blankettstraftatbestand (Verbotsirrtum; Tatbestandsirrtum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 4 Nr 2 AWG, Art 7 Abs 3 EGV 423/2007, § 17 S 2 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen versuchten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Verbotsirrtum bei Irrtum über Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm; Nichtanwendung des doppelt gemilderten Strafrahmens

  • Wolters Kluwer

    Milderung einer Strafe bei Möglichkeit eines vermeidbaren Verbotsirrtums i.R.e. Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Verbotsirrtum bei Irrtum über Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm; Nichtanwendung des doppelt gemilderten Strafrahmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 34 Abs. 4; StGB § 17 S. 2; StGB § 49 Abs. 1
    Milderung einer Strafe bei Möglichkeit eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Irrtum über den Inhalt einer Ausfüllungsnorm ist ein Verbotsirrtum - Bei einem vermeidbaren Verbotsirrtum bezüglich einer versuchten Tat ist eine zweimalige Strafmilderung durchzuführen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 105/06

    Zuwiderhandlung gegen Sanktionsmaßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12
    Zutreffend hat die Strafkammer ausgeführt, dass die (mögliche) Unkenntnis von der Listung den Vorsatz des Angeklagten unberührt lässt, weil der Irrtum über den Inhalt und oder die Reichweite einer Ausfüllungsnorm, auf die ein Blankettstraftatbestand wie § 34 Abs. 4 AWG ausdrücklich verweist, sich als Verbots-, nicht aber als Tatbestandsirrtum darstellt (BGH, Beschluss vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06, NStZ 2007, 644; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; vgl. auch Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 92, 116, 209).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12
    Zutreffend hat die Strafkammer ausgeführt, dass die (mögliche) Unkenntnis von der Listung den Vorsatz des Angeklagten unberührt lässt, weil der Irrtum über den Inhalt und oder die Reichweite einer Ausfüllungsnorm, auf die ein Blankettstraftatbestand wie § 34 Abs. 4 AWG ausdrücklich verweist, sich als Verbots-, nicht aber als Tatbestandsirrtum darstellt (BGH, Beschluss vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06, NStZ 2007, 644; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; vgl. auch Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 92, 116, 209).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Denn auch insoweit kann für das Ordnungswidrigkeitenrecht nichts anderes gelten wie für das Strafrecht bei Anerkennung einer fakultativen Strafmilderung nach § 17 Satz 2 StGB bzw. einer dort (vorrangig zu prüfenden) Annahme eines - soweit vorgesehen - minder schweren Falles oder der Ablehnung eines besonders schweren Falles (Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. Rn. 940 f.; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben/Schuster StGB 29. Aufl. § 17 Rn. 26; BeckOK/Heuchemer StGB [Stand: 10.09.2015/Ed. 28] § 17 Rn. 46; vgl. auch BGH wistra 2013, 153).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Einem Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB) war er nicht unterlegen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09, BGHSt 56, 52 Rn. 67; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95 Rn. 19-21, BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 3 und vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02 Rn. 12 f., BGHR AWG § 34 UN-Embargo 5; Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12 Rn. 3 und vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06 Rn. 6; kritisch zur Differenzierung nach einem - hier einschlägigen - repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt und einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16 Rn. 9 f., BGHR KWG § 54 Erlaubnispflichtigkeit 1).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20

    Irrtum über die Existenz des gegen einen ausländischen Verein verfügten

    Zwar beschränkt sich - worauf die Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt zutreffend hinweist - bei einem Blankettstrafgesetz der Vorsatz grundsätzlich auf die Kenntnis der Umstände, die zu dem aus Blankett und blankettausfüllender Norm "zusammengelesenen' Gesamttatbestand gehören, und nur die Unkenntnis dieser Umstände begründet einen Tatbestandsirrtum, wohingegen ein Irrtum über Bestehen, Gültigkeit, Anwendbarkeit, Inhalt und Reichweite der blankettausfüllenden Norm als solcher allenfalls einen Verbotsirrtum darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, NZWiSt 2013, 113; LK/Vogel/Bülte, StGB, 13. Aufl., § 16 Rn. 37 aE).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Vor diesem Hintergrund ist es entbehrlich, einen etwaigen Irrtum über die Zulässigkeit des Geldtransfers näher in den Blick zu nehmen (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, wistra 2013, 153 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Da das Urteil aber keine Ausführungen zur subjektiven Tatseite des Angeklagten und der Frage einer etwaigen Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, wistra 2013, 153; aA Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 197. Erg.Lfg., AWG § 34 Rn. 37) enthält, kommt eine Schuldspruchänderung durch den Senat insoweit nicht in Betracht.
  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

    Es ist im Sinne eines dringenden Tatverdachts davon auszugehen, dass es der Beschuldigte zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Wärmetauscher Eigenschaften hatte, die seine Listung begründeten; Wissen um die Listung als solche ist nicht zu verlangen (vgl. zum Vorsatzerfordernis hinsichtlich der Listung BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, NZWiSt 2013, 113 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 RVs 154/13

    Strafbarkeit der Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto an eine auf

    Die Unkenntnis von der Listung lässt den Vorsatz in der Regel unberührt, weil der Irrtum über Bestehen, Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm, auf die ein Blankettstraftatbestand ausdrücklich verweist, sich grundsätzlich nicht als Tatbestandsirrtum, sondern als Verbotsirrtum darstellen dürfte (vgl. hierzu BGH wistra 2013, 153; Vogel, aaO, § 16 Rn. 37; zweifelnd, ob das Nichtwissen um die Existenz eines "personenbezogenen Embargos" eher als Tatbestandsirrtum zu qualifizieren ist: Meyer/Macke, Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht, hrr-strafrecht.de, S. 461).
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