Rechtsprechung
BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB §§ 133 B, 157
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 320 BGB
Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des Darlehengebers gegenüber Handwerkern bei Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 133; BGB § 157
Ergänzende Vertragsauslegung bei Leistungsverweigerungsrecht im Rahmen von dreiseitigem Vertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ergänzende Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln einer an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung
- rewis.io
Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des Darlehengebers gegenüber Handwerkern bei Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157
Ergänzende Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln einer an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Darlehensgeber bei Mängeln dennoch an den Handwerker zahlen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ergänzende Vertragsauslegung und das Brauereidarlehen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darlehensgeber muss bei Mängeln nicht an den Handwerker zahlen! (IBR 2013, 71)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 678
- MDR 2013, 204
- WM 2014, 172
- BauR 2013, 236
- BauR 2013, 849
- ZfBR 2013, 228
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 08.08.2019 - VII ZR 34/18
Vornahme einer Vergütungsanpassung bei Mengenmehrungen bei fehlender Einigung …
Danach ist entscheidend, was die Vertragsparteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH…, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 Rn. 30, BauR 2018, 1403 = NZBau 2018, 524; Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10 Rn. 16, BauR 2013, 236). - BGH, 20.04.2017 - VII ZR 194/13
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen witterungsbedingten …
Dabei kann von einer planwidrigen Regelungslücke nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (…vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 27 = NZBau 2015, 84 und vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15 m.w.N.). - BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13
Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben
Die Auslegung dieses Schreibens kann vom Revisionsgericht selbst vorgenommen werden, da das Berufungsgericht sie unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, NJW 2013, 678 Rn. 18; Senatsurteil vom 3. Juli 2002 - IV ZR 145/01, VersR 2002, 1089 unter II 1 a).
- BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13
Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden …
Die dem Senat selbst mögliche Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 18 m.w.N.) ergibt, dass die Beklagte auch in diesem Fall zur Rückzahlung der zur Vorfinanzierung geleisteten Beträge verpflichtet sein sollte.a) Eine ergänzende Vertragsauslegung ist geboten, wenn die Vereinbarung der Parteien eine planwidrige Regelungslücke aufweist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 8;… Urteil vom 12. Februar 2014 - XII ZR 76/13, BGHZ 200, 133 Rn. 17; Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
Dabei kann von einer planwidrigen Regelungslücke nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, aaO Rn. 15 m.w.N.).
b) Bei der Schließung der Vertragslücke durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (st. Rspr.; siehe BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 20.12.2013 - 12 U 49/13
Zweigliedrige Personen- oder Kapitalgesellschaft: Wirksamkeit einer sog. …
Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10, NJW 2013, 678; Urteil vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311; Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205; Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Urteil vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310; Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93, BGHZ 127, 138). - BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer …
Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 24 mwN; BGH 15. November 2012 - VII ZR 99/10 - Rn. 15 mwN, NJW 2013, 678). - OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20
Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung
Bei der Schließung der Vertragslücke durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW 2013, 678 Rn. 16;… NJW 2015, 955 Rn. 28). - LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
Verpflichtungsbescheid zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Hausärztlichen …
Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist eine Regelungslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt der vertraglichen Regelung (…st. Rspr., vergleiche nur BGH, Urteile vom 04.12.2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 27 = NZBau 2015, 84 und vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15 mwN - juris). - OLG Stuttgart, 08.04.2013 - 7 U 52/12
€žWealthmaster"-Lebensversicherung: Darlegungs- und Beweislast für ein …
Bei der Schließung der unterstellten Vertragslücke durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, Rn. 15). - OLG Brandenburg, 18.07.2013 - 12 U 21/12
Moderationsvertrag: Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter der Bedingung der …
Eine ergänzende Vertragsauslegung ist in engen Grenzen geboten, wenn die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (vgl. BGH, NJW 2013, S. 678, Tz. 15 - zitiert nach juris;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 157 Rn. 2).Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nach der zutreffend in der Rechtsprechung entwickelten Definition nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH, NJW 2013, S. 678 Tz. 15;… BGHZ 170, S. 311 Tz. 26 - jeweils zitiert nach juris und jeweils m.w.N.;… NJW-RR 2005, S. 1421, 1422;… Staudinger/Roth, BGB, Neubearb. 2010, § 157 Rn. 15;… Nachweise, bei Münchener Kommentar/Busche, a.a.O., § 157 Rn. 40;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 157 Rn. 3).
- OLG Jena, 10.01.2020 - 4 U 812/15
Gerüstbauvertrag: Anspruch auf Mehrmengenausgleich bei Vorhaltung von Gerüsten
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11
Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der …
- LG Siegen, 25.01.2016 - 3 S 54/15
Pflicht Erstattung von Ausschüttungen aus einer atypisch stillen …
- FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer …
- LG Hamburg, 06.06.2018 - 318 S 46/17
Duldungspflicht des Veräußerers einer Wohnung in Bezug auf einen Stromzähler