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   BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17   

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https://dejure.org/2017,49774
BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17 (https://dejure.org/2017,49774)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2017 - 5 StR 439/17 (https://dejure.org/2017,49774)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17 (https://dejure.org/2017,49774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 223 StGB
    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftat von erheblicher Bedeutung; mittlere Kriminalität; empfindliche Störung des Rechtsfriedens; erhebliche Beeinträchtigung des Gefühls der Rechtssicherheit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 21 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 20 StGB, § 223 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Fällen geringfügiger vorsätzlicher Körperverletzungen; Straftat von erheblicher Bedeutung; Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Fällen geringfügiger vorsätzlicher Körperverletzungen; Straftat von erheblicher Bedeutung; Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
    Ebenso wenig bestehen hinsichtlich des Zeugen erläuterungsbedürftige Lücken (vgl. zum Maßstab insoweit BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16 mwN) oder Widersprüche.

    Dies allein ist aber nach revisionsrechtlichen Maßstäben (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16 mwN) noch nicht zu beanstanden.

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
    Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16 mwN).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
    a) Die Beweiswürdigung weist in Ansehung des revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16 mwN) keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
    Lediglich Straftaten, die höchstens mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres diesem Bereich zuzurechnen (vgl. BGH aaO mwN; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BT-Drucks. 18/7244 S. 18; abweichend - wohl versehentlich - BGH, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17; zutreffend Peglau jurisPR StrafR 18/2017 Anm. 2).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
    Gewalt- und Aggressionsdelikte gehören regelmäßig zu den erheblichen Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 mwN).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
    Lediglich Straftaten, die höchstens mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres diesem Bereich zuzurechnen (vgl. BGH aaO mwN; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BT-Drucks. 18/7244 S. 18; abweichend - wohl versehentlich - BGH, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17; zutreffend Peglau jurisPR StrafR 18/2017 Anm. 2).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21, RuP 2014, 31; Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44, BtPrax 2017, 238; BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - 4 StR 168/13, juris Rn. 43, NJW 2013, 3383; Urteil vom 15.11.2017 - 5 StR 439/17, juris Rn. 26; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.12.2019 - 1 Ws 124/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Erheblich können insbesondere Taten sein, die Zufallsopfer im öffentlichen Raum treffen und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung des Opfers oder sonst schwerwiegenden Folgen führen; denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2021 ? 5 StR 211/21 Rn. 15; vom 15. November 2017 ? 5 StR 439/17 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
    Die Strafkammer hat hierbei zutreffend den Maßstab des § 63 Satz 1 StGB angewendet, weil es sich zumindest bei Tat 2 um eine im Rechtssinne erhebliche Anlasstat handelt (vgl. näher BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17 mwN).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Je höher die zu erwartende Rückfallfrequenz ist, desto eher kommen, in Grenzen, auch Abstriche bei der auf die einzelne Tat bezogenen schweren Verletzungsfolgen in Betracht, wobei maßgeblich ist, inwieweit sich aus der Art der konkret drohenden Taten und der zu erwartenden Rückfallfrequenz insgesamt eine schwere Störung des Rechtsfriedens ergibt (BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17, juris Rn. 27; BTDrucks. 18/7244 S. 18 f.).
  • OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19

    Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel

    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21, RuP 2014, 31; Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44, BtPrax 2017, 238; BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - 4 StR 168/13, juris Rn. 43, NJW 2013, 3383; Urteil vom 15.11.2017 - 5 StR 439/17, juris Rn. 26).
  • BGH, 24.11.2021 - 5 StR 211/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit

    Denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17 mwN).
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