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   BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55   

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BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55 (https://dejure.org/1955,319)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1955 - 4 StR 342/55 (https://dejure.org/1955,319)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 342/55 (https://dejure.org/1955,319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 349
  • NJW 1956, 517
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Für Tatbestände, die - wie hier - transnational anerkannte Individualrechtsgüter schützen, kommt es jedoch auf die Staatsangehörigkeit des Rechtsgutsträgers oder die Belegenheit des geschützten Rechtsgutes nicht an (BGH, Beschluss vom 26. Juli 1967 - 4 StR 38/67, BGHSt 21, 277, 280 und Urteil vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 342/55, BGHSt 8, 349, 355; s.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1979 - 1 StR 21/79, BGHSt 29, 85, 88; vgl. auch OLG Köln NJW 1982, 2740).
  • BGH, 07.06.1956 - 4 StR 154/56

    Rechtsmittel

    (Im Anschluß an BGHSt 8, 349 f).

    Nach der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1955, BGHSt 8, 349 = NJW 1956, 517 Nr. 20 waren diese Straftaten entweder getrennt - entsprechend der Zeit ihrer Begehung - vom Jugendgericht und Erwachsenengericht oder gemeinschaftlich vom Jugendgericht abzuurteilen.

    Der § 103 JGG ist eine Ausnahmevorschrift für den Fall des sachlichen Zusammenhangs (§ 3 StPO, 20 Fall; BGHSt 8, 349 f, 352) [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55], also bei gemeinschaftlichen Taten von Jugendlichen (Heranwachsenden) und Erwachsenen (Peters NJW 1956? 492).

    Für eine Anwendung des § 103 JGG war daher kein Raum, Nicht die Große Strafkammer, sondern das Jugendgericht wäre zur Aburteilung aller diesem Angeklagten vorgeworfenen Taten zuständig gewesen (BGHSt 7, 26 f; 8, 349 f [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]).

  • BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67

    Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in

    Ebensowenig fällt ins Gewicht, daß der Auslandsstaat die Zuwiderhandlung als Verwaltungsübertretung ahndet (BGHSt 8, 349, 356) [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55] .

    Deshalb muß - unabhängig von dem Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung - die Frage nach der Zugehörigkeit des verletzten Rechtsguts zum inländischen oder zum gemeinsamen Rechtskreis der zivilisierten Staaten für jeden Tatbestand der zahlreichen den Straßenverkehr regelnden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gesondert geprüft werden (vgl. BGHSt 8, 349, 355) [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55] .

    Indem sie eine Grundregel für das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer aufstellt, will sie die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten, die, wie der Senat in BGHSt 8, 349, 355 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55] bereits dargelegt hat, schon seit geraumer Zeit nicht mehr als eine Angelegenheit eines einzelnen Landes betrachtet werden kann.

  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Ob ein solcher Ausnahme fall vorlag, war nach der im Inland geltenden Rechtsauffassung zu beurteilen (vgl. BGHSt 8, 349, 357 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; LK Rn. 4 zu § 3 StGB a.F.).

    Diesem Ergebnis stehen die vom Kammergericht angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 160, BGHSt 8, 349 und BGHSt 21, 277 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67] nicht entgegen.

  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Darauf, ob das Schwergewicht bei strafbaren Handlungen liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären, kommt es für die Frage der Zuständigkeit nicht an (BGHSt 7, 26 f; 8, 349, 353; 10, 100, 102).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85

    Trunkenheitsfahrt; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; Straftat im Ausland

    Eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wäre Ä auch wenn ein Anknüpfungspunkt nach §§ 3 ff. StGB vorliegt Ä allerdings ausgeschlossen, wenn sich die in Betracht kommende deutsche Strafnorm auf den Schutz inländischer Rechtsgüter beschränken und sie ausschließlich innerstaatliche deutsche Belange wahren würde (vgl. BGHSt 8, 349; 21, 227; 29, 85, 88 [hier: III (323) 134 a] .

    Dies zeigen insbesondere die auf diesem Gebiete getroffenen internationalen Vereinbarungen (vgl. BGHSt 8, 349, 355).

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Das unterscheide und sondere sie von den allgemeinen Strafgerichten auch der sachlichen Zuständigkeit nach (BGHSt 7, 26; 8, 349, 353 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; 9, 399, 402 [BGH 19.10.1956 - 5 StR 142/56]; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG).
  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

    Im vorliegenden Fall spricht zusätzlich gegen die Heranziehung der in dem Verfahren der Jugendkammer dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil der Frauen Käthe R., Karin Gr. sowie Maria E., daß für die Beurteilung und die Aburteilung dieser Taten allein die Jugendgerichte und nicht die allgemeinen Spruchkörper zuständig sind (§§ 40, 41, 108 JGG; BGHSt 10, 100; vgl. auch BGHSt 8, 349).

    Sie würde auch dem Umstand, daß bei gleichzeitiger Aburteilung von Straftaten, die ein Angeklagter teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangen hat, die Jugendgerichte zuständig sind (BGHSt 8, 349), in keiner Weise Rechnung tragen.

  • BGH, 24.05.1956 - 4 StR 69/56

    Rechtsmittel

    Zur gemeinschaftlichen Verhandlung und Entscheidung dieser Strafsachen war an sich das Jugendschöffengericht allein zuständig (BGHSt 8, 349).

    Unter Schwergewicht in Sinne dieser Bestimmung ist nicht die Summe der in den einzelnen Verfahren erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe zu verstehen, sondern deren innere Bedeutung (BGHSt 8, 349).

  • BGH, 07.01.1959 - 1 StR 552/58

    Rechtsmittel

    Vielmehr waren auch die vom Beschwerdeführer im erwachsenen, Alter begangenen Taten, falls sie nicht getrennt zum Erwachsenengericht angeklagt Wurden, vom Jugendgericht abzuurteilen (BGHSt 8, 349, 353 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; BGH LM Nr. 4 zu § 32 JGG; BGH NJW 1956, 680 Nr. 20; vgl. auch BGHSt 7, 26, 27) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].

    Die §§ 103, 112 JGG lassen die Verbindung von Strafsachen Jugendlicher (Heranwachsender) und Erwachsener zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung vor dem Erwachsenengericht nur bei sog. sachlichem Zusammenhang, also dann zu, wenn Jugendliche (Heranwachsende) und Erwachsene an derselben Tat beteiligt sind (BGHSt 8, 349, 351 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; BGH LM Nr. 4 zu § 32 JGG unter II 1).

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 94/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 439/58
  • BGH, 05.11.1958 - 2 StR 469/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56

    Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer

  • BGH, 26.11.1980 - 2 StR 689/80

    Verurteilung durch die große Strafkammer des Landgerichts trotz Zuständigkeit der

  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 472/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 01.07.1964 - 2 StR 146/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1956 - 5 StR 142/56
  • BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 23/86

    Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Aburteilung von von Heranwachsenden

  • BGH, 27.11.1974 - 3 StR 333/74

    Unzuständigkeit des Gerichts - Zuständigkeit des Jugendschöffengericht

  • BGH, 13.03.1962 - 1 StR 27/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 628/82

    Erschwerung des Zutritts zum Sitzungssaal durch Eintrittsmöglichkeit durch

  • BGH, 24.10.1979 - 2 StR 423/79

    Revisionserfolg bei Verurteilung durch Strafgericht statt durch

  • BGH, 11.06.1963 - 5 StR 188/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 35/73

    Verurteilung wegen im Ausland begangener strafbarer Handlungen - Anwendung des

  • BGH, 08.06.1960 - 2 StR 190/60

    Diebstahl von Großvieh von Weiden - Recht des Angeklagten zur Besichtigung des

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