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   BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55   

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https://dejure.org/1955,3069
BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55 (https://dejure.org/1955,3069)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1955 - II ZR 55/55 (https://dejure.org/1955,3069)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1955 - II ZR 55/55 (https://dejure.org/1955,3069)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 39/51

    Pensionen von Privateisenbahnen

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Das Berufungsgericht sieht hier die Voraussetzungen jener Bestimmung im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG JW 1938, 385) und des erkennenden Senats (BGHZ 4, 197 und BGH VersR 1952, 44) mit Recht als gegeben an.

    Wie der erkennende Senat bereits in BGHZ 4, 197 [201] dargelegt hat, sind als Sozialversicherungsträger nur die in dem Gesetz über den Neuaufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934 abschließend aufgeführten Versicherungsträger anzusehen.

    Es ist allerdings richtig, daß die Beklagte ersatzweise Aufgaben der Sozialversicherung erfüllt (BGHZ 4, 197 [203]); daraus ist aber nicht zu folgern, daß die bei ihr begründeten Versicherungsverhältnisse damit auch öffentlichrechtlicher Natur seien.

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Jedoch können nur schwerste Mangel formeller oder sachlicher Art, wie insbesondere das gänzliche Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, es rechtfertigen, dem Verwaltungsakt ohne weiteres die Rechtswirksamkeit abzusprechen (BGHZ 1, 146 [148]; 4, 10 [22], 77 [82], 302 [309]; 5, 76 [85]; 9, 129 [131]).

    Sind dagegen sachliche Erwägungen für den Verwaltungsakt mindestens mitbestimmend gewesen, so kann vor den ordentlichen Gerichten nicht seine Nichtigkeit angenommen werden (BGHZ 2, 366; 4, 10 [23], 302 [306]).

  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Jedoch können nur schwerste Mangel formeller oder sachlicher Art, wie insbesondere das gänzliche Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, es rechtfertigen, dem Verwaltungsakt ohne weiteres die Rechtswirksamkeit abzusprechen (BGHZ 1, 146 [148]; 4, 10 [22], 77 [82], 302 [309]; 5, 76 [85]; 9, 129 [131]).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Sind dagegen sachliche Erwägungen für den Verwaltungsakt mindestens mitbestimmend gewesen, so kann vor den ordentlichen Gerichten nicht seine Nichtigkeit angenommen werden (BGHZ 2, 366; 4, 10 [23], 302 [306]).
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 24/51

    Umstellung von Pensionsversicherungen

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Dies hat der erkennende Senat in BGHZ 4, 208 [211] bereits eingehend dargelegt.
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Jedoch können nur schwerste Mangel formeller oder sachlicher Art, wie insbesondere das gänzliche Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, es rechtfertigen, dem Verwaltungsakt ohne weiteres die Rechtswirksamkeit abzusprechen (BGHZ 1, 146 [148]; 4, 10 [22], 77 [82], 302 [309]; 5, 76 [85]; 9, 129 [131]).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Das Wesen der Enteignung besteht darin, daß einzelnen oder einer Gruppe von Personen unter Verletzung des Gleichheitssatzes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt werden (BGHZ 6, 270 [280]).
  • BGH, 19.03.1953 - III ZR 271/51

    Rechtskraftwirkung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Jedoch können nur schwerste Mangel formeller oder sachlicher Art, wie insbesondere das gänzliche Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, es rechtfertigen, dem Verwaltungsakt ohne weiteres die Rechtswirksamkeit abzusprechen (BGHZ 1, 146 [148]; 4, 10 [22], 77 [82], 302 [309]; 5, 76 [85]; 9, 129 [131]).
  • RG, 22.06.1940 - II 141/39

    1. Ist die Vollstreckungsbehörde, die einen von ihr im Verwaltungszwangsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
    Die von der Aufsichtsbehörde getroffenen Verwaltungsmaßnahmen könnten von den ordentlichen Gerichten nur dann als rechtlich unverbindlich behandelt werden, wenn es sich, wie es das Reichsgericht ausgeführt hat, um einen "dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür" handeln würde (RGZ 164, 162 [176]).
  • BVerwG, 21.12.1961 - I C 210.58

    Anfechtung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen aus der Zeit vor der Einführung der

    Selbst wenn die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes Gegenstand einer Feststellungsklage sein könnte, sei der Antrag unzulässig; denn zwischen dem Kläger und der Versicherungsaufsichtsbehörde hätten überhaupt keine und zwischen ihm und der Beigeladenen keine öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen bestanden, wie der Bundesgerichtshof in einemUrteil vom 8. Dezember 1955 - II ZR 55/55 - zutreffend ausgeführt habe.
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