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   BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60   

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BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60 (https://dejure.org/1960,285)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1960 - KVR 2/60 (https://dejure.org/1960,285)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1960 - KVR 2/60 (https://dejure.org/1960,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 47
  • NJW 1961, 403
  • MDR 1961, 205
  • GRUR 1961, 203
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
    Ob diese Voraussetzung vorlag, hat der V. Senat selbständig geprüft (vgl. dazu BGHZ 14, 381, 304; Beschluß des V. Senats vom 22. Mai 1951 - V BLw 23/51 - RdL 1951, 252).

    Die Entscheidung in der Hauptsache bringe im Gegensatz zu Vor- und Zwischenentscheidungen das Verfahren für die betreffende Instanz ganz oder teilweise zum Abschluß, sie stelle die eigentliche Sachentscheidung dar (BGH NJW 1958, 224 [BGH 12.11.1957 - V BLw 34/57] ; BGHZ 14, 381, 384; Wöhrmann/Herminghausen LwVG § 21 Anm. 1 und 3; Barnstedt LwVG § 21 Anm. 16; vgl. ferner die Amtliche Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - BTDrucks 1. Wahlperiode Nr. 3819 zu § 22; Pritsch LwVG § 21 Anm. B III a; Barnstedt/Meyer, LwVO § 23 Anm. 1).

  • BGH, 20.10.1960 - KVR 1/59

    Bekanntmachungspflicht nach § 10 Abs. 1 GWB

    Auszug aus BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
    Der erkennende Senat hat schon in dem teilweise zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 20. Oktober 1960 - KVR 1/59 - die Frage, ob der dort angefochtene Beschluß des Kammergerichts in der Hauptsache erlassen sei, unter Hinweis darauf bejaht, daß es sich weder um eine Nebenentscheidung noch um eine Zwischenentscheidung, sondern um den einzigen Gegenstand des gesamten Verfahrens handle.
  • BGH, 12.11.1957 - V BLw 34/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
    Die Entscheidung in der Hauptsache bringe im Gegensatz zu Vor- und Zwischenentscheidungen das Verfahren für die betreffende Instanz ganz oder teilweise zum Abschluß, sie stelle die eigentliche Sachentscheidung dar (BGH NJW 1958, 224 [BGH 12.11.1957 - V BLw 34/57] ; BGHZ 14, 381, 384; Wöhrmann/Herminghausen LwVG § 21 Anm. 1 und 3; Barnstedt LwVG § 21 Anm. 16; vgl. ferner die Amtliche Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - BTDrucks 1. Wahlperiode Nr. 3819 zu § 22; Pritsch LwVG § 21 Anm. B III a; Barnstedt/Meyer, LwVO § 23 Anm. 1).
  • BGH, 22.05.1951 - V Blw 23/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
    Ob diese Voraussetzung vorlag, hat der V. Senat selbständig geprüft (vgl. dazu BGHZ 14, 381, 304; Beschluß des V. Senats vom 22. Mai 1951 - V BLw 23/51 - RdL 1951, 252).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Die kartellrechtliche Zuständigkeit ist mithin vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, daß sie jeder anderen Zuständigkeit vorgeht; das gilt nicht nur für die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtsweges, sondern auch für den Rechtsweg selbst (BGHZ 34, 53 ff. [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] = BGH WuW/E 419 ff.; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl. § 87 Anm. 2; Langen/Niederleithinger/Ritter/ Schmidt, GWB, 6. Aufl. § 87 Anm. 5; Immenga/Mestmäcker, GWB, § 87 Anm. 3, 6; Bechtold, WuW 1989 S. 550, 554).

    Mit dieser Zuständigkeitsregelung ist der Gesetzgeber bewußt von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abgewichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, daß sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden (BGHZ 34, 53, 58 [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] AOK).

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind nach der Rechtsprechung des Senats zu dem vergleichbaren Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 GWB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (BGHZ 34, 47, 50 f. - IG Bergbau; ebenso BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - Auskunftsbescheid; Beschl. v. 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Der erkennende Senat hat daher bereits wiederholt in seinen Entscheidungen zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Entstehungsgeschichte einzelner Vorschriften maßgeblich zu deren Auslegung herangezogen (vgl. z.B. BGHZ 28, 208, 210 [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] /11 "4711" - zu § 38 Abs. 2 Satz 2 - 31, 105, 112 "Gasglühkörper" - zu § 1 - 36, 91, 101 "Gummistrümpfe" - zu §§ 98 ff - 36, 370, 371 "Rollfilme" - zu § 16 - 41, 42, 49/50 "Fensterglas" - zu § 3 - ebenso bei der Auslegung von Verfahrensvorschriften: BGHZ 34, 47, 49 [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] "IG-Bergbau" und 41, 61, 65/66 "Zigaretten" - zu § 73 - 34, 53, 58 "Apotheke" - zu § 87 - BGHSt 17, 112, 118 ff [BGH 01.02.1962 - KRB 2/61] "Brauerbund" - zu § 82 GWB a.F. -).
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65

    Übereinstimmung des Zeichens "Stute" mit dem zweiten Widerspruchszeichen "Hengst"

    Denn jedenfalls ist in Fällen der vorliegenden Art die als Nebenpuhkt ergangene Kostenentscheidung des Bund es patent gerichtes keine rechtsbeschwerde fähige Entscheidung, so daß eine allein auf den Kostenpunkt gestützte Rechtsbeschwerde - auch im Falle der Zulassung der Rechtsbeschwerde, BGHZ 34, 47 f - als unzulässig zurückgewiesen werden müßte.

    Während z.B. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in dem vergleichbaren § 73 ausdrücklich klarstellt, daß die Rechtsbeschwerde "gegen die in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse der Oberlandesgerichte" stattfindet (vgl. dazu BGHZ 34, 47; WuWE BGH 547), läßt § 13 Abs. 5 WZG die Rechtsbeschwerde allgemeiner "gegen den Beschluß des Beschwerdesenates" zu.

  • BGH, 06.12.1962 - KVZ 1/62

    Klage gegen einen Kostenbescheid des Bundeskartellamts für eine Änderung der

    Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Nebenfragen erschöpften, seien aber nicht in der Hauptsache erlassen (BGHZ 34, 47).

    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis zum Abschluß zu bringen, die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Entscheidung des Senats BGHZ 34, 47 - GRUR 1961, 203 mit Anm. von Seydel).

  • BGH, 21.11.2000 - KVZ 28/99

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellsachen

    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind Entscheidungen des Oberlandesgerichts, die eine einstweilige Anordnung nach § 60 GWB (§ 56 GWB a.F.) zum Gegenstand haben, keine in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse i.S. des § 74 Abs. 1 GWB, der dem bisherigen § 73 Abs. 1 GWB a.F. entspricht (BGH, Beschluß vom 15.12.1960 - KVR 2/60, WuW/E 415, 417 - IG Bergbau; Beschluß vom 15.10.1991 - KVR 1/91, WuW/E 2739, 2740 - Rechtsbeschwerde; KG WuW/E OLG 5151, 5164; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker aaO § 73 Rdn. 12; Kollmorgen in Langen/Bunte aaO § 73 GWB Rdn. 6; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 74 Rdn. 3; Kleier in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 73 Rdn. 31; Hinz in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 73 Rdn. 3; Westrick/Loewenheim, GWB, § 73 Rdn. 4; Quack in FS für Pfeiffer, 741, 742; Werner in Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, § 54 Rdn. 113; vgl. auch zu der entsprechenden Regelung in § 24 LwVG Barnstedt/Steffen, LwVG, 5. Aufl., § 21 Rdn. 19).
  • BGH, 09.01.1986 - X ZB 38/84

    "Transportbehälter"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im

    Maßgebend ist vielmehr, ob sie nach dem Verfahrensgegenstand (hier: Kostenfestsetzung) statthaft ist (BGHZ 14, 381, 384 [BGH 05.10.1954 - V BLw 25/54]; 34, 47, 48).
  • BGH, 28.06.2005 - KVZ 30/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, weil es sich bei der angefochtenen Entscheidung, mit der das Oberlandesgericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiladung zurückgewiesen hat, nicht um einen Beschluß des Oberlandesgerichts handelt, der in der Hauptsache ergangen ist (BGHZ 34, 47).
  • BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des

    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen, und die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1960 - KVR 2/60 = WuW/E BGH 415, 416, "IG-Bergbau", und vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62 = WuW/E BGH 547).
  • BGH, 29.04.1971 - KVR 1/71

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 65 GWB)

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  • BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62

    Bestellung eines Notariatsverwesers

  • BGH, 07.11.1991 - BLw 13/91

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Bestehen eines

  • BGH, 12.05.1976 - KVR 1/76

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Nichtbeiladung

  • BGH, 16.11.1970 - KVR 4/70

    Rechte und Pflichten aus einem Betriebsüberlassungsvertrag - Voraussetzungen für

  • BGH, 01.10.1970 - KVR 3/70

    Verpflichtung zur Anzeige eines Zusammenschlusses bei Nichtvergrößerung des

  • BGH, 17.03.1983 - I ARZ 95/83

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH - Bindungswirkung eines

  • BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Kaufvertrages -

  • BGH, 26.10.1961 - KVR 4/60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Rechtsbeschwerde gegen

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